Wie sieht der Status Quo aus?

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Die Regierung hat sich vorgenommen, den österreichischen Föderalismus zu reformieren. Die Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist derzeit in Begutachtung.

Konkret geht es um die Abschaffung des Verfassungsartikels 12, der gemischte Zuständigkeiten von Bund und Ländern wie beispielsweise im Gesundheitswesen regelt. Der Bund gibt in einigen Bereichen die Grundsätze vor, zu deren konkreten Umsetzung die Länder wiederum eigene Gesetze erlassen. Aktuell wird zum wiederholten Male über eine Steuerautonomie der Bundesländer diskutiert. Eine Kompetenzentflechtung wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine Vorbedingung dafür, dass Steuerautonomie funktioniert.

Eine fortschreitende Steuerautonomie ist in Österreich höchst umstritten, wäre aber notwendig, wenn ein sorgsamerer Umgang mit Steuergeld erwünscht ist. Entscheidend ist, die Ausgaben- und die Einnahmenverantwortung näher zusammenzuführen. Das ginge über stärkeren Zentralismus, der in Österreich politisch nicht durchsetzbar ist. Oder eben über einen wirklichen Föderalismus mit mehr Steuerverantwortung. Wer das Geld einnimmt, sollte auch verstärkt über deren Verwendung bestimmen dürfen.

Während die Bundesländer ihre Ausgaben derzeit mit nicht einmal 3 Prozent über eigene Steuern finanzieren, gehen fast 17 Prozent der Staatsausgaben auf ihr Konto. Der österreichische Föderalismus existiert also hauptsächlich auf der Ausgaben-Seite, während der Bund für die Steuereinnahmen zuständig ist und diese verteilt. Ein System, das geradezu auf Geldverschwendung ausgerichtet ist. In keinem anderen OECD-Land finanzieren Bundesländer ihre Ausgaben zu einem so niedrigen Anteil über eigene Steuern wie in Österreich, wie Abbildung 1 zeigt.

Wäre es Österreichs Bundesländern möglich, unterschiedliche Steuersätze einzuheben, könnten diese besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Schweiz: In einem Ballungsraum wie Zürich hat der Staat ganz andere Aufgaben zu erledigen als in einem Bergkanton und hebt daher für die teurere, urbane Infrastruktur höhere Steuern ein. Diese wird von den Bürgern auch akzeptiert, weil sie die Notwendigkeit erkennen.

Auch in Österreich haben Bürger verschiedene Vorstellungen darüber, wie ihre Region gestaltet werden soll. Beispielsweise benötigt Wien als Millionenstadt eine gänzlich andere Infrastruktur als das bergige Salzkammergut. In Vorarlberg hat man andere Vorstellungen darüber, ob Kleinschulen erhalten werden sollen als im fernen Wien. Für die Gestaltung der lokalen Bedürfnisse wäre es daher nur logisch, wenn Bundesländer und Gemeinden eigene Steuern einheben könnten.

In Österreich können Länder und Gemeinden derzeit allerdings fast keine Steuern selbst festlegen – so gut wie alle Steuereinnahmen werden vom Bund eingehoben und für die Erledigung regionaler Aufgaben gemäß eines fixen Verteilschlüssels wieder an die Länder zurücküberwiesen. Das alles passiert im Finanzausgleich. Die Länder erhalten Geld vom Bund und geben dieses auf regionaler Ebene aus. Ausgaben mit Bundesmittel werden häufig als Erfolg für das jeweilige Bundesland gefeiert. Es geht vor allem darum, im Verteilungskampf mit dem Bund möglichst viel Geld für die eigene Region herauszuschlagen.

Das führt dazu, dass Länder mehr Geld ausgeben als nötig. Schließlich müssen sich die Landeshauptleute nicht rechtfertigen, weil die Gelder nicht von den „eigenen“ Bürgern stammen. Was am Ende aber aus Sicht des Bürgers auch nicht ganz richtig ist: So finanziert ein Oberösterreicher einen teuren Spitalsbau in Wien, ein Wiener aber gleichzeitig einen Straßenbahnbau in Gmunden.

Dadurch geben alle Bundesländer mehr Geld aus, weil sie sich nicht um die Einnahmen des Budgets kümmern müssen. Diese unpopuläre Rolle bleibt den jeweiligen Finanzministern. Die Bürger zahlen in Summe für die Leistungen zu viel, weil die Einnahmen- und Ausgabenverantwortung zu weit auseinanderliegen.

Als konkretes Beispiel kann das Krankenhaus Nord in Wien Floridsdorf dienen. Die Kosten für diesen Bau sind seit Beginn regelrecht explodiert. Würde die Stadt Wien die Kosten für diesen Bau selbstständig tragen, hätte sie ein Finanzierungsproblem. Der Bürgermeister müsste also auf den Plan treten und höhere Einnahmen in Form von Steuern verlangen. Die Empörung der Wiener Bürger wäre berechtigterweise hoch. Derzeit aber ist es so, dass sich kein Bürger unmittelbar durch die höheren Kosten betroffen sieht.

Wie dieses Beispiel zeigt, hätte eine Steuerautonomie zur Folge, dass Politiker transparent und sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umgehen müssten. Wahlkämpfe könnten künftig nicht nur mit Versprechen auf der Ausgaben-, sondern auch auf der Einnahmen-Seite geführt werden.

Abbildung 2 zeigt, dass Gemeinden und Länder zusammengerechnet zu den Schlusslichtern in den OECD-Ländern zählen, was ihre eigene Steuerhoheit betrifft. Nicht nur die Schweiz ist ein Beispiel für autonome Finanzierung der subnationalen Gebietskörperschaften. Auch in den nordischen Ländern haben Gemeinden viel Autonomie inklusive der Möglichkeit, die Steuersätze der Einkommensteuer festzulegen.

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