Bildung

Freuen sich die Schuldirektoren zu früh?

Die Schulleiter sollen ihr Lehrerteam künftig selbst zusammenstellen können, verspricht die Regierung. Doch der Gesetzesentwurf lässt für die Behörden Hintertüren offen.

So mancher Schuldirektor in Österreich freut sich wohl schon darauf, bald selbst die Lehrer auszuwählen, mit denen er dann zusammenarbeiten wird. Denn: “Die Schulleitung soll künftig selbst entscheiden können, welche Lehrkräfte aufgenommen werden und jene auswählen, die am besten zu den Bedürfnissen der Schule passen.” So hat es die Regierung in der Debatte um das geplante Gesetzespaket zur Schulautonomie einmütig verkündet. Die Behörde werde nur dort nachsteuern, wo Personalmangel droht.

Nur eingeschränkte Personalhoheit?

Mancher Schulleiter könnte sich allerdings zu früh freuen. Denn wer das entsprechende Gesetz liest, kommt zum Schluss, dass die angekündigte Personalhoheit nur eingeschränkt gelten soll:

  • Auch in Zukunft kann nur die Behörde einen ungeeigneten Lehrer kündigen. Das geschieht in den seltensten Fällen; es muss dafür schon Gravierendes vorliegen. Leistet also ein Lehrer schlechte Arbeit oder passt er nicht länger zum Profil der Schule, kann der Schuldirektor wenig tun. Der Lehrer bleibt womöglich trotzdem jahrzehntelang an dieser Schule.
  • Jedes Jahr suchen zahlreiche Lehrer um eine Versetzung an. Die Behörde, also die jeweilige Bildungsdirektion auf Landesebene, teilt diesem Lehrer dann eine Stelle an einer anderen, neuen Schule zu. Falls der Direktor der neuen Schule diesen “Bewerber” als ungeeignet ansieht, kann er zwar eine Begründung dafür abgeben. Das letzte Wort hat aber die Behörde.
  • Wird eine freie Stelle nicht durch Versetzung gefüllt, gibt es eine Ausschreibung für den Posten. Dann reiht der Schulleiter die Bewerber nach ihrer Eignung. Trotzdem hat einmal mehr die Dienstbehörde das letzte Wort: Sie muss bloß ein “wichtiges dienstliches Interesse” nennen und dieses begründen.

Wenig Personalentscheidungen auf Schulebene

Der langen Rede kurzer Sinn: Auch künftig haben die Schulbehörden die Möglichkeit, im Ernstfall auf Zuruf von wem auch immer einen bestimmten Lehrer an einer bestimmten Schule zu platzieren. Dabei hat Österreich großen Aufholbedarf, was die Verlagerung von Personalentscheidungen weg von der Behörde hin zur Schule betrifft:

Nun ist die geplante Personalautonomie für Schuldirektoren ja kein Selbstzweck. Die Regierung, so hieß es, wolle damit einen besseren und genauer an lokale Bedürfnisse angepassten Unterricht ermöglichen, zum Wohle der Schüler.

Ob sie dieses Ziel mit dem eben beschriebenen Gesetzesentwurf erreicht, darf bezweifelt werden. Gut wäre ein Blick in die Niederlande: Dort haben die Behörden bei der Personalauswahl gar nichts mitzureden, und die Schulen genießen auch finanzielle Autonomie. So können die Schulleiter tatsächlich ein optimales Team zusammenstellen. Ist es den Beteiligten mit einem verbesserten Unterricht ernst, sollten sie die Gelegenheit nützen, die Direktoren im geplanten Gesetz zu stärken. Noch ist dies möglich.

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