Zum Pensionsantrittsalter und österreichischen Pensionssystem

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Gesetzliches und tatsächliches Pensionsantrittsalter

  • Das gesetzliche Pensionsantrittsalter definiert, ab welchem Lebensalter eine Pension bezogen werden kann. Das Pensionsantrittsalter ist für Männer und Frauen unterschiedlich: Aktuell liegt es für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen erhöht sich schrittweise erst ab 2024 bis 2033 von aktuell 60 auf 65 Jahre.
  • Das tatsächliche, effektive Pensionsantrittsalterist das durchschnittliche Lebensalter, ab dem eine Person tatsächlich eine Pension bezieht. Im österreichischen Pensionssystem gibt und gab es mehrere Möglichkeiten, vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension zu gehen. Zum einen, wenn nicht mehr gearbeitet werden kann und entsprechend eine krankheitsbedingte Pension (Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension) bezogen wird. Zum anderen aber auch durch lange Beitragszeiten oder schwere Arbeiten („Hacklerregelung“ oder Langzeitversicherungspension, die Schwerarbeiterpension und die Korridorpension).

Das österreichische Pensionssystem

Das österreichische Pensionssystem ist ein Umlagesystem: Die heutigen Beitragszahler kommen für die heutigen Pensionen auf. Gleichzeitig erwerben die Beitragszahler Ansprüche, die dann von der folgenden Generation erfüllt werden. Grundbasis für dieses System ist ein funktionierender „Generationenvertrag“.

Konkret garantiert das österreichische System eine Pension auf einen bestimmten Anteil des Lohns. Dahinter steht die Idee, dass jeder Versicherte bis zum Alter von 65 Jahren arbeitet, 45 Jahre ins Pensionssystem einzahlt und dann 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttolohns als Rente ausbezahlt bekommt. Wer früher in den Ruhestand geht, bekommt weniger, wer länger arbeitet, erhält mehr.

Es gibt in Österreich nicht ein Pensionssystem für alle.

Die Arbeiter und Angestellten sind anders organisiert als die Bauern, die Selbständigen oder die Beamten. Der größte Teil der Bevölkerung ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert.
In dieses Pensionssystem zahlt jeder Arbeitnehmer 10,25 Prozent seines Bruttolohnes ein, zusätzlich wer- den 12,55 Prozent vom jeweiligen Arbeitgeber einge- zahlt, monatlich also 22,8 Prozent des Bruttolohns. Das ist ein europäischer Spitzenwert.

Die Beitragszahlungen werden auf ein fiktives Pensionskonto einbezahlt. Fiktiv deshalb, weil die Einzahlungen in einem Umlagesystem ja sofort an die Pensionisten ausgezahlt werden. Auf dem Pensionskonto kann jeder sein angesammeltes Pensionseinkommen einsehen. Das eingezahlte Geld wird mit der Wachstumsrate der durchschnittlichen Bruttolöhne verzinst. Laufende Pensionszahlungen werden normalerweise an die Inflationsrate angepasst, um einem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken.

Das österreichische Pensionssystem sieht derzeit eine Mindestpension von 933,06 Euro brutto (14 Mal im Jahr) vor. Mit mindestens 30 Versicherungsjahren erhöht sich dieser Beitrag auf 1.049 Euro. Darunterliegende Pensionsansprüche werden vom Staat auf die Mindestpension aufgestockt.

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