Dank der Steuerreform steigt das Nettoeinkommen der Pensionisten und unselbständig Erwerbstätigen in absoluten Zahlen um rund 620 Euro pro Person. Das entspricht einem Anstieg von 3,2 Prozent des Nettoeinkommens (relative Entlastung). Doch nicht alle profitieren gleichermaßen, wie sich zeigt.
Beamte verzeichnen durch die Steuerreform einen Nettoeinkommensgewinn von 1.393 Euro pro Jahr, Beamtenpensionisten liegen mit 1.208 Euro nur knapp darunter. Arbeiter profitieren mit rund 459 Euro jährlich, Angestellte mit durchschnittlich 828 Euro und Pensionisten mit 424 Euro. Grund hierfür sind deutliche Unterschiede in der Höhe der Einkommen. Deshalb ist auch eine Betrachtung der prozentualen Entlastung relativ zum Einkommen sinnvoll: Die Gruppe der Lehrlinge wurde im Zuge der Steuerreform mit einer Entlastung von mehr als fünf Prozent aufgrund der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge besonders begünstigt. Aber auch Beamte und Beamtenpensionisten profitieren im Vergleich zu Arbeitern und Angestellten mit einem relativen Zuwachs in der Höhe von 3,9 Prozent bzw. 4,1 Prozent besonders stark.
Um zu beurteilen, wie hoch die Entlastung für unterschiedlich hohe Einkommen ausfällt, reicht eine Betrachtung der neuen Steuerstufen alleine noch nicht aus. Da höhere Einkommen über alle Steuerstufen hinweg von den Entlastungen profitieren, bleibt für ihre Bezieher auch absolut gesehen mehr: Je höher das Einkommen, desto höher die absolute Entlastung. Die untersten vier Dezile der Einkommen (also die unteren 40 Prozent der Lohnbezieher) ziehen hingegen kaum Nutzen aus der Steuerreform, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen.
Während niedrige Einkommen also nicht oder nur kaum entlastet werden, fällt die relative Entlastung der Einkommen vor allem vom sechsten bis zum neunten Dezil mit bis zu 4,5 Prozent deutlich höher aus als die Entlastung aller anderen Einkommen. In diesem Bereich rangiert der sogenannte obere Mittelstand mit einem Nettoeinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro.
Pensionisten werden pro Person um 490 Euro entlastet, unselbständig Erwerbstätige um 689 Euro. Die relative Entlastung liegt bei 3,0 bzw. 3,2 Prozent. Arbeitnehmer profitieren also etwas stärker. Hierfür gibt es zwei Gründe: Zum einen fällt das Durchschnittseinkommen der Pensionisten geringer aus, und zum anderen wird die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer von Pensionisten auch anders berechnet, weil Pensionisten weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Das jährliche Nettoeinkommen der Frauen erhöht sich durch die Steuerreform um 416 Euro pro Person, das der Männer um 836 Euro. Ursache für diesen großen Unterschied in den absoluten Zahlen ist die schlichte Tatsache, dass sowohl die Pensionen der Frauen als auch ihre Löhne und Gehälter meist geringer ausfallen als jene der Männer, weil Frauen tendenziell weniger verdienen und häufiger in Teilzeit erwerbstätig sind. Zudem sind mehr Frauen als Männer nicht lohnsteuerpflichtig.
Auch die relative Entlastung der Frauen ist geringer. Ihre Nettoeinkommen steigen um rund 2,9 Prozent, während sich die der Männer um 3,5 Prozent erhöhen. Ein Vergleich von Männern und Frauen allein aus der Gruppe der unselbständig Erwerbstätigen zeigt dasselbe Bild: Hier stehen 510 Euro bzw. 3,1 Prozent für die Frauen 848 Euro bzw. 3,5 Prozent für die Männer gegenüber.
Die 16- bis 25-Jährigen profitieren mit einer Entlastung in der Höhe von 297 Euro im Jahr deutlich weniger als die restlichen Gruppen, weil ihre Einkommen geringer sind. Am meisten profitieren die 46- bis 55-Jährigen mit 838 Euro. Insgesamt verläuft die Entlastung in allen Altersgruppen aber recht gleichmäßig. In Relation zum Einkommen betrachtet, profitieren alle mit knapp über bzw. unter drei Prozent.
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