Das sogenannte „Carry-over“, also die Möglichkeit, für nicht ausgeschöpfte Budgetrahmen Rücklagen in den einzelnen Ministerien zu bilden, wird oft als geeignetes Mittel gegen das Dezemberfieber gesehen. Den Ministerien wird erlaubt, nicht ausgegebenes Geld in die nächste Budgetperiode mitzunehmen, um einen ineffizienten Umgang mit Steuergeldern zu vermeiden.
Die Auffassung, dass nicht ausgeschöpfte Budgetrahmen eine verlorene Möglichkeit sind, Geld auszugeben, ist weit verbreitet. Wird die Bildung von Rücklagen nicht erlaubt, ist das aus Sicht des Budgetverantwortlichen auch zutreffend. Zudem würde ein hoher ungenutzter Teil des Budgets signalisieren, dass zuviel Geld zur Verfügung stand. Dem Finanzministerium würde also signalisiert, dass es bei der nächsten Budgetverhandlung restriktiver vorgehen sollte. Dem könnte die Bildung von Rücklagen entgegenwirken. So wäre es vernünftig, Rücklagen bilden zu können, um eine im Dezember teure Investition auf Jänner oder Februar des nächsten Jahres zu verschieben, sofern sich günstigere Preise abzeichnen.
Zu lösen ist folgendes Dilemma: Erstens ist zu verhindern, dass Budgetverantwortliche gegen Ende des Jahres mit beiden Händen Geld aus den öffentlichen Fenstern werfen, um den Budgetrahmen voll auszuschöpfen. Zweitens ist sicherzustellen, dass sparsame Ressorts für den effizienten Umgang mit öffentlichen Geldern belohnt werden, also einen Anreiz haben, den Budgetrahmen nicht voll auszuschöpfen.
Dazu braucht es die Möglichkeiten, Rücklagen zu bilden. Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
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