Österreich, ein Land der versteckten Arbeitslosigkeit?

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Die Österreicher scheiden überdurchschnittlich früh aus dem Arbeitsprozess aus, mit verheerenden Folgen auf die Staatsfinanzen. Allein im laufenden Jahr werden den schwer defizitären staatlichen Pensionskassen aus dem aktuellen Budget knapp neun Milliarden Euro zugeschossen[1], um die versprochenen Renten auszahlen zu können.

Gleichzeitig wird mit dieser Praxis die Arbeitslosenstatistik kräftig entlastet. Das dahinterstehende Prinzip ist vergleichsweise einfach: Personen werden nicht arbeitslos, sie gehen in Frühpension. Etwa, wenn Abteilungen verkleinert oder Produktionsstandorte geschlossen werden. Statt sie als arbeitslos auszuweisen, werden sie aus der Statistik genommen. Schauplatz dieser Politik sind private Unternehmen ebenso wie der Staatsdienst und staatsnahe Betriebe. Sie alle fahren seit vielen Jahren Frühpensionierungsprogramme, um sich ihres „Personalüberhangs“ zu entledigen und Platz für Jüngere zu schaffen (Staatsdienst). Bestätigung für diese These findet sich in den niedrigen Erwerbsquoten älterer Jahrgänge[2].

Über die österreichischen Universitäten wird ebenfalls kräftig „Arbeitsmarktpolitik“ betrieben. Geringe oder keine Studiengebühren führen dazu, dass Studenten entweder ihren Studienabschluss hinauszögern oder ein weiteres Studium anhängen, wenn sie keine Aussicht auf einen passenden Arbeitsplatz haben. Sie drängen somit später auf den Arbeitsmarkt, scheinen also in keiner Arbeitsmarktstatistik auf. Sind sie aber in einem Nebenjob tätig, werden sie als erwerbstätig gezählt (LFK). Womit konsequenterweise die Jugendarbeitslosigkeit in der Realität höher ist, als in der Statistik ausgewiesen.

Eine Untersuchung der Statistik Austria (2008) zeigt, dass Österreich eines der Länder mit einem sehr hohen Anteil an Nicht-Erwerbspersonen mit Arbeitswunsch ist[3]. Hinzu kommt, dass die Erwerbsquote (der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung) im internationalen Vergleich eher niedrig ist. In den mittleren Altersschichten kann Österreich mit Vergleichsländern wie Deutschland und Schweden noch ganz gut mithalten, in den jüngeren Generationen werden diese Länder sogar übertroffen. Letzteres lässt sich wiederum mit dem dualen System der Berufsausbildung erklären (laut LF-Konzept sind Lehrlinge Erwerbstätige, Schüler jedoch nicht).

Extrem niedrige Erwerbsquoten (Anteil an der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter) weist Österreich bei älteren Teilen der Bevölkerung auf. Bereits in der Gruppe der 55- bis 59-Jährigen liegt Österreich weit hinter Deutschland und Schweden zurück. Die Erwerbsquote ist hier um mehr als 15 bzw. 20 Prozentpunkte niedriger als in Deutschland bzw. in Schweden. In der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen ist die Entwicklung noch dramatischer, was nicht zuletzt daran liegt, dass in diesen beiden Ländern das Pensionsalter von Frauen bereits an das der Männer angeglichen wurde (65 Jahre), in Österreich jedoch noch nicht[4].

Erwerbsquoten im Alters- und Ländervergleich 2012

Tabelle 2. Quelle: Eurostat.

Die niedrigen Erwerbsquoten bei älteren Personen sind ein klarer Hinweis darauf, dass den Menschen vom Gesetzgeber jede Menge Anreize geboten werden, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Damit wird sowohl die LFK-Arbeitslosenrate als auch jene des AMS hochoffiziell nach unten getrieben.

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Pensionsreformen der Jahre 2000, 2003, 2004 und 2012. Die wichtigsten Reformpunkte damals waren[5]:

  • 2000: Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Gleichzeitig Zugangserleichterungen zur Invaliditätspension (was einen „Run“ auf die Invaliditätspensionen auslöste)[6].
  • 2003: Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit. Schrittweise Anhebung des Mindestantrittsalters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer für Männer von 61,5 und für Frauen von 56,5 Jahren auf das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Männer: 65; Frauen: 60) bis zum Jahr 2017[7]. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Pensionshöhe erfolgt auf Basis der besten 40 Beitragsjahre (anstelle der besten 15 Jahre). Verringerung des Anreizes für die Inanspruchnahme einer Frühpension durch die Erhöhung des jährlichen Abschlags von 3% auf 4,2% der Bemessungsgrundlage.
  • 2004: Wiedereinführung einer Frühpensionsvariante zwischen 62 und 68 Jahren – die sogenannte Korridorpension (möglich für Menschen mit zumindest 37,5 anrechenbaren Versicherungsjahren). Bei Pensionsantritt vor 65 kommt es zu Abschlägen, nach 65 zu Zuschlägen.
  • 2012: Abschaffung der befristeten Invaliditätspensionen für Personen unter 50. De facto ist diese Reform aber mehr eine Umwälzung der Kosten vom Pensionssystem auf das Gesundheitssystem (verlängertes Krankengeld), die nur eine geringe Kostenersparnis bringt. Dieses Reformpaket tritt erst 2014 in Kraft.

Als Folge der Pensionsreformen von 2003 und 2004 ist immerhin die Erwerbsquote im Bereich der 55- bis 64-Jährigen von 30% auf 40% angestiegen. Im Jahre 2008 – kurz vor der Nationalratswahl – wurde aber die Inanspruchnahme der sogenannten Hacklerpension wieder deutlich großzügiger gestaltet.


Fußnoten

  1. Siehe BMF (2013).
  2. Siehe Tabelle 2.
  3. „Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten lag der Anteil der Nicht-Erwerbspersonen mit Arbeitswunsch im oberen Feld, ähnlich wie in den Niederlanden oder in Italien. Lediglich Lettland und die Schweiz wiesen einen mit Abstand noch höheren Anteil aus.“ (Statistik Austria, 2008)
  4. Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird in Österreich ab 2024 stufenweise bis 2033 angeglichen.
  5. Siehe OeNB (2006).
  6. Laut HV der Sozialversicherungsträger stieg die Zahl der Invaliditätspensionen zwischen 2002 und 2010 um 15% auf 384.601 Personen.
  7. Aktuell wird das Pensionsantrittsalter für Frauen ab 2024 angehoben.
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