Die Methodik
- 11.11.2016
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Wen sie trifft und wen sie entlastet
Abbildung 1 zeigt ausgehend vom Umsatz eines Betriebs, wie die Brutto- und die Nettowertschöpfung errechnet werden.
- Der Begriff Wertschöpfungsabgabe wird synonym mit jenem einer Maschinensteuer verwendet. Allerdings führt der Begriff Maschinensteuer zu potenziellen Missverständnissen, insbesondere was als Bemessungsgrundlage dient.
- Die Wertschöpfungsabgabe ist eine Einheitssteuer, die auf die Kosten der Produktionsfaktoren aufgeschlagen wird, d.h. auf die Differenz zwischen Gesamtumsatz und dem zur Erzielung des Umsatzes benötigten Aufwand. Typischerweise fallen darunter sowohl die Lohnsumme als auch Kapitalerträge bzw. Zins- und Mieteinkünfte. Das heißt, dass nicht nur Maschinen bzw. Kapital besteuert werden, sondern auch Arbeit. Allerdings wird im Gegenteil zu Sozialversicherungsbeträgen hier nicht zwischen Arbeit und Kapital unterschieden, weswegen beide im gleichen Ausmaß besteuert werden.
- Es bestehen zwei Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung zu ermitteln:
- Bei der Abzugsmethode fungiert als Bemessungsgrundlage der Umsatz, von dem bestimmte Aufwendungen abgezogen werden (z.B. Materialaufwand, (teilweise) Abschreibungen von Ausrüstung oder Immobilien usw.). Je nach Berücksichtigung der Abschreibung wird zwischen Brutto- und Nettowertschöpfung unterschieden; je nach Gestaltung der Steuer wird diese zum Teil von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
- Bei der Additionsmethode werden verschiedene Komponenten der Wertschöpfung summiert, d.h. die Lohnsumme, Gewinne, Zinsaufwendungen, Dividenden usw.
- Eine Wertschöpfungsabgabe ähnelt der Mehrwertsteuer, allerdings handelt es sich hier um eine Quell- und nicht um eine Zielbesteuerung. Im Vorschlag der SPÖ ist die Nettowertschöpfung die Bemessungsgrundlage für eine Wertschöpfungsabgabe. In der vorliegenden Analyse kommt die Abzugsmethode zum Einsatz.
Berechnung der Wertschöpfung
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