Einleitung
- 16.02.2017
- Lesezeit ca. 1 min
Wer in Vollzeit arbeitet, soll mindestens 1.500 Euro brutto verdienen. Bis Ende Juni haben die Sozialpartner Zeit, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie ein solcher flächendeckender Mindestlohn in den Kollektivverträgen für alle Branchen eingeführt werden kann. Wenn es die Kammern und der ÖGB nicht schaffen, will die Regierung selbst tätig werden und per Gesetz einen Mindestlohn einführen. So sieht es das kürzlich beschlossene Arbeitsprogramm der Regierung 2017/2018 vor. Damit greift die Regierung auch eine langjährige Forderung der Gewerkschaft nach einer höheren Untergrenze in den Kollektivverträgen auf.
Die offensichtliche Konsequenz eines Lohns von mindestens 1.500 Euro brutto ist, dass dann manche Arbeitnehmer mehr verdienen werden als jetzt. Kurzfristig jedenfalls. Ob das auch langfristig der Fall ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Mindestlohn soll, so argumentieren die Befürworter, gegen Armut helfen. Dabei übersehen sie aber, dass dann auch das Gesetz der Nachfrage zum Tragen kommt, und dieses spielt eine zentrale Rolle. Steigt der Preis eines Gutes (jener der Arbeitskraft), so nimmt die Nachfrage danach ab. Ein Mindestlohn erhöht also nicht nur manche Einkommen, sondern er wirkt sich auch auf die Zahl der Jobs aus, und zwar möglicherweise negativ.
Selbst die Befürworter eines Mindestlohns zweifeln selten an, dass die Hauptursache für Armut nicht ein zu niedriger Lohn ist, sondern Arbeitslosigkeit. Ob ein Mindestlohn die Armut senkt, ist also alles andere als klar. Jene, die wegen des Mindestlohns den Job verlieren, rutschen möglicherweise in die Armut ab.
In einigen europäischen Ländern gilt bereits ein gesetzlicher Mindestlohn. Anderswo gibt es, wie auch in Österreich, Kollektivverträge, die es ermöglichen, die Löhne an das Alter, die Beschäftigungsdauer, die Branche, die Qualifikation des Arbeitnehmers oder an die jeweilige Region zu koppeln. Erfassen die Kollektivverträge einen hohen Prozentsatz der Arbeitnehmer, was hierzulande ja der Fall ist, entsprechen sie de facto ebenfalls einem Mindestlohn – er ist nur nicht einheitlich, sondern für verschiedene Branchen unterschiedlich hoch. Das System der Kollektivverträge hat den Vorteil, dass es flexibler ist als ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn – es ist leichter, die Löhne z.B. an eine flaue Konjunktur oder die Krise in einer bestimmten Branche anzupassen.
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