Wie soll ich das bezahlen?

Warum Österreichs Pensionssystem neu verhandelt werden muss

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Säule eins: Die staatliche Altersvorsorge

An sich ist die Idee simpel. Die arbeitende Bevölkerung zahlt die Pensionen derjenigen, die sich bereits im Ruhestand befinden. Das ist die Grundidee des sogenannten Umlageverfahrens, dieses bildet die Basis des heimischen Pensionssystems.

Das Umlagesystem ist reformresistent. Die  ständig wachsende Wählergruppe der Pensionisten verhindert einschneidende Reformen.

Das Problem: Ein solches System ist ziemlich reformresistent. Man könnte sogar sagen, es frisst sich gewissermaßen selbst auf. Denn je höher die Zahl der Pensionisten relativ zur Zahl der Arbeitenden, desto größer die finanzielle Last auf den Schultern der Jungen. Gleichzeitig verhindert die ständig wachsende Wählergruppe der Pensionisten einschneidende Reformen. Deswegen wählen die Politiker stets den einfachen Weg und greifen in den Steuertopf oder machen neue Schulden, um das System zu kitten. Aber die Schieflage wird immer dramatischer. Im Jahr 2050 werden um fast eine Million mehr Personen in Österreich über 65 Jahre alt sein als noch 2019, währenddessen die Erwerbsbevölkerung schrumpft. In anderen Worten: Haben im Jahr 2017 für jeden Pensionisten noch 1,7 Erwerbstätige ins System einbezahlt, werden es im Jahr 2050 nur noch 1,29 sein. Erschwerend kommt hinzu, dass junge Menschen immer später ins Berufsleben einsteigen.

Das Umlagesystem kann langfristig nur funktionieren, wenn:

A) die Pensionseinzahlungen der arbeitenden Generation steigen; B) der Staat die wachsende Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen mit immer mehr Steuergeld ausgleicht; C) die Pensionen gekürzt werden; D) das Pensionsantrittsalter erhöht wird.

Bei Variante A (Pensionseinzahlungen) ist wenig Spielraum. Hier liegt Österreich schon heute im europäischen Spitzenfeld: Jeder Arbeitnehmer zahlt 10,25 Prozent seines Bruttolohnes ein, zusätzlich werden 12,55 Prozent vom jeweiligen Arbeitgeber eingezahlt, monatlich also 22,8 Prozent des Bruttolohns. Die Einnahmen des gesetzlichen und öffentlichen Pensionssystems werden laut unserer Prognose 2020 bei rund 35,1 Milliarden Euro liegen. Eine weitere Erhöhung der Einzahlungen würde zu einer noch stärkeren Belastung des Faktors Arbeit führen und ist kaum umsetzbar.

Auch Variante B (staatliche Zuschüsse) ist bereits ausgereizt. Jedes Jahr muss der Staat aus verschiedenen Steuertöpfen mehr Geld zahlen, um das System am Laufen zu halten. Im Jahr 2018 wurde die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 21,7 Milliarden Euro vom Staat zugeschossen. Die sogenannte Pensionslücke wird im Jahr 2020 bei rund 24,1 Milliarden Euro liegen.

Variante C (Pensionskürzungen) ist politisch kaum umsetzbar und auch nicht erstrebenswert. Die normale Bruttoalterspension ist mit durchschnittlich 1.686 Euro für Männer und 1.058 Euro für Frauen ohnehin nicht sonderlich hoch.

Das Pensionsantrittsalter muss erhöht werden, um das Umlagesystem zu stabilisieren.

Bleibt Variante D: Das Pensionsantrittsalter muss erhöht werden, um das Umlagesystem zu stabilisieren. Um den EU-Empfehlungen Rechnung zu tragen, sollte das Pensionsantrittsalter ab sofort jedes Jahr zumindest um zwei Monate angehoben werden, bis ein Antrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Ambitionierter wäre es, eine Reform wie in den Niederlanden umzusetzen. Dort steigt aktuell das gesetzliche Pensionsantrittsalter um vier Monate pro Jahr bis auf 67 Jahre im Jahr 2021 und wird in den darauf folgenden Jahren an die Lebenserwartung gekoppelt. Dies wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber der Weg zu einem wirklich nachhaltigen Pensionssystem ist weit.

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