
Einleitung
Kammern sind keine Pflichtübung
Selten sind sich die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer so einig wie in diesem Punkt: Die Pflichtmitgliedschaft in ihren jeweiligen Institutionen ist für Unternehmen und Arbeitnehmer in Österreich gleichermaßen alternativlos. Ihr zentrales Argument: Ohne eine Pflichtmitgliedschaft in der jeweils zuständigen Kammer verlören die Kollektivverträge ihre Gültigkeit, eine gerechte Lohnfindung sei dann nicht mehr möglich – dabei verhandelt seitens der Arbeitnehmer ohnehin der Österreichische Gewerkschaftsbund die Kollektivverträge. Denn das Gesetz räumt hier auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Interessenvertretungen Vorrang ein.
In Österreich bestimmt der Gesetzgeber, wer Mitglied in der Arbeiterkammer ist und wer nicht. Der Beitritt erfolgt automatisch, ein freiwilliger Beitritt oder aber ein Austritt ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch die meisten Arbeitslosen sowie Menschen in Baby-, Bildungs- oder Pflegekarenz und Präsenz- sowie Zivildienstleistende, Lehrlinge, Notstandshilfe- und Krankengeldbezieher, als auch geringfügig Beschäftigte bleiben Mitglieder der Arbeiterkammer. Im Gegensatz zu den erwerbstätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen sie allerdings keine Beiträge leisten. Alle anderen bezahlen monatlich 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung – also bis zu 24,8 Euro im Monat. Die Beiträge werden nicht von den Pflichtmitgliedern, sondern von den Arbeitgebern an die Sozialversicherung überwiesen, die das Geld dann an die Arbeiterkammer weiterleitet. Auf den Lohnzetteln scheinen die AK-Beiträge nicht auf.
Auch die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist für die Unternehmen in Österreich keine freiwillige Angelegenheit. Nach dem Wirtschaftskammergesetz sind alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden zwangsläufig auch zahlungspflichtige Mitglieder der Wirtschaftskammer. Ausgenommen sind Wirtschaftstreibende in der Landwirtschaft und in freien Berufen, die aber wiederum Mitglieder in den für ihre Branchen vorgesehenen Kammern zu sein haben.
Das aber müsste gar nicht sein – ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass es auch ganz anders geht. Die Agenda Austria möchte deshalb mit diesem Policy Brief einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in den Kammern leisten und hat Beispiele zusammengetragen, die deutlich machen: Alternativen zu unserem bestehenden System in Österreich wären durchaus möglich und umsetzbar. Faire Löhne lassen sich auch ohne Pflichtmitgliedschaften in den Kammern verhandeln und durchsetzen.
- Autor: Monika Köppl-Turyna, Dénes Kucsera, Hanno Lorenz
- Datum: 16. November 2017