Welche Modelle für eine solche Abgabe gibt es in anderen Ländern?
- 11.11.2016
- Lesezeit ca. 1 min
Wen sie trifft und wen sie entlastet
Index
- Highlights
- Worum geht es in der Debatte?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Wertschöpfungsabgabe und einer Maschinensteuer?
- Wie sieht der Vorschlag der SPÖ im Detail aus?
- Die Methodik
- Welche Auswirkungen hätte konkret die von der SPÖ angedachte Wertschöpfungsabgabe?
- » Welche Modelle für eine solche Abgabe gibt es in anderen Ländern?
- Literatur
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In fast allen Modellen dient, so wie es die SPÖ plant, die Nettowertschöpfung als Bemessungsgrundlage (siehe Tabelle 1). In manchen Fällen sind noch Abzüge von der Bemessungsgrundlage vorgesehen (z.B. kann bei sehr kleinen Unternehmen die Lohnsumme abziehbar sein).
Wertschöpfungsabgabe weltweit
Auch kann die Bemessungsgrundlage in verschiedenen Branchen unterschiedlich definiert sein. In Frankreich etwa gelten für den Versicherungssektor und die Banken unterschiedliche Definitionen.
Da die Bemessungsgrundlage nicht die gleiche ist wie für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, kann es Unternehmen Zeit bzw. Geld kosten, diese neue Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
Die Wertschöpfungsabgabe führt möglicherweise zu einer doppelten Besteuerung. Derzeit werden Gewinne in einer Unternehmensgruppe einmal besteuert, da Mutterunternehmen für den Ertrag einer Tochter keine Steuer zahlen müssen. Falls es das in Österreich nicht gäbe, würden Gewinne eines Tochterunternehmens mit der neuen Abgabe belastet. Solche Gewinne werden aber (ohne KESt) an das Mutterunternehmen ausgeschüttet und würden dort als Teil der Bemessungsgrundlage nochmals besteuert.
In der Praxis würde die Wertschöpfungsabgabe wohl eine Steuervorauszahlung der Unternehmen bedeuten, da die Wertschöpfung meist erst einige Zeit später endgültig ermittelt werden kann.
In Italien wurde die IREP mehrmals modifiziert, um negative Auswirkungen wie die Besteuerung von Zinsen zu verringern. Generell besteht das Problem darin, dass eine Wertschöpfungsabgabe anders als die Körperschaftsteuer (KÖSt) keinen Abzug der Fremdkapitalzinsen zulässt, d.h. fremdkapitalfinanzierte Investitionen werden in vollem Ausmaß besteuert. Mehrere Studien haben ergeben, dass eine Besteuerung zu geringeren Investitionen und in der Folge zu einem geringeren Wachstum (BIP) führt (Bond 2000, De Mooij und Devereux 2011).
Übrigens hat es auch in Österreich bereits etwas Ähnliches gegeben, und zwar die Gewerbekapitalsteuer. Sie wurde aber 1986 abgeschafft (1994 ersetzte dann die Kommunalsteuer die Gewerbesteuer zur Gänze).
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