Was in der Schule nicht aufgeholt wird, setzt sich im Berufsleben fort. Migrantische Arbeitnehmer mit nichtdeutscher Muttersprache verdienen im Schnitt rund vier Euro brutto pro Stunde weniger als jene ohne Migrationshintergrund. Knapp ein Viertel dieser Lücke geht direkt auf die Sprache zurück, mehr als die Hälfte auf den ausgeübten Beruf – und der hängt am Abschluss.
Die Arbeitslosenquote der Österreicher liegt bei rund sechs Prozent. Bei afghanischen, syrischen und somalischen Männern ist sie mehr als dreimal so hoch, bei den Frauen sogar mehr als viermal. Viele Jugendliche kommen gar nicht erst am Arbeitsmarkt an: Bei jenen, die weder in Ausbildung noch in Beschäftigung sind, ist der Anteil mit Migrationshintergrund deutlich höher als ohne (siehe Abbildung 2).
Wem Sprache und Abschluss fehlen, dem sind ein ernüchternder Berufsweg und viel Kontakt mit dem Sozialstaat vorgezeichnet. Österreich verliert damit Arbeitskräfte, die dringend gebraucht werden. Der Auftrag ist klar: mehr junge Menschen zu einem verwertbaren Abschluss führen. Das gelingt nur, wenn Schule und Eltern an einem Strang ziehen – und wenn klar ist, was von den Eltern verlangt wird.
Die Empfehlungen folgen dem Bildungsweg eines Kindes. Sie setzen dort an, wo der Rückstand entsteht: lange vor dem ersten Schultag.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind die Eintrittskarte in die schulische Teilhabe. Das Ziel ist klar: Vor dem Schuleintritt kann jedes Kind gut genug Deutsch, um dem Unterricht zu folgen. Dafür braucht es drei Schritte.
Sprach- und Entwicklungsstandfeststellungen gibt es in Österreich bereits. Sie erfassen aber nicht alle Kinder, und zu oft landen die Ergebnisse in der Schublade. Künftig sollten alle Kinder spätestens mit 36 Monaten im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen getestet werden, auch jene ohne Kindergartenplatz. Wer bis zur Schuleinschreibung wartet, verschenkt die wertvollsten Jahre.
Dänemark macht es vor. Dort werden die Sprachkenntnisse aller Dreijährigen erfasst, auch jener Kinder, die keine Betreuungseinrichtung besuchen.[1]
Auf das Ergebnis folgt die Förderung, und zwar verpflichtend. Binnen vier Wochen liegt ein Förderplan vor: mit Beginn, Umfang, Lernzielen und zuständiger Einrichtung. Die Einrichtung dokumentiert Teilnahme und Fortschritte. Spätestens nach sechs Monaten wird geprüft, ob das Kind aufholt, und die Förderung angepasst. Wie Förderung gelingen kann, zeigt England. Im Nuffield Early Language Intervention-Programm erhalten Vier- und Fünfjährige 20 Wochen lang zwei Wochenstunden strukturierte Förderung, einzeln und in Kleingruppen. Eine Studie ergab einen zusätzlichen Sprachfortschritt von umgerechnet drei Monaten gegenüber Kindern ohne diese Förderung.[2] Österreich braucht ein vergleichbares Programm: mit festen Fördereinheiten, geschultem Personal und einer neuerlichen Sprachstandmessung am Ende.
Reicht das nicht, sind auch die Monate zwischen Schuleinschreibung und erstem Schultag zu nutzen. Wer bei der Einschreibung zu wenig Deutsch kann, besucht verpflichtend eine Sommerschule. Zum Schulstart wird erneut geprüft. Entscheidend sind nachweisliche Lernfortschritte, nicht die bloße Teilnahme.
Zeigen sich trotzdem erst im Schulalter größere Sprachrückstände, ist auch dann Förderung Pflicht – organisiert abseits des Regelunterrichts. Dafür bieten sich Ganztagsschulen an; der Ausbau sollte bei den Schulen mit hohem Förderbedarf beginnen.
Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Schule besuchen und Förderangebote in Anspruch nehmen – und damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben bekommen. Sie werden über die Ergebnisse der Feststellung informiert und sind zur Mitwirkung verpflichtet. Wer Hilfe braucht, bekommt sie. Wer Förderung verweigert, spürt das finanziell.
Dänemark geht diesen Weg bereits: Wer Sprachstandfeststellung oder Förderung unentschuldigt verweigert, dem kann das Kindergeld für ein Quartal entzogen werden.[3] Das muss auch in Österreich möglich sein: Wer die Integration seiner Kinder bewusst behindert, erhält ein verpflichtendes Beratungsgespräch. Bei wiederholtem Fehlverhalten werden Sozialleistungen gekürzt oder Geldstrafen in Höhe von 500 Euro verhängt. Sollte das gewünschte Verhalten weiter ausbleiben, können die Strafen auf 800 Euro angehoben werden.
Dass Sanktionen wirken, zeigt in Österreich das Schulschwänzen. Die Verschärfung der Sanktionen 2018 dürfte das wiederholte Schulschwänzen während der Schulpflicht spürbar eingedämmt haben. Bereits nach dem ersten Jahr berichteten Bildungsministerium, Bildungsdirektionen und Lehrergewerkschaft von deutlich weniger Problemen und Anfragen. Eine formale Wirkungsevaluation lehnte das Bildungsministerium leider ab.[4]
Die Pflicht gilt für Söhne wie für Töchter. Mädchen müssen Deutsch lernen und eine Ausbildung abschließen können; kulturelle oder religiöse Vorstellungen rechtfertigen keine Bildungsbehinderung. Klare Pflichten stärken zudem die Akzeptanz der Regeln, die in der Schule gelten, und wirken damit den Wertkonflikten entgegen, von denen Lehrer berichten.
Fußnoten
Warum wir die Eltern in die Pflicht nehmen müssen.
Österreich verliert wertvolle Lernzeit, und zwar schon vor dem ersten Schultag.
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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