Der Staat fördert. Alle.
- 22.03.2023
- Lesezeit ca. 2 min
Index
- Überblick
- Wann ist eine Förderung eine Förderung?
- Direkte und indirekte Förderungen
- Der Staat als Schirmherr
- Fördert Österreich (zu) viel oder (zu) wenig?
- Ein Beispiel: Die EU-Agrarpolitik
- Licht ins Dunkel: Die Transparenzdatenbank
- Österreichs Parteienförderung
- » Die Zuschüsse ins Pensionssystem – die Förderung, die keine sein soll
- Da fließt eine Menge Geld. Ist das erlaubt?
- Die ÖBB – ein Sonderfall
- Österreichs Medienförderung
- Die Doppelmoral der Helfer
- Die Probleme bei Förderungen
- „Koste es, was es wolle“ – die Corona-Hilfen
- Handlungsempfehlungen
- Literatur
- Download PDF
Die Zuschüsse ins Pensionssystem – die Förderung, die keine sein soll
Einer der bedeutendsten Posten im Budget ist der jährliche Zuschuss ins Pensionssystem. Der Steuerzuschuss, der die fehlenden Einnahmen der Pensionsversicherung abdecken soll, wächst seit vielen Jahren immer weiter an. Im Jahr 2025 soll er erstmals die 30-Milliarden-Euro-Schwelle knacken.
Ursache für die Zuschüsse ist der Unterschied zwischen den Auszahlungen an Pensionisten und den Einzahlungen der Aktiven. Dieses Pensionsloch wächst jedes Jahr etwas weiter an. Erfreulicherweise werden die Österreicher nämlich heutzutage im Schnitt rund sieben Jahre älter als noch vor 50 Jahren. Andererseits gehen sie aber noch genau so früh in Pension wie damals. Auch der demografische Wandel lässt das Pensionsloch anwachsen – darin verschwinden allein in den Jahren 2022 bis 2026 mehr als 140 Milliarden Euro. Daher wachsen auch die Schulden in Österreich immer weiter an. Das Pensionsloch ist somit ein Paradebeispiel dafür, wie zukünftigen Generationen von ihren Eltern und Großeltern eine Last umgehängt wird. Da diejenigen, die diese Last einmal begleichen müssen, noch nicht einmal im Wahlalter sind, ist das auch ein aus demokratiepolitischer Sicht bedenklicher Faktor. Eine Möglichkeit, diese Schieflage zu verhindern, wäre eine Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung, wie dies beispielsweise auch die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten vormachen.
Da es sich bei diesen Zuschüssen um einen innerstaatlichen Transfer vom Bund an die Sozialversicherungen handelt, also von der linken in die rechte Tasche des Staates, sind sie nach dem ESVG jedoch keine der oben beschriebenen „Transaktionen mit Förderungscharakter“ an Private, Unternehmen oder andere Länder. Die aufgrund des innerstaatlichen Transfers geleisteten Pensionszahlungen selbst sind dann Sozialtransfers und auch per BHG-Definition keine Förderungen. In der Transparenzdatenbank sind die Pensionen allerdings enthalten.
Der Steuerzuschuss in das Pensionssystem ist ein gutes Beispiel dafür, dass Förderdefinitionen oft recht willkürlich sind. Und dafür, dass selbst gut gemeinte Förderpolitik oft Strukturen konserviert und das Verschleppen notwendiger Reformen ermöglicht.
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