Soziales und Konsumentenschutz
- 20.12.2017
- Lesezeit ca. 2 min
Eine Analyse aus Sicht der Agenda Austria
Die Deckelung der Mindestsicherung bei 1500 Euro führt sicherlich dazu, dass die Inaktivitätsfalle – lieber Sozialhilfe als ein Job mit ähnlichem Verdienst – behoben wird, welche vor allem bei größeren Familien zuschnappt. Derzeit kann eine Familie mit drei Kindern in Wien an die 30.000 Euro netto im Jahr an Sozialleistungen bekommen (24.000 Euro in bar, der Rest in Sachleistungen). Dieses Einkommen am Markt zu verdienen, ist für viele Mindestsicherungsbezieher illusorisch – weshalb der Anreiz, sich eine Arbeit zu suchen, äußerst gering ist. Ein Alleinverdiener, der 30.000 Euro netto im Jahr nach Hause bringt, hat zuvor 27.000 Euro an Steuern und Sozialbeiträgen abgeliefert (inklusive Dienstgeber-Beiträge), kostet also 57.000 Euro im Jahr.
Das ganze Mindestsicherungssystem wird von einem auf Fördern ausgelegten System hin zu einem System des „Fordern und Förderns“ umstrukturiert. Das zeigt auch die Einführung der Arbeitspflicht: wer Mindestsicherung bezieht, muss für bestimmte Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Welche Tätigkeiten damit gemeint sind, ist offen, für den Arbeitsmarkt müssen die Bezieher der Mindestsicherung ja schon jetzt zur Verfügung stehen. Mehr Sach- statt Geldleistungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, die Länder können also selbst entscheiden, ob sie Geld- oder Sachleistungen bieten.
Auch die Einrichtung einer Transparenzdatenbank zur Überprüfung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und anderer Sozialleistungen ist sinnvoll, da dafür zu viele unterschiedliche Stel- len zuständig sind. Dass nur Anrecht auf Min- destsicherung hat, wer bereits fünf Jahre in Österreich gelebt hat, ist eine Ankündigung, die möglicherweise nicht mit EU-Recht kompatibel ist.
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