Die 30-Stunden-Woche mit Lohnausgleich ist für Frauen kein Weg ins neue Glück. Auch wenn das Aktivistinnen des Frauenvolksbegehrens versprechen. – Kommentar von Monika Köppl-Turyna.
Eine der zentralen Forderungen des Frauenvolksbegehrens ist die 30-Stunden-Woche mit Lohn- und Personalausgleich. Was Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich bedeutet, soll folgendes Beispiel zeigen: Eine Firma mit drei Angestellten wäre dann gesetzlich dazu gezwungen, eine vierte Person anzustellen und allen Beschäftigten einen deutlich höheren Stundenlohn als vorher zu bezahlen. Bei vollem Lohnausgleich stiegen die Gesamtkosten somit um ein Drittel oder um entsprechend mehr, wenn zusätzlich der Mindestlohn erhöht werden sollte, was eine ebenso häufig genannte Forderung ist. Diese Forderung würde Unternehmen in der Praxis vor große Probleme stellen.
Häufig wird argumentiert, dass einige Firmen dieses Modell bereits freiwillig einführen würden, das Problem also durchaus beherrschbar sein sollte. Das ist ein plausibles Argument, zumal es Firmen natürlich freisteht, solche Modelle in Absprache mit ihren Mitarbeitern ohne Zwang durchzuführen. Nicht übersehen werden sollte aber, dass Konzerne freiwillige Überzahlungen deutlich besser verkraften als ein Großteil österreichischer Firmen: Über 93 Prozent aller Betriebe beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiter. Das sind keine internationalen Konzerne, sondern kleine Unternehmen. Für diese wäre eine gesetzlich verpflichtende Erhöhung der Lohnkosten um 33 Prozent oder mehr ein Sargnagel. Für Frauen wie Männer, die aufgrund dieses Vorschlags ihren Job verlören, ist diese Maßnahme verheerend. Auch der Ruf nach staatlicher Förderung, um auftretende Wettbewerbsnachteile auszugleichen, ist äußerst fragwürdig.
Unbestritten ist, dass kürzere Arbeitszeiten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen würden. Ein Argument, das auch bei Ökonomen immer mehr Anhänger findet. Allerdings weisen auch dieselben Ökonomen darauf hin, dass Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich zu mehr Nebenerwerb und Schwarzarbeit führten. Darüber hinaus erhöhen Arbeitszeitverkürzungen nicht die Chancen von Arbeitslosen, einen Job zu bekommen, weil Überstunden öfters von höher qualifiziertem Personal geleistet werden. Die Kindergärtnerin hat eben nichts davon, wenn der Bauarbeiter kürzer werkt.
Selbst Frankreich ist dabei, die 35-Stunden-Woche wieder abzuschaffen, weil die Folgen aufgrund der fehlenden Produktivitätszuwächse negativ sind. An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass aus historischer Sicht Arbeitszeitverkürzungen von beispielsweise einer 60-Stunden- auf eine mittlerweile 38,5-Stunden-Woche die Regel waren. Das funktioniert heutzutage nur nicht mehr, weil die Reduktion der Arbeitszeit von enormen Produktivitätssteigerungen getrieben wurde, die es in der Größenordnung nicht mehr gibt. Und wie uns die Geschichte gelehrt hat, ist der Wohlstand heute so hoch wie nie zuvor.
Parallel dazu zeigen Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt, dass vor allem junge Arbeitnehmer gern weniger Stunden arbeiten wollen. An dieser Stelle muss verantwortungsvollerweise darauf hingewiesen werden, was ohne Lohnausgleich die Konsequenzen sind: Frauen sind in Österreich öfters von Altersarmut betroffen als Männer. Frauen arbeiten meist über mehrere Jahre hinweg in Teilzeit. Eine Frau, die nach ihrer Babypause 30 Wochenstunden arbeitet und einen Medianlohn von 12,23 Euro pro Stunde verdient, bekommt knapp 300 Euro weniger Pension im Monat als eine Frau, die Vollzeit gearbeitet hat. Bei einer 20-Stunden-Woche beträgt die Pension 960 Euro, um etwa 600 Euro weniger im Monat als bei einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung. Teilzeitbeschäftigung ist also vor allem ein Rezept für Altersarmut.
Viel wichtiger wäre es, darüber zu diskutieren, was Frauen tatsächlich im Weg steht, um gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Zu den wichtigsten Gründen für niedrigere Löhne – neben Teilzeitarbeit – zählen lange Berufsunterbrechungen.
Eine lange Karenzpause und niedrige Beteiligung der Männer bei der Kinderbetreuung in Kombination mit üblicher Entohnung nach dem Senioritätsprinzip bedeuten automatisch weniger Geld. Auch die Berufswahl spielt eine große Rolle. Zudem mangelt es an der Wahlfreiheit bei Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, werden wir uns der Chancengleichheit annähern – und das sogar ohne Quoten und populistische Volksbegehren.
Gastkommentar von Monika Köppl-Turyna in den „Salzburger Nachrichten“, 13.03.2018, S. 11
Verteilung des Bruttoinlandsprodukts von 2016 bis 2026, quartalsweise, in Milliarden Euro, in Österreich
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