Ergebnisse der Studie auf einen Blick
- 08.10.2015
- Lesezeit ca. 3 min
Warum die Länder ihre Ausgaben über eigene Steuern finanzieren sollten
Wettbewerb in der Wirtschaft bringt bessere Produkte und Leistungen. Genauso könnte ein Wettbewerb, in dem Österreichs Bundesländer unterschiedliche Steuersätze haben, dazu führen, dass die Steuern örtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Schweiz: In einem Ballungsraum wie Zürich hat der Staat andere Aufgaben zu erledigen als in einem Bergkanton, was sich auch in einer unterschiedlichen Steuerpolitik niederschlägt.
In Österreich können Länder und Gemeinden derzeit allerdings fast keine Steuern autonom festlegen – sie bekommen für die Erledigung ihrer Aufgaben Steuereinnahmen des Bundes gemäß einem fixen Verteilschlüssel zugewiesen, dem Finanzausgleich. Das wirkt sich ähnlich aus wie Preisabsprachen bei Unternehmen: Die Leistungen, die der Bürger bzw. Kunde erhält, sind teurer als nötig.
Wie gut wären die einzelnen Bundesländer aber dafür gerüstet, mittels unterschiedlicher Steuersätze um Unternehmen oder Bürger zu werben? Welche Länder werden derzeit über den Finanzausgleich – auf recht intransparente Weise – subventioniert? Wie könnten z.B. Gebiete in ländlicher Randlage über attraktive Steuersätze wettbewerbsfähiger werden? Wie könnte mehr Steuerautonomie in Österreich konkret umgesetzt werden? Diese und ähnliche Fragen beantwortet die vorliegende Studie.
Für einen Steuerwettbewerb eignen sich am besten die Lohn- und Einkommen- sowie die Körperschaftsteuer – über sie könnten die Länder nennenswerte Einnahmen erzielen. Ein konkretes Modell für mehr Steuerautonomie sollte also wie folgt aussehen: Zunächst senkt der Bund seine Sätze dieser Steuern und lässt die Länder einen überall gleich hohen Zuschlag einheben. Mit diesen Einnahmen müssen die Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben dann auch selber finanzieren. Anders als derzeit, da sie sich das Geld für ihre Ausgaben jetzt ja vom Bund holen können – was nicht eben zum Sparen anregt.
Im Fall eines solchen einheitlichen Zuschlags würden aufgrund der unterschiedlich großen Steuerbasis in den Ländern (viele Gutverdiener oder nicht, viele oder wenige Unternehmen) die einzelnen Länder mehr oder auch weniger einnehmen als über den Finanzausgleich. Dies zeigt, dass der Bund mit dem Finanzausgleich derzeit auf intransparente Weise und im Gießkannensystem umverteilt, da ja fixe Verteilschlüssel gelten.
Sobald die Länder einen einheitlichen Zuschlag einheben, ist die Ausgangssituation für einen Wettbewerb geschaffen. Laut den Berechnungen der Studie sollte dieser einheitliche Satz für die Lohn- und Einkommensteuer bei etwa 7,3 Prozentpunkten liegen. Bei der Körperschaftsteuer ist es etwas komplizierter: Die Sätze hängen davon ab, ob sie am Hauptstandort eines Betriebs oder an den jeweiligen Produktionsstandorten eingehoben wird.
Gleichzeitig sollte aber die bisher versteckte Umverteilung in einen transparenten Finanzausgleich direkt zwischen den Ländern statt über den Bund umgewandelt werden, von reicheren zu ärmeren Bundesländern. Konkret würde dann von Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg in die anderen Länder umverteilt, vor allem nach Kärnten und ins Burgenland.
Betrachtet man nur die Lohn- und Einkommensteuer, würden Wien, Niederösterreich und Vorarlberg mehr aus diesen Steuern einnehmen als sie jetzt über den Finanzausgleich bekommen, die anderen Bundesländer weniger. Will jedes Bundesland die gleichen Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer wie bisher erzielen, dann könnten Wien, Niederösterreich und Vorarlberg den Satz ihres Zuschlags senken, die anderen Länder müssten hingegen einen höheren Steuersatz einheben. Allerdings lägen die neuen Steuersätze nicht allzu weit von den alten entfernt. Bei der Körperschaftsteuer hängen die neuen Sätze wieder von der Frage ab, ob sie am Haupt- oder Produktionsstandort eines Betriebs eingehoben wird.
Nun kann ein Bundesland seine Aufschläge verringern, um Betriebe und Arbeitnehmer anzulocken. Die wegfallenden Steuereinnahmen würden entweder durch Zuzug oder Einsparungen kompensiert. Genauso gut könnten Länder mit einem konkurrenzfähigen Gesamtpaket ihre Zuschläge erhöhen, um etwa große Projekte zu finanzieren. Für die Steuerzahler ist, wie auch das Beispiel Schweiz zeigt, die Steuerbelastung nicht das einzige Kriterium für die Wahl des Betriebsstand- bzw. Wohnorts: Eine gute Verkehrsanbindung, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, Kindergartenplätze usw. sind ebenfalls Faktoren.
In mehreren Simulationen zeigt die Studie die Ergebnisse, die ein solcher Steuerwettbewerb hätte:
- Die Steuersätze sinken in den einzelnen Bundesländern zwischen 1 und 1,5 Prozentpunkten.
- Diese niedrigeren Sätze verschaffen Österreich einen Standortvorteil gegenüber dem Ausland und bringen unserem Land einen Einkommensgewinn von durchschnittlich 1,7 Prozent.
- Der Wohlstand in den einzelnen Bundesländern gleicht sich an anstatt dass sich – wie oft vermutet wird – der Abstand vergrößert. Die Lebensverhältnisse werden ähnlicher.
Die Studie zeigt also: Die bestehende Form des österreichischen Föderalismus kommt teuer. Würden die bestehenden großen Fehlanreize beseitigt, wäre ein spürbarer Wohlstandsgewinn möglich.
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