Die Corona-Krise reißt ein Riesenloch in die Staatskasse. Alleine die Corona-Hilfsmaßnahmen sorgen für Belastungen in Milliardenhöhe. Ein Halbjahresvergleich zeigt allerdings, dass die Einnahmen aus der Lohnsteuer erstaunlicherweise fast auf Vorjahresniveau geblieben sind. So sind die Einnahmen aus der Lohnsteuer nur um 25 Millionen Euro niedriger als vor einem Jahr, jene aus den Unternehmensgewinnen um mehr als 1,5 Milliarden Euro.
Zu beachten ist allerdings, dass sich die Republik einen großen Teil der Lohnsteuereinnahmen selbst bezahlt hat. Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit sprang der Staat ein und schob das Geld quasi von der einen in die andere Tasche. Die aufgrund des vom Staat getragenen Kurzarbeitsgelds angefallene Lohnsteuer dürfte nach Berechnungen der Agenda Austria bei rund 570 Millionen Euro liegen. Dadurch ist das Lohnsteueraufkommen mit einem Minus von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur gering rückläufig. „Gestützt“ werden die Lohnsteuereinnahmen auch von Pensionserhöhungen sowie der kalten Progression. Bei der Umsatz-, der Körperschaft- sowie der veranlagten Einkommensteuer kommt die Corona-Krise hingegen voll zum Tragen.
Was für Autofahrer ein Schock ist, ist für den Staat ein gutes Geschäft. Fließt ein Liter Super für 1,70 Euro in den Tank, gehen etwa 48,2 Cent Mineralölsteuer, rund 12,5 Cent CO₂-Abgabe und rund 20 Cent Mehrwertsteuer an den Staat.
In weiten Teilen der Sozialdemokratie wächst die Überzeugung, die Höchstbeitragsgrundlage bei den Krankenkassen zu streichen. Die Idee hinter dem sperrigen Begriff: Wer mehr verdient, muss keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
In kaum einem anderen Industrieland der Welt steht ein so großer Teil der Wirtschaft unter staatlicher Kontrolle wie in Österreich.
Ist das Budget knapp, sprießen Ideen für neue oder noch höhere Steuern aus dem Boden wie Unkraut.
Glaubt man der stark aufgestockten PR-Abteilung der Bundesregierung, dann geht es Österreich prächtig.
Vor einigen Wochen wurde die Wiedereinführung der kalten Progression zur Sanierung des Budgetdefizits ins Spiel gebracht. Fest steht jedoch schon jetzt: Seit 2026 wird ein Drittel der kalten Progression wieder einbehalten, womit die Inflationsabgeltung der Löhne zumindest teilweise wieder besteuert wird. Die Tür für eine komplette Wiedereinfüh
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