Der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit
- 30.01.2021
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Ein Vorschlag der Agenda Austria
Wenn es von Seiten der Regierung zu keinen weiteren Einschränkungen kommt, sollte die kommende Phase für den schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit genutzt werden. Nach den gesundheitsbedingten Einschränkungen gilt es im wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt auf die Schaffung neuer Jobs zu setzen.
Die Kurzarbeit hat als Hilfsmittel in der Krise viele Vorteile. Im Zuge des ersten Lockdowns hat sie sich als ein sehr erfolgreiches Instrument erwiesen, um die Auswirkungen des Corona-Schocks am Arbeitsmarkt abzufedern. Auch die Einkommen der Haushalte konnten so stabilisiert werden. Mit Ende März läuft die mittlerweile dritte Phase der Kurzarbeit aus. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass die Kurzarbeit mit zunehmender Dauer ihre Wirkung als effektives Arbeitsmarktinstrument verliert.
Der neue Arbeitsminister sollte die Kurzarbeit im April nicht abrupt enden lassen. Wenn es von Seiten der Regierung zu keinen weiteren Einschränkungen kommt, sollte die kommende Phase aber für den schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit genutzt werden. Nach den coronabedingten Einschränkungen gilt es im wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt auf die Schaffung neuer Jobs zu setzen.
Handlungsempfehlungen
Schrittweise zurück zur Normalität: Die Kurzarbeit sollte über den März hinaus verlängert, aber gleichzeitig sollte die Rückkehr zur Normalarbeitszeit eingeleitet werden. Dazu werden die Ersatzraten ab April nur mehr für die reduzierte Arbeitszeit statt auf den gesamten Lohn angewendet, wie das beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Parallel zu dieser Umstellung gehen eine schrittweise Anhebung der Mindestarbeitszeit und die Angleichung der Ersatzraten an jene der Arbeitslosigkeit einher. Mit Ende des Jahres 2021 läuft die Kurzarbeit dann aus.
Ein Bonus für neue Jobs: Der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit wird auch die Kosten für den Staat senken. Da der Arbeitsmarkt aber weiter in der Krise steckt, sollten diese Gelder dafür aufgewendet werden, die Schaffung neuer Stellen zu fördern. Dazu können einerseits die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber bei Neueinstellungen bis Jahresende 2022 erlassen werden. Alternativ könnten Arbeitgeber für neu geschaffene Beschäftigungen mit einer Förderung von 250 Euro pro Monat (auf Vollzeitbasis) bis Ende 2022 unterstützt werden.
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