Innenpolitik

“Frihet”

Der Schlüssel zu mehr Unabhängigkeit

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Hürden für die ökonomische Freiheit

Kammerstaat, Bürokratie und Gewerbeordnung: Wer in Österreich unternehmerisch tätig werden will, stößt schnell auf Hindernisse.

Die Macht der Kammern

Österreichs Freiheit wird allerdings nicht nur von ihrer Regierung, sondern auch von der „Schattenregierung“ eingeschränkt. Wirtschafts- und Arbeiterkammer stellen wichtige politische Player dar. Dass Konflikte nicht auf der Straße, sondern zwischen den Sozialpartnern ausgetragen werden, ist ein Erfolg. Mittlerweile stellt sich aber die Frage, ob die wachsenden Interessenvertretungen die Freiheit nicht doch weiter einschränken. Denn die Mitgliedschaft ist bei beiden Kammern nicht freiwillig. Zusätzlich gibt es keine Verpflichtung, die Verwendung der Mitgliedsbeiträge transparent darzulegen, sondern es bedarf mühsamer parlamentarischer Anfragen. Die Erträge durch die Pflichtbeiträge sind hingegen beachtlich: 2018 lagen die der Wirtschaftskammer bei rund 600 Millionen Euro und jene der Arbeiterkammer bei rund 500 Millionen. Bei der Wirtschaftskammer kommen noch zusätzliche Erträge durch Beratungsleistungen hinzu, was ihr Budget auf über eine Milliarde Euro ansteigen lässt. Die Wirtschaftskammer beschäftigte knapp 5.100 Personen (Stand 2020), die Arbeiterkammer rund 2.900 (Stand 2018).[1]

Die aufgeblähte Gewerbeordnung

Die österreichische Gewerbeordnung wurde im Jahr 1859 eingeführt mit dem Ziel, „die gewerbliche Betriebsamkeit in unserem Reiche gleichmäßig zu regeln und möglichst zu erleichtern“. Inwieweit diese Betriebsamkeit allerdings heute durch die Gewerbeordnung erleichtert wird, ist fraglich. Rund 80 Gewerbe sind streng reglementiert, weitere sogenannte „freie Gewerbe“ sind genau beschrieben. Die Argumentation, dass diese strenge Regulierung dem Konsumentenschutz geschuldet ist, gilt nicht. Denn der Befähigungsnachweis ist nur vom Gewerbeinhaber oder dem Geschäftsführer zu erbringen – die Mitarbeiter, die tatsächlich mit dem Kunden arbeiten, benötigen diesen nicht.

Hinzu kommt, dass es in Österreich weitaus mehr Gewerbescheine als Gewerbeberechtigte gibt. Denn oft benötigt ein Gewerbeberechtigter mehrere Gewerbescheine. So sind Bäckereien und Konditoreien zwei Gewerbe, für die zwei separate Gewerbescheine notwendig sind. Das führt nicht nur zu mehr Bürokratie, sondern auch zu einem Interessenkonflikt: Die Wirtschaftskammer ist somit daran interessiert, die Gewerbeordnung in der derzeitigen Fassung aufrechtzuerhalten oder sogar zu erweitern. Denn jeder Gewerbeschein bringt einen weiteren Pflichtbeitrag und somit höhere Erträge für die Interessenvertretung. Eine zu strenge Gewerbeordnung bedeutet allerdings weniger unternehmerische Dynamik. Die Liberalisierung der deutschen Gewerbeordnung führte zu mehr Betrieben im nun deregulierten Bereich. Und unternehmerische Dynamik ist essenziell für ökonomische Freiheit.[2]

Die restriktiven Ladenöffnungszeiten

Nur in sieben anderen EU-Ländern sind die Laden­öffnungszeiten derart stark beschränkt wie in Österreich. Betrieben gesetzlich vorzuschreiben, wann sie ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten dürfen, ist ein klarer Einschnitt in die Freiheit. Dabei würde eine Liberalisierung, wie sie bereits in Deutschland erfolgt ist, vermutlich auch hierzulande zu positiven Beschäftigungseffekten führen.

Abbildung 11: Österreich, das Land der geschlossenen Läden


Fußnoten

  1. Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (7407/J). Vgl. Lorenz (2019).
  2. Vgl. Köppl-Turyna et al. (2016).
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