Staatshaushalt

Die ÖBB – ein Sonderfall

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Die ÖBB – ein Sonderfall

Bahnunternehmen sind Lehrbuchbeispiele für natürliche Monopole. Da die Fixkosten so hoch sind, dass ein Wettbewerber nur schwerlich in der Lage wäre, ein konkurrierendes Angebot aufzubauen, kann das jeweilige nationale Eisenbahnunternehmen mit überhöhten Preisen agieren. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen in staatlicher Hand ist. Die Preise sind zwar dann staatlich festgelegt; das schützt aber nicht davor, dass sie zu hoch sind.

Daher wurde in der EU versucht, den Schienenverkehr zu liberalisieren (genauso wie den Energiemarkt oder den Bereich der Telekommunikation). Auch die ÖBB wurden in eine Konzernstruktur überführt. Dadurch sind nun Infrastruktur und Betrieb getrennt. Das erlaubt konkurrierenden Anbietern, wie der Westbahn oder privaten Regionalbahnen, das Netz der ÖBB zu benutzen. Der Eigentümer der ÖBB ist zwar weiterhin der Staat; dennoch sollen sie weitgehend wie ein Privatunternehmen agieren. Das Bundesbahngesetz antizipiert aber, dass vor allem die Bereitstellung der Infrastruktur nicht kostendeckend sein kann, weil es den ÖBB nicht erlaubt ist, Konkurrenten von der Benutzung ihres Netzes auszuschließen. Es wird außerdem berücksichtigt, dass viele Angebote im Personenverkehr nicht kostendeckend sein können. Daher gewährt der Bund den ÖBB umfangreiche Zuschüsse zum Betrieb der Infrastruktur, zu Planung und Bau sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung. Das sind allein rund 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.  Hinzu kommen Verkehrsdiensteverträge und Kostenbeiträge Dritter sowie die Corona-Hilfen, die die ÖBB 2020 (200 Millionen Euro) und 2021 (150 Millionen Euro) erhielten.

Im ESVG tauchen diese Zuschüsse übrigens nicht als Förderungen auf, da die ÖBB-Infrastruktur AG und die ÖBB-Personenverkehr AG dort nach wie vor als Teil des Staatssektors gesehen werden. Ökonomisch betrachtet haben diese Zuschüsse aber eine gewisse Stringenz. Was die ÖBB leisten sollen, kann in einem rein privatwirtschaftlichen Setting nicht erbracht werden, da es sich um ein öffentliches Gut handelt. Zu hinterfragen ist allerdings die Höhe der Zahlungen und die grundsätzliche Governance. Der Rechnungshof monierte 2021, dass nicht nur Verwendungsnachweise fehlten, sondern dass ein Großteil der Zahlungen jahrelang ohne die gesetzlich vorgesehene vertragliche Grundlage erfolgte.  Wenig überraschend kam es zu kräftigen Überzahlungen – zum Beispiel für geplante, aber nicht vollständig umgesetzte Investitionen –, die der Konzern in Form einer Reserve von über einer Milliarde Euro einbehielt.

Dass übrigens auch Privatbahnen mit mittleren zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr gefördert werden müssen, damit sich eine Situation einstellt, die wenigstens aussieht wie Wettbewerb, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

 

ÖBB-Bild: Alex Halada / picturedesk.com


Fußnoten

  1. Bundesministerium für Finanzen (2022b).
  2. Rechnungshof (2021b).
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