4. Staatliche Regulierung

Der Wirtschaftsstandort Österreich: Eine Roadmap in die Top Ten

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Regeln haben das Ziel, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Miteinander unter Berücksichtigung und Abwägen unterschiedlicher Interessen in einer für alle vertretbaren Art und Weise zu bestimmen. Mit dieser guten Absicht kommt es in Österreich allerdings vermehrt zu einer unnötigen Gängelung der Bürger.

Ärzte werden dazu angehalten, Listen zu führen, um nachweisen zu können, Patientenliegen mehrmals am Tag zu desinfizieren. Wer vor seiner Tür eine Bank hinstellen will, muss eine Kommission von der Tauglichkeit des Sitzbehelfs überzeugen. Betreiber einer Strandbar müssen während der Öffnungszeiten ein Taucherteam beschäftigen, es könnte ja jemand in den Fluss fallen. Mitarbeiter der Entwicklungsabteilung müssen nach zehn Stunden Arbeit nach Hause gehen, auch wenn sie gerade einer wichtigen Erkenntnis auf der Spur sind. Wenn hierzulande Restaurants seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben wird, wie ihre Speisekarte auszusehen hat, oder das Gewerbe des Buchbinders als Gefahrenquelle eingestuft wird, spätestens dann dämmert es einem: Der Regulierungswahn ist außer Kontrolle geraten.

Was läuft bei der Regulierung schief?

Im Zeitverlauf lässt sich erkennen, dass Österreich im Bereich der Bürokratiebelastung in den letzten Jahren zwar Boden gutgemacht hat, auf längere Sicht aber einiges verabsäumt hat. Lag Österreich 2007 noch auf Rang sieben im Ranking, ist es zehn Jahre später der 27. Rang. Auch im Peer-Vergleich zeigt sich, dass Österreich hier weit hinter die Vergleichsländer zurückfällt.

Bürokratie – Österreich ist überreguliert

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Abbildung 21. Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook.
Anmerkung: Der Indikator Rechtsvorschriften setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen (Unter anderem: Umfrageergebnisse zu staatlichem Protektionismus, Ausschreibungen im öffentlichen Sektor, Arbeits- und Migrationsgesetzen, Tarifbarrieren, Tage bis zur Unternehmensgründung). Bei der Betrachtung der IMD-Zeitreihe ist der allgemeine Trend über mehrere Jahre hinweg zu betrachten. Es änderten sich sowohl Indikatoren als auch Länderzusammensetzung (2017: 63 Vergleichsländer). Das Ranking begann 2001 mit 24 Indikatoren. Bis 2016 sind 13 dieser Indikatoren entfallen, neun neue Indikatoren wurden ergänzt. Das Jahr 2003 bildet wie erwähnt ein Ausnahmejahr, da das IMD mit einem kleineren Sample von Ländern und Regionen experimentierte.

Das World Economic Forum publiziert in seinem Competitiveness Report (2017) unter anderem eine Rangliste, die abbildet, inwieweit die Bürokratie die Tätigkeit von Unternehmen im Land erschwert. Österreich schafft es mit Platz 65 in der Auswertung 2017-18 zwar ins Mittelfeld der 137 untersuchten Staaten, Länder der europäischen Referenzgruppe wie die Schweiz (6), Deutschland (7) oder Schweden (23) schneiden aber deutlich besser ab.

Die bürokratischen Probleme Österreichs wurden auch von der Weltbank bestätigt. Der von ihr erstellte „Ease of doing business“-Indikator misst, wie einfach (oder nicht) es ist, hierzulande Geschäften nachzugehen. Hier rangiert Österreich 2017 auf Platz 13 der 32 OECD-Länder. Einige Teilbereiche sind dabei weiterhin weit hinter vergleichbaren Ländern in Europa. In Österreich dauert es beispielsweise laut Weltbank 21 Tage, bis alle Behördenwege zur Gründung eines Unternehmens erledigt sind. In Dänemark schafft es ein Unternehmensgründer dagegen in nur drei Tagen, seinen Betrieb anzumelden.

Wie lange es dauert, ein Unternehmen zu gründen (2016, in Tagen)

Abbildung 22: In Österreich dauert es 21 Tage, bis alle Behördenwege zur Gründung eines Unternehmens erledigt sind. In Dänemark schafft es ein Unternehmensgründer dagegen in nur drei Tagen, seinen Betrieb anzumelden. Quelle: World Bank Group.

Der Schweizer Finanzminister Ueli Maurer meinte anlässlich der Wirtschaftsgespräche beim Europäischen Forum Alpbach, dass es künftig möglich sein muss, in der Schweiz ein Unternehmen innerhalb einer halben Stunde zu gründen. Nur so könne das Land im internationalen Wettbewerb mithalten.[1]

Handlungs­empfehlungen:
Wie das Problem zu lösen ist

Laut OECD-Studie[2] können wettbewerbsfördernde Maßnahmen in Österreich das Wachstum von Produktivität und Beschäftigung steigern. Allerdings beeinträchtigen die gesetzlichen Beschränkungen hierzulande den Wettbewerb auf vielen Produktmärkten. Darüber hinaus befinden sich speziell im Dienstleistungssektor übermäßig restriktive Regelungen. Die Folge daraus ist ein vergleichsweise schwaches Produktivitätswachstum in diesen Sektoren in den vergangenen Jahren.

Arbeitsproduktivität: Der Vorsprung schmilzt – Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitsproduktivität

Abbildung 23: Entwicklung der Arbeitsproduktivität. Quelle: OECD Economic Surveys: Austria 2017. Anmerkung: Bruttowertschöpfung pro Arbeitsstunde.

Einschränkungen des Wettbewerbs in Märkten mit starker Marktkonzentration bei Dienstleistungen, wie z. B. dem Einzelhandel, beeinträchtigen die Arbeitsproduktivität und erklären teilweise die höheren Preise gegenüber Deutschland. Auch die Vorschriften wie Gebietsschutz und die Öffnungszeiten schränken den Wettbewerb unnötig ein und führen zu höheren Konsumentenpreisen, wodurch das Wachstum geschwächt wird – weil weniger gekauft und damit auch weniger produziert wird, als bei niedrigeren Preisen möglich wäre.

Dasselbe gilt auch für die freien Berufe, für die auch die Europäische Kommission Österreich auffordert, mehr internationalen Wettbewerb zu ermöglichen. Attraktiv erscheint die Zurückdrängung der Regulierung zudem, da sie zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung beitragen kann, ohne hierfür zusätzliche öffentliche Finanzmittel in Anspruch zu nehmen.[3]

GEWERBEORDNUNG REFORMIEREN
Eine Fülle von Regulierungen trifft Unternehmer in Österreich bereits bei der Gründung von Betrieben. Zwar kam es im Sommer doch noch zu einer sanften Liberalisierung, in der die Anzahl der streng regulierten Gewerbe von 80 auf 75 reduziert wurde.[4] Der von der Verfassung gerechtfertigte Schutz vor Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt trifft dennoch nicht auf all diese Gewerbe zu. Denn Buchbinder, Friseure und Floristen stellen keine Gefahrenquelle dar – und werden dennoch streng mit einem Zwang zum Befähigungsnachweis reguliert. Die Konsequenzen sind ein erhöhter bürokratischer Aufwand und ein eingeschränkter Wettbewerb.

Eine tief gehende Liberalisierung der Gewerbeordnung ist deswegen notwendig. Dabei sollte die Zahl der reglementierten Gewerbe auf die folgenden 15 beschränkt werden: Baumeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechniker, Gas- und Sanitärtechnik, Zimmermeister, Technische Büros, Sprengungsunternehmen, Herstellung von Medizinprodukten, Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Waffengewerbe, Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln und Zündmitteln, Zahntechniker, Orthopädietechniker, Hörgeräteakustiker und Rauchfangkehrer. Reguliert sind dann nur noch jene, von deren Ausübung Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt ausgehen kann. Überdies sollen alle freien Gewerbe künftig mit einem einzigen Gewerbeschein ausführbar sein; derzeit bedarf es auch für jedes freie Gewerbe eines eigenen Gewerbescheins.[5]

ÖFFNUNGSZEITEN FREIGEBEN
Die Ladenöffnungszeiten sollten landesweit freigegeben werden. Viele empirische Studien zeigen, dass eine Sonntagsöffnung Jobs schafft und zu mehr Wachstum führt.[6] Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten unter sich ausmachen, wann die Geschäfte geöffnet sind und wann sie geschlossen bleiben. So wie das in weiten Teilen Europas auch bestens funktioniert. Unter anderem in Dänemark, Finnland, Irland oder Schweden.[7] Es gibt Arbeitnehmer, z.B. Studenten, die sonntags angesichts der hohen Zuschläge gerne arbeiten würden und momentan daran gehindert werden.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG BESCHLEUNIGEN
Die Dauer für die Genehmigung der Unternehmensgründung ist von 21 auf fünf Tage zu reduzieren. Europäische Wettbewerber wie Deutschland, die Schweiz oder Schweden ermöglichen eine Unternehmensgründung in der Hälfte der Zeit, die diese in Österreich dauert. In Irland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Norwegen, Estland und der Schweiz dauert sie maximal fünf Tage.

ARBEITSZEIT FLEXIBILISIEREN
Das Arbeitsrecht im Dienstleistungssektor sollte dereguliert und jenem des produzierenden Gewerbes angepasst werden. Zwölf-Stunden-Tage sollten im Einvernehmen mit den Beschäftigten auch im Dienstleistungssektor möglich sein, um Auftragsspitzen abzudecken. Der Mehraufwand sollte im Zuge der Flexibilisierung über eine Reduktion der Arbeitszeit an anderen Tagen kompensiert werden, so dass sich an der Gesamtarbeitszeit nichts ändert.

ONE-STOP-SHOP
Die Behörden sollten sich als Dienstleister für die Unternehmen verstehen, die helfen, die österreichischen Richtlinien einzuhalten. Sinnvoll wäre es daher gewesen, eine Anlaufstelle für Unternehmen zu bieten, in denen sämtliche Anfragen behandelt werden. Hierfür sollte ein One-Stop-Shop digital verfügbar sein. Hier können idealerweise alle gewerblichen Anliegen wie unter anderem Gewerbeanmeldungen, Konzessionsansuchen und Versicherungsvermittlungen online an einer zentralen Stelle wie beispielsweise dem Magistrat vorgenommen werden. Dies ist auch bei reglementierten Gewerben durch eine digitale Prüfung von Befähigungsnachweisen möglich (siehe Kapitel Standort der Zukunft).

Diese Aufgabe könnten statt der Behörden übrigens auch die finanziell und personell hervorragend ausgestatteten Wirtschaftskammern Österreich (WKO) übernehmen. Sie könnten eine Anlaufstelle einrichten, bei der alle nötigen Unterlagen digital einzureichen wären, die Behördenwege würden von der WKO erledigt.

REVIEW AND SUNSET CLAUSE
Regulierungen sollten regelmäßig vom Rechnungshof auf ihre Kosteneffizienz und Wirksamkeit zur Erreichung der Ziele überprüft werden. Kommt eine solche Überprüfung nicht zum Schluss, dass der Erhalt der Regulierung wünschenswert ist, so läuft sie (ohne politische Erneuerung), wie bereits im Vereinigten Königreich praktiziert, automatisch aus.

ONE-IN-TWO-OUT
Um die bereits hohen Regulierungskosten nicht weiter zu erhöhen, aber dennoch handlungsfähig zu bleiben, um neue Entwicklungen antizipieren zu können, sollte eine One-in-one-out-Regelung eingeführt werden. Das bedeutet, dass bei einer Neueinführung einer Regulierung ältere Regulierungen im gleichen Kostenumfang zu eliminieren sind. Dadurch wäre gesichert, dass die Belastung der Unternehmen in Zukunft nicht weiter steigt.

Um eine Reduktion der bereits bestehenden hohen Kosten herbeizuführen, kann eine One-in-two-out-Regelung eingeführt werden, die entsprechend neue Regulierungen nur zulässt, wenn dafür andere Regulierungen im doppelten Kostenumfang entfallen.

Erstere Variante (one-in-one-out) wurde im Vereinigten Königreich von 2011 bis Ende 2012 praktiziert.[8] Diese Regelung wurde inzwischen durch die One-in-two-out-Variante ersetzt. Auch die Schweiz hat diese Form der Bürokratiebekämpfung im Juni 2017 im Nationalrat angenommen.

GESETZESÄNDERUNGEN NUR ZU FIXEN TERMINEN
Eine wichtige Voraussetzung für Unternehmensinvestitionen ist die Planbarkeit der näheren Zukunft. Ähnlich wie im Vereinigten Königreich sollten in Österreich Termine vereinbart werden, an denen Gesetzesänderungen in Kraft treten. Dies kann einerseits die Planbarkeit für die Unternehmen erhöhen und ermöglicht andererseits, dass Unternehmen vor dem Inkrafttreten von Änderungen informiert werden und entsprechend reagieren können.


Fußnoten

  1. Anlässlich einer Diskussion mit seinem österreichischen Amtskollegen Hans Jörg Schelling am 30. August 2017 in Alpbach.
  2. OECD (2015).
  3. Siehe Böheim (2013).
  4. Freigegeben werden allerdings nur zwei Bereiche (Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikeln). Die restliche Reduktion erfolgt aufgrund einer Zusammenlegung von Gewerben im Textilbereich.
  5. Siehe Lorenz und Köppl-Turyna (2016).
  6. Goos (2004), Burda und Weil (2005), Skuterud (2005) oder Bossler und Oberfichtner (2014).
  7. Eurocommerce (2017).
  8. UK Department for Business, Innovation, and Skills (2017).
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