Appendix 1
- 28.02.2019
- Lesezeit ca. 2 min
Kinder machen den Unterschied: Warum der Gender Pay Gap eigentlich ein Motherhood Pay Gap ist.
Index
- Der Motherhood Pay Gap
- Zusammenfassung
- Gesucht: Erklärungen für den Gender Pay Gap
- Mütter verdienen weniger als Kinderlose
- Regionale Unterschiede
- Wie kommt es zum Motherhood Pay Gap?
- Und was ist mit den Männern?
- Was heißt das alles für den Gender Pay Gap?
- Handlungsempfehlungen der Agenda Austria
- Illustrierte Zahlen und Fakten zum Motherhood Pay Gap
- Literatur
- » Appendix 1
- Appendix 2
- Appendix 3 – Datenbeschreibung und Methodologie
- Download PDF
Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Die Karenzregelungen und das Kinderbetreuungsgeld wurden in den letzten beiden Jahrzehnten öfter reformiert.
In den Jahren vor 2002 konnte das Karenzgeld nur dann bezogen werden, wenn die Eltern die Kriterien für die Arbeitslosenversicherung erfüllt hatten. Generell bedeutete das, dass die betroffene Person in den zwei Jahren vor der Geburt für mindestens 52 Wochen arbeitslosenversichert war. Eine Familie durfte über maximal 24 Monate Karenzgeld beziehen, jeder Elternteil jedoch nicht länger als 18 Monate. Ein Zuverdienst war möglich. Falls der Zuverdienst die Geringfügigkeitsgrenze übertraf, wurden jedoch die Bezüge aus dem Elterngeld entsprechend gekürzt.
Im Jahr 2002 wurde das Karenzgeld grundsätzlich reformiert und bekam den neuen Namen „Kinderbetreuungsgeld“. Die Höhe blieb in etwa unverändert. Die wichtigste Änderung betraf die Berechtigung, Karenzgeld zu bekommen. Anstatt einer Versicherungsleistung wurde das Kinderbetreuungsgeld als allgemeine Sozialleistung konzipiert. Jeder Elternteil, unabhängig von der Versicherungsgeschichte, durfte Kinderbetreuungsgeld beziehen. Darüber hinaus wurde die maximale Periode des Bezugs auf 36 Monate verlängert, allerdings ohne den Karenzschutz zu verlängern – dieser betrug nach wie vor 24 Monate. Durch die Reform änderte sich auch die Möglichkeit der zusätzlichen Beschäftigung. Eltern durften Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe weiterbeziehen, solange das Jahreseinkommen 14.600 Euro nicht überstieg – was dem Medianeinkommen einer Frau im Jahr 2000 entsprach.
Im Jahr 2010 wurde zusätzlich das sogenannte einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) eingeführt. Ziel der Reform war es, auch Besserverdiener zu motivieren, Kinder zu bekommen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld darf über maximal 14 Monate bezogen werden (12 für ein Elternteil) und beträgt 80 Prozent des Letzteinkommens, begrenzt auf ungefähr 1.980 Euro im Monat. Diese Grenze gilt für Eltern, die vorher ungefähr 4.000 Euro brutto im Monat verdient haben. Es ist zwar möglich, etwas dazuzuverdienen, aber nur bis zu einer pauschalen Grenze von 6.800 Euro im Jahr (ab 2017).
Im März 2017 wurde das pauschale Model nochmals grundlegend reformiert. Die Länge der Karenzzeit darf nun beliebig gewählt werden. Sie variiert zwischen 365 und 851 Tagen für ein Elternteil bzw. 456 und 1.063 Tagen für die Familie. Je länger der Bezug ist, desto niedriger der Tagessatz. In Summe darf also ungefähr ein Betrag von 15.500 Euro über die Gesamtperiode bezogen werden. Vorgesehen ist ein sogenannter Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro, wenn sich der zweite Elternteil (in der Regel der Vater) mit mindestens 40 Prozent des Bezugs für mindestens 124 Tage beteiligt.
Was in der analysierten Periode konstant blieb, ist die Dauer des Mutterschutzes und das damit verbundene absolute Beschäftigungsverbot. Dieses Verbot gilt für insgesamt 16 Wochen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt. Während des Mutterschutzes wird Wochengeld bezogen.
Den Überblick über die Modelle in den Jahren 2002 bis 2017 bietet die Tabelle 2 in Appendix 2.
Mehr interessante Themen
Bildungskarenz: Ich bin dann mal weg!
Die Bildungskarenz war eine gute Idee, erfüllt aber nicht die von der Politik gesetzten Ziele – und wird immer teurer. An einer grundlegenden Reform führt kein Weg vorbei.
Die Schuldenbombe tickt: Wird Österreich das neue Italien?
Mehr als ein Jahrzehnt lang konnten sich Staaten kostenlos verschulden, die Zinsen lagen praktisch bei null. Damit sollten den Staaten Zeit erkauft werden, sich nach der Finanzkrise zu modernisieren. Statt diese Zeit aber für Reformen zu nutzen, wurde das vermeintliche Gratisgeld mit beiden Händen ausgegeben. Österreich muss seinen Ausgabenrausc
Was die Preise in Österreich so aufbläht
Die Inflation in Österreich hält sich hartnäckig. Fast acht Prozent waren es im Jahr 2023. Für das Jahr 2024 werden vier Prozent vorhergesagt. Während viele andere Länder schon aufatmen können, ist die Inflationskrise für uns also noch nicht vorbei. Warum tut sich gerade Österreich so schwer? Wir prüfen drei Thesen.
Balken, Torten, Kurven Zweitausenddreiundzwanzig
Die Zeit der Lockdowns und Ausgangssperren war vorbei, die Wirtschaft zeigte sich nach den verheerenden Corona-Jahren in bester Laune, nur die hohe Teuerung hat uns die gute Stimmung verdorben (vom Finanzminister einmal abgesehen – der freute sich).
E-Government: „Hobn’S kan Ausweis?“
Die öffentliche Verwaltung soll digitalisiert werden. Das verspricht die Politik seit Jahren. Diverse Angebote gibt es bereits, doch der große Durchbruch wollte bisher nicht gelingen. Das liegt nicht nur an der Regierung. Auch die Bürger müssten, im eigenen Interesse, etwas mehr Bereitschaft zur Veränderung aufbringen.
Budget 2024: Das Land des immerwährenden Defizits
Eigentlich müsste Magnus Brunner (ÖVP) der glücklichste Finanzminister der Zweiten Republik sein. War die erste Budgetrede noch von der Corona-Krise und den damit einhergehenden Hilfspaketen geprägt, dominiert mittlerweile die Teuerung. Was für die privaten Haushalte für wenig Begeisterung sorgt, füllt die Staatskassen im Rekordtempo. Ohne Z