
Mindestlöhne in europäischen Ländern
Warum ein Mindestlohn mehr Probleme schafft, als er löst
Zahlreiche europäische Länder kennen einen gesetzlichen Mindestlohn, so zum Beispiel: Belgien, Tschechien, Estland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Großbritannien. Seit kurzem gilt auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn.
Alle diese Länder können aufgrund der Art des Mindestlohns in zwei Kategorien eingeteilt werden:
- Der Mindestlohn wird gesetzlich durch die Regierung bzw. das Parlament (z.B. Niederlande, Portugal, Spanien und Frankreich) vorgegeben.
- Ein Gesetz verpflichtet die Lohnverhandler, in den Verhandlungen einen Mindestlohn für alle Branchen zu erzielen (z.B. Belgien).
Zusätzlich gibt es in Österreich und Italien ein System, das unterschiedliche Mindestlöhne für spezifische Branchen und Berufsgruppen mittels Kollektivvertragsverhandlungen schafft. Aufgrund des Kollektivvertragssystems gibt es in Österreich kaum Untersuchungen zu Beschäftigungseffekten von den kollektivvertraglich festgelegten Mindestlöhnen in den einzelnen Branchen[1].
- Autor: Dénes Kucsera, Monika Köppl-Turyna, Michael Christl
- Datum: 16. Februar 2017
Fußnoten
- Einzig Christl, Köppl-Turyna & Kucsera (2016) haben sich bisher mit den Beschäftigungseffekten der Kollektivverträge beschäftigt. Lediglich Ragacs (2003b) versuchte vor längerem den Einfluss der Kollektivverträge zu schätzen, allerdings nur im Aggregat. ↩