Weltfrauentag: Die Teilzeitfalle schnappt zu

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Handlungsempfehlungen

Grundvoraussetzung ist der Ausbau ganztägiger Betreuung

Frauen können einen wesentlichen Teil zur Lösung des Fachkräftemangels beitragen. Die Ausweitung eines qualitativ hochwertigen und flexiblen Betreuungsangebots, das eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht, ist dafür die Grundvoraussetzung. Das derzeitige System zwingt oft einen Elternteil (zumeist die Mütter), die Erwerbstätigkeit einzuschränken.

Zudem wird, sobald Kinder das schulpflichtige Alter erreichen, die elterliche Betreuung bei der Erledigung schulischer Aufgaben vorausgesetzt. Während der Nachwuchs etwa in Schweden oder Finnland nicht mit Hausübungen heimkommt, ist das in Österreich die Regel. Neben der frühkindlichen Betreuung sollte demnach auch der Ausbau der Ganztagsschulen vorangetrieben werden. Auch die Kinder würden von fachlich kompetenter Betreuung profitieren.

Steuerliche Arbeitsanreize setzen …

Für manche lohnt es sich finanziell einfach nicht, mehr zu arbeiten. Es gilt also, die steuerlichen Vorteile der Teilzeitarbeit zu reduzieren. Dafür muss die Steuerbelastung für mittlere Einkommen sinken.

Familiäre Pflichten sind nicht der einzige Faktor, der Menschen daran hindert, ihr berufliches Potenzial voll auszuschöpfen. Für manche lohnt es sich finanziell einfach nicht, mehr zu arbeiten. Es gilt also, die steuerlichen Vorteile der Teilzeitarbeit zu reduzieren. Dafür muss die Steuerbelastung für mittlere Einkommen sinken. Schon bei einem durchschnittlichen Einkommen landet fast die Hälfte der Arbeitskosten nicht auf dem Konto der Arbeitnehmer. Mehrarbeit verliert dadurch an Attraktivität. In kaum einem anderen europäischen Land ist die Ausweitung der Arbeitszeit finanziell so unattraktiv wie in Österreich. Zusätzliche Arbeitsstunden sollten sich nicht nur brutto, sondern auch netto rentieren. Dafür braucht es weitere Tarifsenkungen im mittleren und auch im oberen Einkommenssegment bzw. eine Verschiebung der Tarife, sodass Spitzensteuersätze auch wirklich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der Kompensationsmechanismus der kalten Progression die Problematik nicht weiter verschärft. Wird auch in Zukunft ein Drittel der kalten Progression an niedrige Einkommen zurückgegeben, wird Teilzeit erneut attraktiviert und Vollzeit steuerlich bestraft.

Auch ein Sonderabsetzbetrag für Vollzeitbeschäftigte würde die Attraktivität von Vollzeit erhöhen. Übersteigt das Stundenausmaß im Durchschnitt des Jahres 35 Wochenstunden, so erhält die Person eine Steuergutschrift, den Sonderabsetzbetrag für Vollzeitbeschäftigte. Theoretisch könnte die Entlastung auch über eine Staffelung der Steuerfreibeträge erfolgen: je höher die Stundenzahl, desto höher die Freigrenze.

… und Motivationsbremsen reduzieren

Im Steuer- und Abgabensystem gibt es zahlreiche Punkte, die Mehrarbeit unattraktiv machen. Die fehlenden Arbeitsstunden bzw. Einzahlungen ins Sozialsystem werden vor allem in der Pension spürbar. Um Vollzeitarbeit wieder attraktiver zu machen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Die Höhe des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung orientiert sich an der Höhe des Einkommens. Für Einkommensbezieher mit einem Monatseinkommen zwischen 1.885 und 2.228 Euro wird der Beitragssatz stufenweise von 0 auf 3 Prozent erhöht. Dies schafft negative Arbeitsanreize. Ein Beispiel: Wer monatlich 1.885 Euro brutto verdient, zahlt jährlich rund 3.952 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Wer hingegen 1.886 Euro brutto pro Monat verdient, zahlt jährlich rund 4.219 Euro für die Sozial­­versicherung. Obwohl das Bruttoeinkommen nur 14 Euro mehr im Jahr beträgt, sind um mehr als 250 Euro höhere Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Für Teilzeitbeschäftigte ist das ein deutliches Signal, die Arbeitsstunden nicht zu erhöhen. Die Staffelung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung muss deshalb abgeschafft werden.
  • Für ähnliche Ungerechtigkeiten sorgt auch die Geringfügigkeit. Für Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 500,91 Euro pro Monat zahlt ein Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge. Verdient jemand nur um einen Cent mehr, werden Abgaben fällig. Das hat gravierende Auswirkungen: Übers Jahr gerechnet landen mehr als 1.000 Euro weniger auf dem Konto. Noch wichtiger ist die Einhaltung dieser Verdienstgrenze für Bezieher von Arbeitslosengeld: Wer mehr als 500,91 Euro monatlich verdient, verliert den Anspruch auf diese Versicherungsleistung komplett. Um Arbeitslose zurück in die Erwerbsarbeit zu bringen, sollte die Geringfügigkeit abgeschafft oder der Bezug zumindest zeitlich begrenzt werden.
  • Pendlerpauschale reformieren: Die aktuelle Regelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die mindestens an einem Tag pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Sie erhalten ein bzw. zwei Drittel der jeweils geltenden Pendlerpauschale. Fahren Arbeitnehmer mindestens an drei Tagen pro Woche zur Arbeit, erhalten sie die volle Pendlerpauschale. Die Regelung könnte zukünftig durch eine stärkere Gewichtung des Beschäftigungsausmaßes verschärft werden. Die volle Pendlerpauschale gäbe es dann nur für Vollzeitbeschäftigte. Die Höhe würde mit dem Arbeitsausmaß entsprechend sinken. Sollte die Person nur 50 Prozent arbeiten, hätte sie auch nur auf die Hälfte der Pendlerpauschale Anspruch. Eine Person, die 75 Prozent beschäftigt ist, auf drei Viertel.

Kürzere und geteilte Karenzzeiten

Ein zu langes Fernbleiben vom Arbeitsmarkt führt zu niedrigeren Pensionsansprüchen und erhöht damit die Gefahr von Altersarmut.

Österreich ermöglicht Eltern eine im internationalen Vergleich besonders lange Karenzzeit. Allerdings nutzen fast nur Frauen diese Möglichkeit. Die langen Karriereunterbrechungen in Kombination mit der ungleichen Verteilung der familiären Pflichten sind wesentliche Gründe für den Gender Pay Gap. In Ländern mit kürzeren Karenzzeiten bzw. einer gerechteren Verteilung der Kinderbetreuung – wie etwa Schweden – sind die Einkommensunterschiede deutlich geringer als in Österreich. Deshalb sollte die Karenz zwischen den Elternteilen aufgeteilt und auf maximal ein Jahr pro Partner gekürzt werden. Ein zu langes Fernbleiben vom Arbeitsmarkt führt zu niedrigeren Pensionsansprüchen und erhöht damit die Gefahr von Altersarmut.

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