Budgetanalyse: Wo bleiben die Strukturreformen?
- 13.10.2021
- Lesezeit ca. 2 min
Gesamtstaat und EU-Fiskalregeln
Laut aktueller WIFO-Prognose soll das Defizit vom heurigen aufs kommende Jahr rekordverdächtig schnell sinken. Nicht in absoluten Zahlen, sondern nur gemessen an der Wirtschaftsleistung. Steigt letztere schneller als die Schulden wachsen, sinkt die Verschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Ohne dass ein Überschuss erzielt werden müsste. Für die Reduktion der Schulden in Relation zum BIP ist also der anziehende Konjunkturmotor verantwortlich und nicht die Konsolidierung des Budgets. Strukturreformen, die das Budget langfristig entlasten, bleiben nämlich nach wie vor aus.
Aufgrund der Pandemie hängt das Budget sprichwörtlich in den Seilen. Die gesamtstaatlichen Schulden werden bis 2025 laut Budgetplan auf das Rekordniveau von rund 354 Milliarden Euro ansteigen. Die Schuldenquote lag auch im Jahr 2019 bereits weit oberhalb des im Maastricht-Vertrags vereinbarten Schuldenstandes von 60 Prozent des BIP. Immerhin war sie damals rückläufig. Am Ende des zweiten Quartals 2021 sollte der Höhepunkt der Verschuldung mit 86,2 Prozent erreicht sein. Damit liegt Österreich zwar deutlich besser als die europäischen Krisenländer, aber auch deutlich schlechter als Schweden oder Dänemark. Beide Staaten weisen trotz gut ausgebauter Sozialsysteme halb so hohe Schuldenstände aus als Österreich.
Das Finanzministerium rechnet 2022 mit einem Defizit von 2,3 Prozent (gegenüber sechs Prozent 2021) relativ zum BIP. Angesichts der brummenden Konjunktur ist die Planung vergleichsweise zurückhaltend. Während 2022 die jährliche Wirtschaftsleistung wieder über das Vor-Corona-Jahr gestiegen sein wird, plant die Regierung auch in den darauffolgenden Jahren mit weiteren Defiziten.
Ein Plan, die Schuldenstände nachhaltig zu reduzieren und Spielraum für kommende Generationen zu schaffen, lässt sich aus den vorliegenden Zahlen nicht ablesen. Reformen, die zu Entlastung auf der Ausgabenseite führen, sucht man vergeblich.
Mehr als die Hälfte der EU-Länder verstößt mittlerweile gegen die Maastricht-Schuldenobergrenze. Wenn die Corona-Krise im Jahr 2022 überwunden sein wird, muss man auch auf EU-Ebene wieder zu den Fiskalregeln zurückkehren. Mit dem Auslaufen der Pandemie entfällt auch die Begründung für das Aussetzen der Regeln. Mehr noch: Der immens gestiegene Schuldenstand macht die Fiskalregeln nötiger denn je, um einen Spielraum für künftige Krisen zu schaffen.
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