Pensionen sichern, Ausgabenloch stopfen
- 04.07.2016
- Lesezeit ca. 2 min
Das Pensionssystem ist der größte Ausgabentreiber im österreichischen Staatshaushalt. Das liegt vor allem daran, dass wir erfreulicherweise immer älter werden, aber nicht länger arbeiten.
Zudemwird demnächst die Babyboomer-Generation in Pension gehen, womit sich das Verhältnis zwischen Einzahlern und Pensionsberechtigten weiter verschlechtert. Deshalb klafft zwischen den Einzahlungen der Aktiven und den Auszahlungen an die Pensionisten jährlich ein Loch von rund zehn Milliarden Euro. Allein dieser Abgang ist dreimal so hoch wie das Jahresbudget für Österreichs Universitäten.Hinzu kommt, dass die Regierung die Steuerzahler noch immer dazu anhält, den Beamten besonders großzügige Pensionen zu finanzieren. Um das Loch im staatlichen Pensionssystem zu füllen und die Beamtenpensionen auszahlen zu können, benötigt der Staat beinahe die gesamten Lohnsteuereinnahmen von rund 25 Milliarden Euro.
Was zu tun wäre:
- Beamtenpensionen rascher an das ASVG angleichen
- Gesetzliches Pensionsantrittsalter erhöhen
- Steigendes Lebensalter automatisch anpassen
- Frauenpensionsalter erhöhen
Der Plan der Regierung, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen, reicht nicht. Die Abschläge bei der Frühpension ab 62 (Korridorpension) sind zwar hoch genug, um das Defizit nicht zu erhöhen. Ein höheres effektives Pensionsantrittsalter verringert aber das Defizit in der Pensionsversicherung nicht. Wichtig ist, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter erhöht wird, damit die Abschläge länger wirken können und die Bürger einen Anreiz haben, länger im Arbeitsprozess zu bleiben. In Schweden zahlt jeder Bürger auf ein fiktives Pensionskonto ein. Die dort eingezahlten Beträge werden durch die Zahl der (statistischzu erwartenden) Lebensjahre dividiert. Damit weiß jeder schwedische Bürger jederzeit, wie hoch die Pension sein wird. Wer gerne mehr hätte, arbeitet länger, wer mit dem kalkulierten Betrag das Auslangen findet, geht in Rente. Gleichzeitig garantiert der Staat – wie in Österreich – eine Mindestpension.
Die Lebenserwartung steigt jedes Jahr um knapp drei Monate an. Daher sollte das gesetzliche Pensionsantrittsalter jedes Jahr automatisch um zwei Monate angehoben werden (bis zum Alter von 67). In Kombination mit einer schnelleren Harmonisierung von Beamten- und ASVG-Pensionen kann so der Bundeszuschuss für das Pensionssystem gemessen an der Wirtschaftsleistung konstant gehalten werden.
Die Pensionen der Bundesbeamten sind deutlich rascher an jene der „Normalsterblichen“ im ASVG anzupassen. Derzeit orientiert sich die Pensionshöhe im ASVG an den Einkommen der vergangenen 40 Jahre, für die Berechnung der Pensionen der Bundesbeamten werden aktuell die letzten 17 Jahre herangezogen. Beiden Beamten wird die volle Durchrechnung, die niedrigere Pensionen ergibt, erst 2028 erreicht werden – das ist zu spät. Eine Umstellung sollte bis 2021 abgeschlossen sein.
Der Bund muss den Druck auf Länder erhöhen, die das Pensionsrecht der Landesbeamten noch nicht geändert haben. Vor allem auf Wien: Hier dauert es nach jetzigem Stand bis 2042, bis der Durchrechnungszeitraum 40 Jahre beträgt. Das ist keinem Bürger zu erklären. Auch Kärnten ist säumig. Wenn eines dieser Länder das nächste Anliegen an den Bund heranträgt, sollte die Bundesregierung (allen voran der Finanzminister) auf eine Änderung des Pensionsrechts der Landesbeamten drängen.
Das Frauenpensionsalter sollte schneller von derzeit 60 auf 65 Jahre angehoben werden. Nach derzeitigem Stand der Dinge würde das erst im Jahr 2033 der Fall sein. Das bedeutet, dass Österreich 2020 das niedrigste Pensionsantrittsalter für Frauen in der EU haben wird. Das Antrittsalter von 60 Jahren führt dazu, dass Frauen sehr niedrige Pensionen bekommen, weil ihnen im Vergleich zu den Männern die letzten fünf Arbeitsjahre „genommen“ werden – und das sind in der Regel jene, in denen Österreichs Arbeitnehmer am meisten verdienen.
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