Die im Jahr 2010 ins Leben gerufene Transparenzdatenbank sollte eigentlich sämtliche Leistungen des Staatssektors – wie der Name schon sagt – transparenter machen und dadurch zu einer besseren Steuerung beitragen.
Es sollte zum Beispiel vermieden werden, dass verschiedene Ressorts des Bundes oder der Länder das Gleiche fördern oder sich in ihren Förderzwecken konterkarieren. Doch leider blieb die Datenbank lange Zeit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Rechnungshof stellte 2017 lapidar fest: „Die Zielsetzungen der Transparenzdatenbank (Transparenz, Missbrauchsverhinderung und Steuerung) waren – sechs Jahre nach ihrer Einführung […] nicht erreicht.“[1]
Um die Verwirrung komplett zu machen, kommt die Transparenzdatenbank zunächst einmal – neben BHG und ESVG – mit einer dritten Förderdefinition daher. Das Transparenzdatenbankgesetz definiert Förderungen in § 8 Abs. 1 sehr breit und über die BHG-Definition hinausgehend. Insbesondere gehören nun auch Sozialversicherungsleistungen mit dazu. Blenden wir diese jedoch aus, dann hat der Bund im Jahr 2021 nach dieser Definition rund 42,7 Milliarden Euro für Förderungen ausgegeben (siehe Abbildung 6) – etwa um die Hälfte mehr als im Jahr 2019. Die größten Steigerungsraten (siehe Abbildung 7) gab es in den Bereichen „Bestehende Unternehmen“ – darunter fallen vor allem die Förderungen der COFAG, zu denen wir weiter unten noch kommen – und „Beschäftigung“ – das umfasst vor allem die COVID-19-Kurzarbeit.
Die Transparenzdatenbank dürfte inzwischen zumindest quantitativ den umfassendsten Blick auf die staatliche Förderpolitik werfen. Was sie eigentlich liefern sollte, ist jedoch auf der Strecke geblieben. Sie sollte nämlich nicht nur informieren, sondern laut Transparenzdatenbankgesetz auch für „steuernde Zwecke“ zur Verfügung stehen; insbesondere für das Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das scheiterte in der Anfangszeit jedoch schon daran, dass die Länder ihre Fördertätigkeit überwiegend gar nicht einmeldeten, weil sie dazu auch nicht verpflichtet waren. Im Rahmen von Finanzausgleichsverhandlungen hatten sie sich immerhin bereit erklärt, wenigstens ab 2017 ihre Zahlungen zu melden. Auch die Gemeinden sind seit diesem Jahr im Rahmen eines vereinfachten Verwaltungsverfahrens dazu verpflichtet. Es steht zu hoffen, dass damit zumindest für die Zukunft eine Datengrundlage geschaffen ist, die für eine Abstimmung der Förderpolitik sorgen kann. Das hatte auch der Rechnungshof wiederholt verlangt.[2]
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