Wie der Sozialstaat das Schlimmste verhindert hat
- 21.05.2021
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Die Corona-Krise hat Österreichs Wirtschaft im Jahr 2020 massiv schrumpfen lassen. Ohne die Hilfsprogramme wäre die Wirtschaft jedoch noch stärker eingebrochen. Eines der wichtigsten Mittel in der Krise: die Corona-Kurzarbeit. Wie Kurzarbeit und andere Programme in der Krise gewirkt haben, erfahren Sie in folgender Publikation.
Mit den staatlich verordneten Lockdowns kam es im Jahr 2020 zum größten Wirtschaftseinbruch seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Wirtschaftsleistung ging um 6,6 Prozent zurück, die Arbeitslosenzahl stieg auf Rekordhöhe, obwohl die türkis-grüne Regierung mit verschiedenen Hilfsprogrammen wie beispielsweise der Corona-Kurzarbeit gegensteuerte.[1] Insgesamt wurden im Jahr 2020 knapp sieben Milliarden Euro für Kurzarbeit und Sonderzahlungen für Arbeitslose sowie für Familien ausgegeben.[2] So konnte durch die Kurzarbeit über drei Phasen hinweg ein erheblicher Teil der Arbeitskräfte in bestehenden Beschäftigungen gehalten und so vor dem Jobverlust bewahrt werden. Im ersten Monat der Krise waren 40 Prozent der Arbeitsmarktteilnehmer entweder arbeitslos oder in Kurzarbeit gemeldet. Zusätzlich wurden zwei Einmalzahlungen an Arbeitslose sowie eine Sonderzahlung für Familien geleistet.[3] All diese Maßnahmen dienten dazu, die Einkommenssituation der österreichischen Haushalte abzusichern, die Kaufkraft zu erhalten und die Wirtschaft durch den Binnenkonsum zu stabilisieren. Mithilfe des Mikrosimulationsmodells EUROMOD auf Basis einer Sonderauswertung des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigt sich, wie sich diese Politikmaßnahmen in der Krise konkret ausgewirkt haben.[4]
Fußnoten
- Personen in Corona-Kurzarbeit erhalten, je nach Einkommenshöhe (bis zur Höchstbeitragsgrundlage), zwischen 80 und 90 Prozent des vorherigen Nettolohns. ↩
- Die Kurzarbeit kostete 5,5 Milliarden Euro, die Einmalzahlungen für Arbeitslose 365 Millionen Euro, 665 Millionen Euro wurden für die Sonderzahlung an Familien aufgewendet (siehe Budgetdienst, 2021). ↩
- An Arbeitslose wurde im Jahr 2020 zweimal eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu je 450 Euro geleistet. Die Sonderzahlung für Familien betrug 360 Euro für jedes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe. ↩
- Die folgenden Ergebnisse basieren auf Christl et al. (2021) unter Verwendung von EUROMOD (Institute for Social and Economic Research, University of Essex; Joint Research Centre, European Commission, EUROMOD: Version I3.0+ [software], January 2021). ↩
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