Handlungsempfehlungen

Österreich im Vergleich mit seinem großen Nachbarn im Norden

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Der größte und gleichzeitig am stärksten wachsende Posten im aktuellen Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ist der Bereich um Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Dieser wird hiernach bis 2020 um 13 Prozent auf etwa 45 Milliarden Euro ansteigen.

Kostentreiber sind Arbeit und Pensionen. Der Zuschuss des Bundes ins Pensionssystem wird sich bis 2020 auf 13,26 Milliarden Euro erhöhen. Das ist ein Anstieg von 23,1 Prozent. Darüber hinaus steigen die Kosten für die Beamtenpensionen. Die Auszahlung wird sich hier auf 10,41 Milliarden Euro erhöhen. Das ist ein Anstieg von 14,5 Prozent.

Der Bereich Arbeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialversicherungszahlun- gen für Arbeitslose etc.) wird sich bis 2020 von aktuell 8,40 Milliarden auf 9,54 Milliarden Euro erhöhen, ein Plus von 13,6 Prozent. Zum Vergleich: In diesem Zeitraum wird eine Inflation von 6,6 Prozent erwartet.

Andere Bereiche zeigen hingegen ein schwächeres Ausgabenwachstum. Zinsen weisen dank der Geldpolitik der EZB sogar eine negative Ausgabenentwicklung auf.

  • Ausgabenbremse etablieren
    Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass sich Österreich mit der Budgetdisziplin sehr schwertut: Hohe Ausgaben, hohe Abgabenbelastung, hohe Verschuldung – im Vergleich mit anderen Ländern fällt Österreich ab. Um wieder ein nachhaltiges und wachstumsfreundlicheres Niveau zu erreichen, braucht Österreich eine Ausgabenbremse. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass auch in konjunkturell guten Jahren keine Gelder für Wahlversprechen ausgegeben, sondern die in schlechten Zeiten angehäuften Schulden abgebaut werden.
    Eine Ausgestaltung der Regel über den Konjunkturzyklus ermöglicht es, auf konjunkturelle Abschwünge zu reagieren, wenn in guten Phasen entsprechende Überschüsse anfallen, statt die hohen Steuereinnahmen in noch höhere Ausgaben zu verwandeln. Auf diese Weise wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gesichert und Wachstums- schwankungen werden reduziert. Zur Absicherung der Regel ist ein effizienter Sanktionierungsmechanismus zu etablieren, der den Regelverstoß unattraktiv erscheinen lässt. So teilt ein Haushaltsplan für die kommenden fünf Jahre die öffentlichen Gelder, je nach Bedarf, den Ressorts zu. Dieser Haushaltsplan definiert die maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für diesen Zeitraum.
    Das Wachstum der gesamten Ausgaben darf dabei in den kommenden Jahren nicht die allgemeine Teuerung übersteigen. Dank der sinkenden Zinsbelastung sind die Ausgaben des Bundes insgesamt bis 2020 mit einer Entwicklung unterhalb der Inflation prognostiziert. Die Einhaltung ist also durchaus im Rahmen des Möglichen. Durch nachfolgende Reformschritte wird die Einhaltung der Regel auch in einem normalen Zinsumfeld realisierbar.Eine genaue Verteilung der Gelder zwischen den Ressorts obliegt der politischen Entscheidung. Die Prognosen des Finanzministeriums zeigen, dass nicht alle Posten die gleiche Kostendynamik aufweisen. So kann die Politik aufgrund der demografischen Entwicklung beispielsweise einem Ressort einen stärkeren Zuwachs gewähren.
    Dazu muss aber gleichzeitig sichergestellt sein, dass die Entwicklung in anderen Bereichen dafür sorgt, dass die Gesamtausgabenentwicklung nicht oberhalb der Inflation liegt. Sollte es zu einer Überschreitung des Budgets innerhalb eines Ressorts kommen, so setzt ein automatischer Anpassungsmechanismus ein. Dieser passt automatisch das Budget für die darauffolgenden Jahre dahingehend an, dass die Ausgaben innerhalb von fünf Jahren wieder die Zielwerte erreichen[1]. Dabei kann das Ressort selbst darüber entscheiden, an welcher Stelle die Kürzungen im eigenen Bereich erfolgen. Erfahrungen aus Deutschland, aber auch der Schweiz zeigen, dass eine Verankerung von Fiskalregeln in der Verfassung Regelverstöße mindert und die Wirksamkeit der Regel damit erhöht.
  • Föderalismus fördern
    Der österreichische Föderalismus zeichnet sich durch ein sehr teures System von zentraler Geldeinhebungs- und dezentraler Ausgabenpraktik aus. Das führt fast zwangsläufig zu höheren Staatsausgaben: Wer nicht eintreiben muss, was er ausgibt, verlässt sich auch in Zukunft darauf, dass der Bund es schon regeln wird. Wie in Deutschland oder in der Schweiz sollten daher auch in Österreich die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden, Ausgaben zu einem höheren Ausmaß selbst bei den Bürgern einzuheben. Das bedeutet mehr Steuerhoheit, aber auch mehr Freiheit in der Mittelverwendung für die föderalen Einheiten.
  • Internationale Buchhaltungsstandards einführen
    Ein großes Manko der öffentlichen Finanzen in Österreich ist die unzureichende Transparenz in den öffentlichen Gebietskörperschaften. Um diesem Problem entgegenzuwirken und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen, sollten auch die österreichischen Gebietskörperschaften ihre Buchhaltung auf internationale Standards umstellen. Nur so ist für Kostenwahrheit gesorgt.
  • Pensionsautomatik einführen, gesetzliches Pensionsantrittsalter erhöhen
    Um Ältere länger im Arbeitsprozess zu halten, muss das gesetzliche Pensionsalter steigen. Auf diese Weise wirken die Abschläge für Frühpensionen länger, wodurch der Anreiz für Arbeitnehmer steigt, später in Pension zu gehen. Dadurch wird es auch schwieriger, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf einen vorzeitigen Ruhestand „verständigen“.
    Der Plan der österreichischen Regierung, das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen, reicht nicht aus – letztlich ist auch das gesetzliche Pensionsantrittsalter bestimmend für die Entscheidung, wann man in Pension geht. Das Verhältnis von Einzahlungs- und Auszahlungsjahren gerät aber immer weiter in Schieflage. Die darüber hinaus wirkende Alterung der Gesellschaft macht das System zunehmend teuer und belastet den Arbeitsmarkt. Um ein generationenübergreifendes, nachhaltiges System zu etablieren, sollte auch Österreich – wie viele andere EU-Länder – eine Pensionsautomatik einführen, bei der sich die steigende Lebenserwartung im gesetzlichen Pensionsalter widerspiegelt. Ein Anstieg um zwei Monate pro Jahr auf 67 Jahre könnte das Ausgabenproblem lösen.
  • Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen angleichen
    Das derzeitige Antrittsalter der Frauen liegt bei 60 Jahren. Das führt dazu, dass Frauen oftmals nur sehr niedrige Pensionen bekommen, weil ihnen im Vergleich zu den Männern die letzten fünf Arbeitsjahre „genommen“ werden – und das sind in der Regel jene, in denen Österreichs Arbeitnehmer am meisten verdienen. Das Frauenpensionsalter sollte daher sofort von derzeit 60 auf 65 Jahre angehoben werden. Nach derzeitigem Stand der Dinge ist dies erst für das Jahr 2033 vorgesehen.

Fußnoten

  1. Um auf Sondersituationen wie beispielsweise Naturkatastrophen zu reagieren, kann die Regel per Zweidrittelmehrheit im Parlament temporär ausgesetzt werden.
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