Optionen zur Mehrbeschäftigung älterer Arbeitnehmer

Wie Ältere länger in Beschäftigung gehalten werden können, ohne die Jungen in die Arbeitslosigkeit zu treiben

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In diesem Kapitel werden die Voraussetzungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer am österreichischen Arbeitsmarkt im Detail dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Faktoren wie das Pensionssystem, die Arbeitslosenversicherung, die aktive Arbeitsmarktpolitik sowie das stark ausgeprägte Senioritätsprinzip Möglichkeiten bieten, um die Beschäftigung Älterer zu beeinflussen.

Änderung der Anreize im Pensionssystem

Die Zahlen in Bezug auf den österreichischen  Arbeitsmarkt  suggerieren, dass Arbeitnehmer vergleichsweise früh aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Dies ist nicht nur auf die noch bestehenden Möglichkeiten des vorzeitigen Pensionsantritts zurückzuführen: die Korridorpension, die Schwerarbeiterpension sowie die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (die sogenannte Hacklerregelung I, II und III, bei der es aber Verschärfungen geben wird).

Gruber und Wise (1999) sowie Hofer und Koman (2006) zeigen, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen der Partizipation älterer Arbeit- nehmer und den Anreizen gibt, die das Pensionssystem setzt. Je großzügiger die Anreize im Pensionssystem, desto weniger partizipieren ältere Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt. Diese Anreize sind in Österreich verglichen mit Ländern wie Deutschland oder Schweden sehr hoch. Trotzdem gibt es Länder, die noch höhere diesbezügliche Anreize aufwiesen. Dies sind auch jene Länder, die eine noch niedrigere Teilnahme der älteren Arbeitnehmer aufweisen (siehe Abbildung 4).

In einer aktuelleren Studie untersuchen D’Addio et al. (2010) die Anreize für eine Pensionierung in OECD-Ländern für Männer zwischen 60 und 64 Jahren. Sie gehen davon aus, dass die Entscheidung, in den Ruhestand zu treten, von zwei Faktoren abhängt: Erstens, um wieviel höher der Netto-Pensionsbezug bei einem weiteren Jahr Arbeit ist, zweitens wie hoch die Nettopension an sich ist.[1] Dabei zeigt sich, dass Österreich zu jenem Drittel der OECD-Länder gehört, in denen die Pensionen am höchsten sind. Betreffend den Anstieg der Pensionen bei einem weiteren Jahr Arbeit liegt Österreich jedoch nur im Mittelfeld. D’Addio et al. (2010) schließen daraus: „Österreich und Spanien befinden sich im Mittelfeld der Länder, in denen sich längeres Arbeiten nach 60 lohnt, aber das hohe Pensionsvermögen das bereits (Anm. mit 60) erreicht wurde, spricht dafür, dass viele Freizeit der Arbeit vorziehen.“[2]

Das niedrige durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Frauen und Männer in Österreich bestätigt diesen Befund. Österreich liegt bei beiden Geschlechtern im EU-Vergleich sogar hinter jenen Ländern, die ähnliche oder noch höhere finanzielle Anreize zum frühzeitigen Pensionsantritt setzen. Dies deutet darauf hin, dass das österreichische System weitere Möglichkeiten (Ausnahmen, bestimmte Sonderregelungen) bietet, um vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.[3]

Gesetzliches und effektives durchschnittliches Pensionsantrittsalter – internationaler Vergleich (2007-2012)

Abbildung 11. Quelle: OECD (2014).

Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Sozialsysteme und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (niedrige Geburtenrate und steigende Lebenserwartung) in Europa ist eine Aktivierung älterer Arbeitnehmer über kurz oder lang unumgänglich. Viele Länder (siehe Abbildung 4) haben diese Aktivierung bereits umgesetzt, Österreich steht dieser Prozess noch bevor.

Änderung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Grundpfeiler des sozialen Sicherungsnetzes. Trotzdem muss dieses System in der jetzigen Ausführung neu bewertet werden. Beispielhaft sei hier die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für bestimmte Altersgruppen genannt: Anspruchsberechtigte bis 40 Jahre können das Arbeitslosengeld – abhängig von der vorangegangenen Beschäftigung – für 20 bis 30 Wochen beziehen. Arbeitnehmer über 40 Jahre können dies bereits für 39 Wochen tun, Arbeitnehmer über 50 für 52 Wochen.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Als Referenzgehalt wird das durchschnittliche Gehalt des letzten Kalenderjahres herangezogen (nach obenhin bei monatlich rund 4.000 Euro gedeckelt). Darüber hinaus greift bei Verlust des Arbeitslosengeldes die Notstandshilfe, die normalerweise[4] 95 Prozent des Arbeitslosengeldes ausmacht. Diese ist aber vom Haushaltseinkommen abhängig (mit Obergrenze).

Die Zahlen für Österreich zeigen, dass die Arbeitslosigkeit unter den 55- bis 64-Jährigen insgesamt zwar niedrig, der Anteil der Langzeitarbeitslosen in dieser Gruppe mit 50 Prozent jedoch hoch ist. Weiters ist der Kündigungsschutz für ältere Personen strenger als für jüngere. So ist zum einen die Kündigungsfrist von der Dauer der bisherigen Anstellung abhängig. Bei Angestellten liegt diese zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Ebenso hängt die Höhe der Abfertigung von der Dauer der bisherigen Anstellung ab: Je nach Dienstzeit beträgt sie zwischen zwei und 12 Brutto-Monatsentgelten. Hinzu kommt die generelle Möglichkeit des Betriebsrates, eine „sozial ungerechtfertigte Kündigung“ anzufechten und auf Wiedereinstellung zu klagen. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass älteren Beschäftigten zum Teil nur befristete Verträge angeboten werden.

Trotz dieser Vielzahl an Eingriffen auf dem Arbeitsmarkt gelingt es auch in Österreich nicht, ältere Arbeitnehmer vor Langzeitarbeitslosigkeit zu schützen. Daher sind auch diese arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten kritisch zu hinterfragen.

Änderung des Einflusses des Senioritätsprinzips

Theoretisch sollte sich die Bezahlung von Beschäftigten nach deren Produktivität richten. Das Senioritätsprinzip beruht hingegen darauf, Arbeitnehmer in jungen Jahren unter ihrer Produktivität zu bezahlen, sie dafür später aber über ihrem Produktivitätsniveau zu entlohnen. Dieses Prinzip hat für Firmen einen großen Vorteil: Mitarbeiter haben einen größeren Anreiz, im Betrieb zu bleiben. Allerdings stammt dieses Konzept noch aus einer Zeit, in der Arbeitnehmer üblicherweise sehr selten die Stelle wechselten. Dies ist mittlerweile deutlich anders. Das Senioritätsprinzip ist damit nicht mehr zeitgemäß. Denn ein späterer Arbeitgeber profitiert nicht mehr von den niedrigeren Arbeitskosten am Beginn der Berufskarriere seiner Arbeitnehmer. Am größten ist der Nachteil dieses Systems für den letzten Arbeitgeber – und genau das macht es für Ältere besonders schwierig, eine neue Stelle zu finden. Die veränderte Arbeitswelt verlangt nach Änderungen auch in diesem Punkt.

Das Senioritätsprinzip ist in Österreich ausgeprägt, das heißt Gehälter steigen mit fortschreitendem Alter besonders stark an.[5] Während zum Beispiel in Schweden eine Person zwischen 55 und 59 Jahren um rund 25 Prozent mehr verdient als jemand zwischen 25 und 29, beträgt dieser Wert in Österreich rund 60 Prozent.

Abbildung 12 stellt das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen nach Altersgruppen auf Basis der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik dar. Die Daten implizieren, dass das Senioritätsprinzip durchaus ausgeprägt ist: Das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Erwerbstätigen steigt über die Alterskohorten deutlich an. Der starke Anstieg beim Einkommen der 55- bis 64-Jährigen deutet gleichzeitig darauf hin, dass vor allem Besserverdiener länger arbeiten. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass das durchschnittliche Bildungsniveau inklusive der Pensionisten deutlich unter jenem der in dieser Altersgruppe noch Erwerbstätigen liegt.[6] Diese Tatsache allein kann aber nicht einen so großen Unterschied zwischen den einzelnen Altersgruppen ausmachen. Dieser ist vielmehr ein klares Indiz für ein stark ausgeprägtes Senioritätsprinzip, auch in der Altersgruppe 55-64 Jahre, was die Arbeitssuche für Ältere eben deutlich erschwert.

Durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen nach Alterskohorten – inklusive und exklusive Pensionszahlungen (2011)

Abbildung 12. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen.

Abbildung 13 zeigt die Verteilung des Jahresbruttoeinkommens der Lohnsteuerstatistik 2011 nach Quartilen. Die Bruttoeinkommen des 3. Quartils entfernen sich dabei mit steigendem Alter immer weiter vom Median-Bruttoeinkommen. Auch dies könnte ein Indiz dafür sein, dass vor allem Personen mit höheren Einkommen länger arbeiten.

Verteilung der Jahresbruttoeinkommen nach Quartil und Alter (2011)

Abbildung 13. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen.

Das Senioritätsprinzip ist vor allem im öffentlichen Sektor und bei Ange- stellten stark ausgeprägt, während es bei Arbeitern eine geringere Rolle spielt.[7] Aus der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik lassen sich die Lohnkurven in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen darstellen.[8] Vor allem in den Bereichen Information und Kommunikation (Medien), Herstellung von Waren, Finanzdienstleistungen sowie in der öffentlichen Verwaltung ist das Senioritätsprinzip stark ausgeprägt.

Jahresbruttoeinkommen nach Alter und Wirtschaftssektor (2011) (a)

Abbildung 14. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen.

In Bereichen wie Landwirtschaft und Bergbau, freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Gastronomie oder im Handel hingegen ist das Senioritätsprinzip eher schwach ausgeprägt.

Jahresbruttoeinkommen nach Alter und Wirtschaftssektor (2011) (b)

Abbildung 15. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen.

Seniorität und Kollektivverträge

Das Senioritätsprinzip, das sich im starken Anstieg des Bruttoeinkommens mit steigendem Alter widerspiegelt, findet seinen Ursprung in den Kollektivverträgen, die 98 Prozent[9] der heimischen Beschäftigten umfassen. Hier zeigt sich, ähnlich wie bei den Lohnkurven, dass vor allem bei Beamten dieses Prinzip extrem stark ausgebildet ist.

Um dies zu veranschaulichen, vergleichen wir die unterschiedlichen Gehaltsstufen der Kollektivverträge von Handelsangestellten und Beamten der allgemeinen Verwaltung. Funktionszulagen wurden bei den Beamten nicht miteinbezogen. Diese verstärken aber tendenziell das Senioritätsprinzip, da sie zumeist erst im höheren Alter bezahlt werden. Der Vergleich unterscheidet aber zwischen den unterschiedlichen Dienststufen der Beamten. Ein Sprung innerhalb dieser Dienstgruppen ist natürlich möglich. In diesem Fall wäre das Senioritätsprinzip noch stärker ausgeprägt.

Senioritätsprinzip bei Beamten in absoluten Zahlen (Monatsbruttoeinkommen)

Abbildung 16. Quelle: Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2014 und Bundesbeamte und Bundesvertragsbedienstete / Lohn-und Gehaltsordnung (Abschluss für 2014). Anmerkung: + und ++ stehen für zusätzliche Dienstalterszuschläge.

Je höher der Dienst, umso stärker wirkt also das Senioritätsprinzip. Dies geht vor allem aus der nachstehenden Grafik hervor (Abbildung 17). Ein Beamter im höheren Dienst verdient nach zehn Jahren bereits um 44 Prozent, nach 19 Jahren und dem Dienstalterszuschlag 138 Prozent mehr. Am größten fällt der Anstieg im mittleren Dienst mit 146 Prozent aus. Vor allem auf- grund des Dienstalterszuschlags flacht die Lohnkurve in keiner Gruppe ab.

Senioritätsprinzip bei Beamten (Index: 1. Dienstjahr = 100)

Abbildung 17. Quelle: Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2014 und Bundesbeamte und Bundesvertragsbedienstete / Lohn-und Gehaltsordnung (Abschluss für 2014). Anmerkung: + und ++ stehen für zusätzliche Dienstalterszuschläge.

Für Handelsangestellte fällt das Senioritätsprinzip deutlich niedriger aus. Auch hier sind Sprünge in den Beschäftigungsgruppen natürlich möglich.

Senioritätsprinzip bei Handelsbediensteten in absoluten Zahlen (Monatsbruttoeinkommen)

Abbildung 18. Quelle: Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2014 und Bundesbeamte und Bundesvertragsbedienstete / Lohn- und Gehaltsordnung (Abschluss für 2014). Anmerkung: Beschäftigungsgruppe 2: Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen; Beschäftigungsgruppe 3: Angestellte, die auf Anweisung schwierige Tätigkeiten selbstständig ausführen; Beschäftigungsgruppe 4: Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit; Beschäftigungsgruppe 5: Angestellte mit Dispositions- und/oder Anweisungstätigkeiten, die schwierige Arbeiten selbstständig und verantwortlich ausführen oder Angestellte, die Tätigkeiten, wofür Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erforderlich sind, selbstständig und verantwortlich ausführen; Beschäftigungsgruppe 6: Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und mehrjähriger praktischer Erfahrung, die eine leitende, das Unternehmen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich entscheidend beeinflussende Stellung einnehmen.

Im Vergleich zum Kollektivvertrag der Beamten der allgemeinen Verwaltung ist der Anstieg bei den Handelsbediensteten deutlich geringer (unterhalb von 70 Prozent). Außerdem nimmt der Anstieg der Lohnkurven mit steigender Dienstzeit etwas ab.

Senioritätsprinzip bei Handelsbediensteten (Index: 1. Dienstjahr = 100)

Abbildung 19. Quelle: Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2014 und Bundesbeamte und Bundesvertragsbedienstete / Lohn- und Gehaltsordnung (Abschluss für 2014).
Anmerkung: Beschäftigungsgruppe 2: Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen; Beschäftigungsgruppe 3: Angestellte, die auf Anweisung schwierige Tätigkeiten selbstständig ausführen; Beschäftigungsgruppe 4: Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit; Beschäftigungsgruppe 5: Angestellte mit Dispositions- und/oder Anweisungstätigkeiten, die schwierige Arbeiten selbstständig und verantwortlich ausführen oder Angestellte, die Tätigkeiten, wofür Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erforderlich sind, selbstständig und verantwortlich ausführen; Beschäftigungsgruppe 6: Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und mehrjähriger praktischer Erfahrung, die eine leitende, das Unternehmen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich entscheidend beeinflussende Stellung einnehmen.

Trotzdem zeigt sich auch hier, dass der Lohn vor allem in der Zeit zwischen dem siebten und fünfzehnten Dienstjahr stark ansteigt. Auch hier sind mögliche Sprünge zwischen den einzelnen Beschäftigungsgruppen noch nicht berücksichtigt. Interessanterweise ist das Senioritätsprinzip in der Beschäftigungsgruppe 4 (Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit) besonders stark ausgeprägt.

Seniorität und Beschäftigung

Empirisch von Interesse ist, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Senioritätsprinzip und der Wahrscheinlichkeit eines neuen Anstellungsverhältnisses gibt. D’Addio et al. (2010) etwa zeigen, dass es durchaus einen Konnex zwischen der Einstellungsrate älterer Arbeitnehmer sowie dem Verhältnis zwischen Lohn zu Beginn und am Ende des Erwerbslebens gibt. Sind also ältere Arbeitnehmer verhältnismäßig teuer, so ist deren Einstellung weniger wahrscheinlich. Zur Untersuchung des Zusammenhanges zwischen Senioritätsprinzip und der Wahrscheinlichkeit eines neuen Jobs für einen älteren Arbeitnehmer wird das Verhältnis von Aufnahme und Beendigung von Beschäftigung verwendet. Als Variable für die Ausprägung des Senioritätsprinzips wird das Verhältnis des Lohns im Alter zwischen 55 und 64 Jahren und des Lohns zwischen 25 und 34 Jahren verwendet. Es zeigt sich dabei bezüglich der Wirtschaftszweige ein interessanter Zusammenhang: Je schwächer das Senioritätsprinzip innerhalb eines Wirtschaftszweiges ausgeprägt ist, desto häufiger findet ein älterer Arbeitnehmer eine Anstellung (siehe Abbildung 20).

Senioritätsprinzip und Wahrscheinlichkeit einer Jobaufnahme in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (2011)

Abbildung 20. Quelle: Synthesis Forschung, eigene Berechnungen.
Anmerkung: Es muss berücksichtigt werden, dass durch die Zuweisung zu einem Wirtschaftszweig in der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik aufgrund der Anonymisierung der Daten Ungenauigkeiten entstehen können.

So findet eine Person im Alter zwischen 55 und 64, die das 1,5-fache jenes Lohns verdient, den sie als Junger (zwischen 25 und 34) bekommen hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von 47 Prozent einen neuen Job. Eine Person, deren Lohn doppelt so hoch ist, findet nur mit 25 Prozent Wahrscheinlich- keit eine neue Stelle.

Der Zusammenhang zwischen dem Senioritätsprinzip und dem Erfolg einer Arbeitssuche von älteren Arbeitnehmern wurde bereits im Rah- men der Studie von D’Addio et al. (2010) auf internationaler Ebene untersucht. Sie zeigen, dass in Staaten, in denen das Senioritätsprinzip stark ausgeprägt ist, sowohl die Beschäftigungsquote als auch die Rate von Neueinstellungen Älterer niedriger ausfallen.

Senioritätsprinzip und Beschäftigungsquoten in den OECD-Ländern

Abbildung 21. Quelle: OECD (2011).

In den OECD-Ländern, in denen der Lohn im Alter zwischen 55 und 59 Jahren 1,6mal (1,2mal) so hoch ist wie zwischen 25 und 29, beträgt die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer 49,8 Prozent (53,7 Prozent).

Senioritätsprinzip und Neuanstellungen in den OECD-Ländern

Abbildung 22. Quelle: OECD (2011).

In den OECD-Ländern, in denen der Lohn der Älteren das 1,6-fache (1,2-fache) jenes der Jüngeren beträgt, betragen die Neuanstellungen von Personen zwischen 50 und 64 4,6 Prozent (8,5 Prozent) aller Beschäftigten.

In Ländern mit einem stärkeren Senioritätsprinzip haben Ältere also tendenziell schlechtere Chancen, einen neuen Job zu finden. Vor allem im öffentlichen Sektor wäre eine Neuorientierung zu empfehlen (siehe dazu Stiglbauer, 2006). Schweden hat das Senioritätsprinzip für öffentlich Bedienstete aufgehoben und durch Leistungsorientierung ersetzt.

Zusammenfassung

Viele der Rahmenbedingungen am österreichischen Arbeitsmarkt für Ältere ähneln jenen in anderen Ländern. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitnehmer gehören mittlerweile in vielen Ländern zum Standardrepertoire.

Es ist offensichtlich, dass in Österreich die Partizipation älterer Arbeitnehmer erhöht werden sollte, vor allem, um das Pensionssystem stabil halten zu können. Wenn Ältere öfter bzw. länger arbeiten, ist zu befürchten, dass einige dieser Personen, die nicht in Pension gehen, arbeitslos werden. Um das zu verhindern und damit ältere Arbeitslose schneller einen neuen Job finden, sollte das aktuelle System adaptiert werden. Wirkungsanalysen zeigen, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik nur wenig erfolgreich ist. Daher sollte auch das gesamte System überdacht werden. Förderungen von Beschäftigungsverhältnissen können nur dann als sinnvoll angesehen werden, wenn sie auch das vorgegebene Ziel erreichen. Und das ist im Fall des Kombilohns und der Eingliederungsbeihilfe nur sehr bedingt gegeben.


Fußnoten

  1. Das ist der Barwert des Pensionsvermögens abzüglich Steuern und Beiträge. Siehe auch OECD (2013b).
  2. „Austria and Spain have a middle-level increment to pension wealth for remaining in work after age of 60, but the high level of pension wealth already achieved suggests that many may choose leisure over work owing to the income effect.“
  3. Unter der Annahme, dass Arbeiter in Österreich einen ähnlichen Gesundheitszustand wie in anderen EU-Ländern aufweisen. Die Lebenserwartung in Österreich ist dabei eine der höchsten innerhalb der EU.
  4. Sofern das Arbeitslosengeld unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.
  5. Siehe BMASK (2013).
  6. Monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Arbeitgeberbeiträge, etc. zuzüglich 50%-Pauschale für Nebenkosten.
  7. Siehe Bauer und Lamei (2003).
  8. Eine gewisse Vorsicht bei der Interpretation ist geboten, da die Zuweisung nach OENACE-Gruppen aufgrund der Anonymisierung der Daten zum Teil schwierig ist.
  9. Siehe Mesch (2015).
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