Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
- 14.12.2017
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Hektische Ausgaben der öffentlichen Hand zum Jahresende
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Begriff Rücklagen im fiskalpolitischen Sinn mit Vorsicht zu genießen ist. Es handelt sich dabei nicht um „Cash“-Reserven, die auf die hohe Kante gelegt werden. Es handelt sich um nicht ausgenutzte Budgetrahmen – also um nicht abgerufene Schulden. Die Ausnützung des Finanzrahmens ist in Österreich seit 2009 von 88,5 Prozent auf 96,8 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg geht mit dem Wiedererstarken des Dezemberfiebers einher.
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Haushalte in jenen Ländern, die eine sehr knappe Budgetplanung verfolgen, am ehesten ausgeglichen sind. So werden etwa in Schweden die Ausgabengrenzen im Budgetplan für drei Jahre festgelegt. Die Budgetobergrenzen können außerdem nur im Falle einer Regierungsumbildung geändert werden. Bei Überschreitung der geplanten Ausgabenhöhe sind die Budgetverantwortlichen in den Ressorts verpflichtet, einzugreifen.
Zudem hat Schweden bereits seit 1997 eine Ausgabenbremse – damit wird verhindert, dass die Ressorts überbudgetieren. Die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden, sind im schwedischen Modell in der Höhe auf maximal drei Prozent des Budgets beschränkt. Ähnliches gilt für die Niederlande, wo bereits 1994 eine Ausgabenbremse eingeführt wurde. Dort dürfen die gesamtstaatlichen Ausgaben nicht oberhalb des Anstiegs der Inflation liegen.
Am schwedischen Weg sollte sich die österreichische Budgetplanung für die kommenden Jahre ein Beispiel nehmen. Das wiederum erfordert eine äußerst knappe Budgetierung. Welche Mittel gestrichen werden können, lässt sich aus den Dezember-Ausgaben der vergangenen Jahre ablesen. Das Dezemberfieber liefert also zweckdienliche Hinweise auf die Therapie.
Zudem sollten die Ressorts die tatsächlichen Effizienzsteigerungen behalten beziehungsweise Rücklagen bilden und über diese auch frei verfügen dürfen. Das wäre ein Anreiz für alle Budgetverantwortlichen, besser mit dem Geld der Bürger umzugehen. Die Höhe der Rücklagen sollte auf drei Prozent des jährlichen Budgets beschränkt werden, damit nicht plötzlich zu hohe Summen aus dem Budget abgerufen werden können.
Viele OECD-Länder erlauben ihren Ministerien, Rücklagen zu bilden. Das lässt vermuten, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen. Dennoch sollten die oben genannten sechs Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung erfüllt sein.
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