Die Lehrergewerkschaft hat in letzter Minute noch einiges in das Gesetzespaket für größere Autonomie an Schulen hineinreklamiert. Anhand von drei Punkten lässt sich beurteilen, ob die geplante Reform überhaupt noch eine ist.
Wenn von einer guten Idee am Ende nur mehr wenig übrig bleibt, heißt es oft, sie sei “scheibchenweise demontiert” worden. Eine Demontage Absatz für Absatz könnte hingegen dem Gesetzespaket für mehr Autonomie an den Schulen widerfahren sein. Am vergangenen Sonntag gingen nämlich Regierungsvertreter mit der Lehrergewerkschaft jenen Gesetzesentwurf Punkt für Punkt genau durch, auf den sich die Koalitionsparteien bereits geeinigt hatten. Und dabei dürfte manches so verändert worden sein, dass der Handlungsspielraum für Schulen deutlich geringer bleibt als von SPÖ und ÖVP eigentlich gewünscht.
In fast allen europäischen Ländern können die Verantwortlichen an den Schulen mehr Entscheidungen treffen, um die örtlichen Bedürfnissen zu berücksichtigen, als in Österreich:
Der Veränderungsbedarf wurde erkannt. Welche Kriterien sollten nun aber erfüllt sein, damit auch die von der Gewerkschaft abgesegnete Regelung einen echten Fortschritt bedeutet? Hier eine kleine Checkliste – der Gesetzesvorschlag, der demnächst bekannt werden wird, kann mit ihr auf seine Tauglichkeit überprüft werden:
Um an den Schulen tatsächlich Änderungen herbeizuführen, müssen 34 Bundesgesetze geändert werden. In der Vergangenheit ist es der Lehrergewerkschaft oft gelungen, im Regulierungs-Dickicht mittels Detailveränderungen größere Reformansätze abzuwürgen. Bleibt zu hoffen, dass sich dies bei der Schulautonomie nicht wiederholt.
Mitschnitt
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