Was ist die Schulautonomie noch wert? Eine Checkliste
- 16.03.2017
- Lesezeit ca. 3 min
Die Lehrergewerkschaft hat in letzter Minute noch einiges in das Gesetzespaket für größere Autonomie an Schulen hineinreklamiert. Anhand von drei Punkten lässt sich beurteilen, ob die geplante Reform überhaupt noch eine ist.
Wenn von einer guten Idee am Ende nur mehr wenig übrig bleibt, heißt es oft, sie sei “scheibchenweise demontiert” worden. Eine Demontage Absatz für Absatz könnte hingegen dem Gesetzespaket für mehr Autonomie an den Schulen widerfahren sein. Am vergangenen Sonntag gingen nämlich Regierungsvertreter mit der Lehrergewerkschaft jenen Gesetzesentwurf Punkt für Punkt genau durch, auf den sich die Koalitionsparteien bereits geeinigt hatten. Und dabei dürfte manches so verändert worden sein, dass der Handlungsspielraum für Schulen deutlich geringer bleibt als von SPÖ und ÖVP eigentlich gewünscht.
In fast allen europäischen Ländern können die Verantwortlichen an den Schulen mehr Entscheidungen treffen, um die örtlichen Bedürfnissen zu berücksichtigen, als in Österreich:
Gesetzesvorschlag auf Tauglichkeit überprüfen
Der Veränderungsbedarf wurde erkannt. Welche Kriterien sollten nun aber erfüllt sein, damit auch die von der Gewerkschaft abgesegnete Regelung einen echten Fortschritt bedeutet? Hier eine kleine Checkliste – der Gesetzesvorschlag, der demnächst bekannt werden wird, kann mit ihr auf seine Tauglichkeit überprüft werden:
- “Die Leiter der geplanten Bildungsdirektionen müssen nach Kompetenz und nicht nach politischer Farbenlehre bestellt werden”, hält der Bildungsexperte der Agenda Austria Wolfgang Feller fest. Nur wenn der politische Einfluss aus der Schule verschwindet, sei auch mit der Bestellung der geeignetsten Schuldirektoren zu rechnen. “Und die Direktoren sollen künftig ja selbst die Lehrer auswählen können. Weniger Parteipolitik und mehr Kompetenzorientierung sind daher zentral”, so Feller.
- Endlich mögliche Entscheidungen des Direktors etwa über die Klassenschülerhöchstzahl oder die Öffnungszeiten der Schule sollen nicht von Lehrern, Eltern oder Schülern alleine blockiert werden können. Mehr Autonomie soll es den Schulleitern ja möglich machen, die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Mitsprache bei Entscheidungen ist wichtig, aber ein Vetorecht für eine einzelne Gruppe würde die Autonomie de facto wieder stark einschränken.
- Ein Kernstück des Autonomiepakets sind die Schul-Cluster. Landes- bzw. Bundesschulen sollen sich zu Verwaltungseinheiten zusammenschließen, damit vor allem an Kleinschulen Geld und nicht ausgelastetes Personal eingespart werden kann. Ressourcen, die dann z.B. in mehr Sprachförderung gesteckt werden. Dem Vernehmen nach hat die Lehrergewerkschaft ein halbes Dutzend Bedingungen für eine Cluster-Bildung in den Gesetzesentwurf hineinreklamiert. “Wenn diese Hürden tatsächlich ins Gesetz kommen, erhält die Idee der Schul-Cluster ein bürokratisches Begräbnis erster Klasse”, unterstreicht Wolfgang Feller. Einen effizienteren Einsatz der Mittel werde es dann nicht geben.
Um an den Schulen tatsächlich Änderungen herbeizuführen, müssen 34 Bundesgesetze geändert werden. In der Vergangenheit ist es der Lehrergewerkschaft oft gelungen, im Regulierungs-Dickicht mittels Detailveränderungen größere Reformansätze abzuwürgen. Bleibt zu hoffen, dass sich dies bei der Schulautonomie nicht wiederholt.
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