Der Staat fördert. Alle.

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Der Staat als Schirmherr

Es gibt Förderprogramme, die so indirekt sind, dass sie in keinem Förderungsbericht auftauchen.

Es gibt Förderprogramme, die so indirekt sind, dass sie in keinem Förderungsbericht auftauchen.

Wir nennen sie im Folgenden regulatorische Förderungen. Auch hier ist es so, dass der Staat bestimmten Personengruppen helfen möchte. Er tut das aber nicht, indem er ihnen Geld gibt oder Abgaben erlässt, sondern indem er begünstigende Regeln zulasten anderer Wirtschaftsteilnehmer aufstellt. Ein Beispiel ist der Mieterschutz: Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG),  der Altbau- und geförderte Neubauwohnungen umfasst, legt der Staat die Miete pro Quadratmeter fest. Aktuell liegt die sogenannte Richtwertmiete in Wien bei 6,15 Euro pro Quadratmeter.  Die Marktpreise liegen inzwischen selbst in den äußeren Bezirken bei einem Vielfachen.  Es werden hier also bestimmte Mietergruppen stark gefördert. Die Rechnung bzw. die Differenz zum Marktpreis tragen aber die Eigentümer dieser Wohnungen und nicht der Staat selbst (höchstens in Form von reduzierten Steuereinnahmen).

Solche Formen von regulatorischer Förderung gibt es in vielen Bereichen. Wir beobachten sie auch in der Taxibranche: Als der amerikanische Dienstleister Uber anfing, eine Bedrohung für das regulierte Geschäftsmodell der Wiener Taxibranche zu werden, novellierte die Regierung kurzerhand das Gelegenheitsverkehrsgesetz und machte dem neuen Wettbewerber sein Geschäftsmodell unmöglich.

Das Errichten solcher Markteintrittsbarrieren ist die logische Folge, wenn der Staat bestimmte Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern mit Vorteilen ausstatten möchte. Die genannten Beispiele mögen kleinlich wirken, und doch durchziehen sie die österreichische Gesetzgebung. Das kann für die jeweils geschützte Branche natürlich eine gute Sache sein; zumindest solange der Schutz aufrechtbleibt. Ohne Wettbewerb können die Unternehmen trotz geringerer Produktivität zulasten der Konsumenten höhere Gewinne machen.[1]  Der Mangel an Wettbewerb kann aber langfristig sogar für sie wachstumshemmend wirken.[2]  Für die Volkswirtschaft insgesamt sind Markteintrittsbarrieren jedenfalls ein Problem.[3]

Grundsätzlich soll der Staat selbstverständlich präsent sein, um – wie in den genannten Beispielen – einen angemessenen Mieterschutz oder sichere Verkehrsdienstleistungen zu gewährleisten. Bei vielen dieser regulatorischen Förderungen sind aber der Förderzweck an sich wie auch der Grad der Zielerreichung äußerst fraglich. Das Mietrechtsgesetz begünstigt zum Beispiel Haushalte nach der Art der Wohnung, in der sie leben, und nicht nach ihrem Einkommen. Da die Vermietung solcher Objekte für die Eigentümer oft ein Verlustgeschäft ist, dürfte es auch schwierig werden, den in die Jahre gekommenen geschützten Wohnungsbestand energetisch zu sanieren. Auch die Taxibranche spürt inzwischen, dass sich die von ihren Vertretern gewünschte Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes gegen sie wendet.

Vor dem Hintergrund der hohen Spritpreise im Jahr 2022 hatten sie nur wenig Spielraum bei der Preisgestaltung. Während andere Unternehmen ihre gestiegenen Kosten auf die Kunden umlegen konnten, musste die Taxibranche bei den Behörden als Bittsteller auftreten, um über die Runden zu kommen.

Den Umfang der regulatorischen Förderungen in Eurobeträgen zu bestimmen, ist leider überaus schwierig. Erstens ist es nicht der Staat, der hier Geld ausgibt, und zweitens ist nicht klar, wie die tatsächlichen Preise wären, die zum Beispiel Mieter zu zahlen hätten, wenn es das Mietrechtsgesetz in dieser Form nicht gäbe. Auf eine Quantifizierung der regulatorischen Förderungen soll daher an dieser Stelle verzichtet werden.


Fußnoten

  1. Schivardi & Viviano (2011).
  2. Klapper et al. (2006).
  3. Égert (2016).
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