Die vielen Gesichter der Arbeitslosenrate

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In der Literatur wird bei der Erfassung der Arbeitslosigkeit auf zwei Probleme hingewiesen:

  • Erstens die Unterschätzung der tatsächlichen Arbeitslosigkeit wegen
    • der Nicht-Einbeziehung von entmutigten Arbeitskräften, die nach vielen erfolglosen Versuchen die Suche nach einem Job eingestellt haben;
    • der Nichteinbeziehung von Arbeitskräften, die bei schlechter Konjunkturlage zusätzlich Arbeit nachfragen, um das (sinkende) Haushaltseinkommen wieder zu erhöhen;
    • Personen, die sich nicht als arbeitslos deklarieren;
    • Arbeitslosen, die sich in staatlich organisierten Schulungen befinden;
    • arbeitsuchender Teilzeitangestellten, die gerne Vollzeit ar- beiten würden (Unterbeschäftigung).
  • Zweitens die Überschätzung der Arbeitslosenrate wegen der nicht in der Arbeitsmarktstatistik enthaltenen illegalen Beschäftigung („Schwarzarbeit“).

Dieses Paper beschäftigt sich mit der Problematik der versteckten Arbeitslosigkeit, nicht jedoch mit der Schwarzarbeits- und Unterbeschäftigungsproblematik. Trotzdem ist es wichtig, diese zwei Faktoren auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der tatsächlichen Arbeitslosenrate stellt sich auch die Frage, wie mit „Unterbeschäftigung“ umzugehen ist. Sollte jemand, der gerne mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten würde, als Arbeitsuchender oder als Erwerbstätiger gezählt werden? Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Unterbeschäftigungsquote[2] in Österreich nicht sehr hoch ist. So weist Österreich eine Unterbeschäftigungsrate von 3,3% auf. Diese ist um fast 1,3%-Punkte niedriger als in Deutschland und um circa 1,6%-Punkte niedriger als in Schweden[3]. Der europäische Durchschnitt liegt bei 4,0%. Das ist auch ein Indiz dafür, dass die Teilzeitbeschäftigung in den meisten Fällen eher gewünscht denn erduldet ist. Oder dafür, dass es kaum Anreize gibt, mehr als bisher zu arbeiten.

Die Auswirkungen der Schwarzarbeit auf den Arbeitsmarkt sind nicht eindeutig nachweisbar, dürfen jedoch auf keinen Fall unterschätzt werden. Die Problematik rührt daher, dass es Schwarzarbeit von Erwerbstätigen und Arbeitslosen gibt. Die Zahl der „Haupterwerbspfuscher“, die laut Schneider (2013) im Bereich von 80.000 Personen (Vollzeitäquivalente) liegen dürfte, würde natürlich einen Einfluss auf die Arbeitslosenrate haben. Sollte Österreich also im europäischen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Schwarzarbeitern aufweisen, würde dadurch die Arbeitslosenrate etwas nach unten gedrückt werden. Gemeinhin wird die Arbeitslosenrate wie folgt ermittelt:

Womit auch klar ist, dass die Höhe der Quote je nach Definition von Arbeitslosen und Erwerbspersonen stark variieren kann.

Wie unterschiedlich die Begriffe „arbeitslos“ und „erwerbstätig“ verstanden werden, lässt sich an den verschiedenen Konzepten zur Berechnung der Arbeitslosenrate ablesen:

  • Dem Arbeitsmarktservice-Konzept (AMS, nationale Definition)
  • Dem Labour-Force-Konzept (LFK, EU-Definition)
  • Dem Lebensunterhaltskonzept (LUK)

Während die Arbeitslosenrate in Österreich nach nationaler Definition im Vorjahr bei 7,0% lag, erreichte sie laut Lebensunterhaltskonzept (LUK) 6,3%, nach EU-Definition nur 4,3% – für ein und dasselbe Land, für ein und denselben Beobachtungszeitraum. Die LFK-Definition hat mittlerweile die AMS-Definition mit dem Hinweis auf die internationale Vergleichbarkeit als wichtigste Statistik abgelöst, das Lebensunterhaltskonzept spielt keine nennenswerte Rolle, weshalb im Folgenden nur die gängigeren Definitionen kurz vorgestellt werden.

Abbildung 1 stellt die AMS-Rate und die LFK-Rate im Zeitablauf gegenüber. Bei einer genaueren Betrachtung der Arbeitslosenrate in Österreich sieht man, dass die Entwicklungen beider Arbeitslosenraten nahezu parallel verlaufen sind. Nur in den zuletzt beobachteten Monaten ging die Quote nach nationaler Definition nach oben, während die europäische sank. Auffallend ist auch, dass die LFK-Quote weniger volatil erscheint.

AMS- und LFK-Arbeitslosenraten im Vergleich

Abbildung 1. Quelle: Eurostat, AMS.

Das AMS-Konzept

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist jene Institution, bei der sich Arbeitslose in Österreich registrieren müssen, um Sozialtransfers (wie Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe) zu erhalten. Anhand dieser Registrierung wird laut nationaler Definition auch die Zahl der Arbeitslosen ermittelt. Als Erwerbspersonen gelten laut AMS-Definition alle Personen, die als arbeitslos registriert sind, und alle unselbstständigen Erwerbstätigen laut dem  Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HV). Nicht berücksichtigt werden Selbstständige. Als registrierte Arbeitslose wiederum gelten alle arbeitslosen Personen, die beim AMS zwecks Arbeitsvermittlung registriert sind, dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen und arbeitswillig sind. Lehrstellensuchende und Personen in Schulungen werden nicht als arbeitslos gezählt.

Sowohl die Arbeitslosenzahl als auch jene der Erwerbspersonen beruhen auf Eintragungen in einem Register und können daher genau, aber etwas zeitverzerrt bestimmt werden. Sie unterliegen daher keiner statistischen Schwankung.

Das Labour Force Konzept (LFK)

In der LFK-Definition werden die Arbeitslosenzahlen anhand von Befragungen ermittelt. Als erwerbstätig gilt, wer in der jeweils beobachteten Woche der Befragung mindestens eine Stunde als Unselbstständiger, Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger gearbeitet hat (Urlaub, Krankenstand, Kinderkarenz oder Arbeitsfreistellung wegen Betreuung der eigenen Kinder beeinträchtigen die Erwerbstätigkeit nicht). Lehrlinge werden als erwerbstätig, Lehrstellensuchende aber nicht als arbeitslos geführt. Arbeitslos sind alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die in den vier Wochen vor dem Beobachtungszeitraum aktiv Arbeit gesucht, weniger als eine Stunde pro Woche gearbeitet haben und innerhalb von zwei Wochen einen Job antreten können.

Die Datenerhebung erfolgt mittels einer telefonischen Stichprobenerhebung. Von dieser Stichprobe wird dann hochgerechnet. Daher ist klar, dass diese Methode eine statistische Schwankungsbreite aufweist.

Wie die Arbeitslosenstatistik „bearbeitet“ wird

Beide Berechnungsarten der Arbeitslosenrate zeigen, dass die offizielle Quote allein durch die Definition von Arbeitslosen (die Anzahl wird möglichst niedrig gehalten) und von Erwerbstätigen (die Anzahl wird möglichst hoch gehalten) reduziert werden kann. „Aktive“ Arbeitsmarktpolitik zielt in der österreichischen Praxis darauf ab, die Zahl der Arbeitslosen zu verringern, indem man bestimmte Gruppen von ihnen aus dem Kreis der Arbeitslosen ausscheidet. Zusätzlich wird vonseiten der Politik gerne unterstellt, dass durch die Frühpensionierung Jobs frei werden, was die Arbeitslosenzahl und damit auch die Arbeitslosenrate verringert.

Dieser Systematik folgend werden Teilnehmer an Schulungen des AMS per Definition nicht als arbeitssuchend klassifiziert, obwohl sie nach einem Job Ausschau halten. Die Zahl der in Schulungen befindlichen Personen ist von 31.615 im Jahr 2001 auf 66.602 im Jahre 2012 angestiegen. Wie bereits erwähnt werden auch Lehrstellensuchende nicht als arbeitslos ausgewiesen. Statistisch gesehen ist diese Zahl allerdings von relativ geringerer Bedeutung, im Jahr 2012 waren davon durchschnittlich 5.533 junge Menschen betroffen. Arbeitslose, die keine staatlichen Transferleistungen beziehen (aus welchen Gründen auch immer), werden in der Statistik ebenfalls nicht berücksichtigt.

Im Gegensatz zur nationalen Berechnungsmethode erweitert das LFK den Nenner des Bruchs, indem sinnvollerweise auch Selbstständige als Erwerbstätige anerkannt werden. Allerdings gelingt es bei dieser Betrachtungsweise auch sehr leicht, der Gruppe der Arbeitslosen zu entkommen: Menschen, die zwar keine regelmäßige Arbeit finden, aber in der Befragung angeben, eine Stunde pro Woche (selbstständig oder unselbstständig) zu arbeiten, gelten als erwerbstätig. Damit verstärken auch Studenten, die eine Stunde in der Woche irgendwo aushelfen, das Heer der Erwerbstätigen (Schüler und Studenten können andererseits aber nicht als arbeitslos gezählt werden). Gleiches gilt für jemanden, der keinen Job findet, dafür aber ein paar Stunden im Monat im Büro des Freundes oder Partners assistiert. Zusätzlich werden Personen, die nicht aktiv nach Arbeit suchen („Entmutigte“), und solche, die kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, nicht in die Arbeitslosenstatistik eingerechnet.

Wie breit der Interpretationsspielraum ist, zeigen die unterschiedlichen Ergebnisse, die durch die beiden wichtigsten Berechnungsmethoden erzielt werden: Laut europäischer Definition waren in Österreich im Jahr 2012 durchschnittlich 189.100 Menschen arbeitslos. Nach der nationalen (ebenfalls großzügig berechneten) Arbeitslosenstatistik (AMS) waren im selben Österreich 260.600 Menschen ohne Job. Zählte der Hauptverband 3.723.000 Erwerbstätige, waren es laut LFK 4.397.000. Wer hat denn nun recht?

Die höchst unterschiedlichen Definitionen von Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit haben aber auch ihr Gutes: Sie lassen Rückschlüsse auf die Flexibilität des Arbeitsmarktes und auf das Ausmaß der „versteckten“ Arbeitslosigkeit zu.

Tabelle 1 fasst noch einmal die wichtigsten Fakten der beiden unterschiedlichen Konzepte zur Berechnung der Arbeitslosenrate zusammen und weist nochmals auf die Problematik bei der Berechnung hin.

Zusammenfassung der unterschiedlichen Arbeitslosenstatistiken

Tabelle 1. Quelle: Statistik Austria, AMS.


Fußnoten

  1. Siehe Zweimüller (1990) und Fuchs (2002).
  2. Die Unterbeschäftigungsquote ist die Quote der Personen mit zusätzlichem Arbeitswunsch im Verhältnis zu den Erwerbstätigen.
  3. Siehe Eurostat (2011).
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