Handlungsempfehlungen
- 29.06.2018
- Lesezeit ca. 2 min
Eine Einordnung der Agenda Austria
Um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, sind flexiblere Arbeitszeiten eine gute Möglichkeit. Die Regierungsparteien sollten den aktuell vorliegenden Initiativantrag noch klarer ausformulieren, sodass die Ablehnung der elften und zwölften Arbeitsstunde ohne Angabe von Gründen erfolgen kann.
- Flexibilisierung: Es braucht flexiblere Möglichkeiten, um Auftragsspitzen und Projekte zeitnah abschließen zu können, ohne sofort in einen arbeitsrechtlichen Straftatbestand zu rutschen.
- Autonomie: Es muss auf betrieblicher Ebene, und eventuell auf kollektivvertraglicher Ebene, möglichst viele Chancen geben, um Lösungen zu finden, die sowohl den Anforderungen des Betriebs als auch den Bedürfnissen der Mitarbeiter Rechnung tragen. Es muss klar geregelt sein, dass Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen die elfte und zwölfte Arbeitsstunde ablehnen können. Zudem sollte es den rechtlichen Anspruch geben, geleistete Mehrstunden als Freizeitblöcke zu konsumieren. Die bis dato geltenden bürokratischen Hürden, etwa die Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner für die Anordnung von Sonderüberstunden sowie die notwendige Vereinbarung für jeden Anlassfall, gilt es zu überdenken.
- Klarheit und Bestimmtheit: Die Regierungsparteien sollten – wie am 28. Juni angekündigt – den aktuell vorliegenden Initiativantrag klarer ausformulieren. Eine Reihe neuer Begrifflichkeiten („selbstständige Entscheidungsbefugnis“, „überwiegende persönliche Interessen“) werden von Gerichten zu definieren sein, die Schaffung neuer Rechtsbegriffe sorgt damit für einiges an Unsicherheiten auf beiden Seiten. Auch wenn das Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen für die elfte und zwölfte Stunde ergänzt werden soll, bleibt nach aktuellem Stand die Definition der „überwiegenden persönlichen Interessen“ relevant für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Desweiteren bleibt unklar, warum die dritte Führungsebene aus dem AZG ausgeklammert werden soll.
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