2021 wird laut aktuellen Prognosen wieder ein Wachstumsjahr für Österreich werden. Mittels Ausgabendisziplin, wachstumsfördernder Investitionen und der weiterhin günstigen Finanzierungssituation des Staates sollte es Österreich möglich sein, die gestiegene Schuldenlast in den kommenden Jahren wieder abzutragen und aus den Schulden zu wachsen. Daher braucht es auch keine zusätzlichen Steuern in einem Land, das schon vor der Krise eine der weltweit höchsten Abgabenquoten hatte.
Die Ausgestaltung von Fiskalregeln kann hier einen entscheidenden Beitrag zu einem soliden Haushalt leisten und die Bürger vor teuren Wahlgeschenken schützen. In Kombination mit Reformen kann die Schuldenlast reduziert werden, ohne die Menschen zusätzlich zu belasten. Um Investitionen in den Klimaschutz, die Bildung oder die Digitalisierung zu stemmen, braucht es Handlungsspielraum für die Zukunft.
Eine effektive Ausgabenbremse einführen: Österreich hat ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Damit künftig in guten Jahren regelmäßig Überschüsse aufgebaut werden können, braucht es eine glaubwürdige und strenge Ausgabenbremse. Vorbild sollte hier Schweden sein. Gepaart wird diese Regel dort mit einem Ausgabenpfad für die einzelnen Bereiche. Es wird definiert, wie sich die Auszahlungen in den jeweils kommenden drei Jahren entwickeln sollen. Ein Überschreiten der Obergrenzen muss durch Einsparungen in anderen Bereichen oder in den folgenden Jahren kompensiert werden.
Um Budgetdisziplin zu verankern, sollte für Österreich daher Folgendes umgesetzt werden: Ein Haushaltsplan teilt für die kommenden fünf Jahre den Ressorts die öffentlichen Gelder je nach Bedarf zu. Dieser Haushaltsplan definiert die maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für diesen Zeitraum. Solange die Verschuldung bei über 60 Prozent relativ zum BIP liegt, sollte das Ausgabenwachstum des Gesamtstaates die allgemeine Teuerung nicht übersteigen. Die Einhaltung ist aktuell dank der niedrigen Zinsen im Rahmen des Möglichen. Werden jetzt die notwendigen Strukturreformen (siehe unten) angegangen, wird dies für Österreich auch in Zukunft der Fall sein. Wie bei allen modernen Fiskalregeln sollten über Escape-Klauseln Spielräume für Ausnahmesituationen geschaffen werden. In der Corona-Krise wäre diese Klausel aktiviert worden, um keinen budgetären Einschränkungen zu unterliegen. Die vorgeschlagene Ausgabenbremse sollte spätestens ab dem Jahr 2024 in Kraft treten.
Mit einer entsprechenden Ausgabenregel ab dem Jahr 2024 würden die gesamtstaatlichen Defizite spätestens ab 2027 verschwinden und Überschüsse erzielt werden. Wenn, ähnlich wie in den 2010er-Jahren, die Zinsen für die Neuverschuldung tatsächlich unter dem BIP-Wachstum liegen, wird bereits früher ein Schuldenabbau möglich sein. Die Regel sorgt aber dafür, dass Österreich bis 2040 den Schuldenberg auf unter 60 Prozent relativ zum BIP reduzieren kann.
Investitionen stärken: Ein größerer Teil der staatlichen Ausgaben sollte in Zukunft den Investitionen zugutekommen. Das gilt nicht nur für die Bereiche Digitalisierung und Umweltschutz, auch Forschung und andere öffentliche Investitionen kurbeln das Wirtschaftswachstum deutlich stärker an als andere Staatsausgaben.[1] Investitionsausgaben haben das Potenzial, die Unternehmen in ihrer Wirtschaftstätigkeit zu unterstützen und langfristig den Wohlstand zu steigern. Jeder sinnvoll investierte Euro kommt mehrfach wieder zurück. Damit sind sie eher kurzfristig orientierten Staatsausgaben wie etwa einer Ausweitung der Sozialausgaben vorzuziehen.
Die Pensionsreform in Angriff nehmen: Ein strukturelles Problem im öffentlichen Haushalt stellt der demografische Wandel dar. In Zukunft müssen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Pensionisten finanzieren. Im Jahr 2050 werden 1,3 Aktive für einen Pensionisten aufkommen.[2] Um die daraus resultierenden Kosten zu begrenzen, sollte das Pensionsantrittsalter ab sofort jedes Jahr um zwei Monate angehoben werden, bis ein AntrittsalterDas gesetzliche Antrittsalter von Frauen wird in Österreich bis 2033 stufenweise auf 65 Jahre angehoben und damit an jenes der Männer angeglichen. Das tatsächliche Antrittsalter liegt aktuell für Männer bei circa 62, für Frauen bei 61 Jahren. von 67 Jahren erreicht ist. Andere Länder wie die Niederlande gehen noch schneller vor, aber die Steigerung um zwei Monate pro Jahr ist zumindest notwendig, um die erhöhte Belastung durch die Babyboomer-Generation abzufangen. Anschließend sollte sich das gesetzliche Pensionsantrittsalter automatisch an die steigende Lebenserwartung anpassen. Das Anheben des effektiven Antrittsalters an das gesetzliche verschiebt die Kosten zwar in die Zukunft, löst das Problem aber nicht. Bereits heute sind die Abschläge so ausgestaltet, dass sich die Kosten durch einen späteren Antritt bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen nicht verändern.
Die Umstellung auf eine digitale und effiziente Verwaltung vollziehen: Die österreichische Verwaltung hat sich in der Corona-Krise nicht nur oft als zu langsam und behäbig gezeigt, sie ist auch teurer, als sie sein müsste. Hätten sich Löhne und Produktivität im öffentlichen Sektor genauso entwickelt wie im privaten, wären den Steuerzahlern allein im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 14,6 Milliarden Euro erspart geblieben.[3] Auch die Digitalisierung kann dabei helfen, die Verwaltung strukturierter und effizienter aufzustellen. Der Aufbau einer digitalen Infrastruktur ist nicht nur eine Serviceleistung für die Bürger, sie bringt auch eine Verbesserung der Verwaltung und kann zu einer wesentlichen Kostenreduktion führen.
Daher sollte in den Aufbau einer umfassenden digitalen Infrastruktur investiert werden. Vorbild sollte Estland mit seiner X-Road sein, die sämtliche Verwaltungsschritte über das Internet abwickeln lässt. Die Datennutzung sollte transparent nachverfolgbar sein. Das bedeutet, dass jeder Bürger zu jedem Zeitpunkt einsehen kann, wer auf seine Daten zugegriffen hat und auch warum. Schätzungen der Weltbank zufolge sparen sich die Esten jährlich 2,8 Millionen Stunden Verwaltungsaufwand durch die digitale Verwaltung. Das entspricht der Vollzeitarbeit von 1.346 Personen pro Jahr.[4]
Fußnoten
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