Der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit
- 30.01.2021
- Lesezeit ca. 2 min
Ein Vorschlag der Agenda Austria
Motivation für den Ausstieg
Die Kurzarbeit ist eine der erfolgreichsten Maßnahmen in der Krisenbekämpfung. Aber sie ist auch die teuerste. Und trotz der Erfolge kann sie nicht dauerhaft eine geringere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt kompensieren. Nach Beendigung der Gesundheitskrise sollten daher alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Schaffung neuer Arbeitsverhältnisse für Arbeitgeber attraktiver zu machen. Um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu erhöhen, müssen die Kosten der Arbeit sinken. Dies kann theoretisch entweder durch eine Reduktion der Arbeitnehmereinkünfte oder der Abgabenbelastung erfolgen. Da eine Lohnreduktion weder erstrebenswert noch durchsetzbar ist, gehören die Abgaben gesenkt. Die bisherige Strategie der Regierung war es, Arbeit auch durch öffentliche Gelder in Form der Kurzarbeit zu subventionieren. So wurde das Kurzarbeitsbudget für heuer erst Ende Jänner noch einmal von fünf auf sieben Milliarden Euro aufgestockt.
Man kann die Kurzarbeit aber nicht ewig weiterlaufen lassen. Es werden auf diese Weise Arbeitskräfte in Betrieben gehalten, die so nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Zudem verzögert sich der Strukturwandel, der durch Krisen immer vorangetrieben wird. Denn in der Kurzarbeit werden Mitarbeiter zur Reduktion ihrer Arbeit gezwungen, während andernorts bereits wieder Arbeitskräfte gesucht werden. Auch eine Analyse des Krisenjahres 2009 für Deutschland kommt zu dem Schluss, dass die Kurzarbeit Arbeitsplätze nicht nachhaltig sichern kann, wenn eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive fehlt.[1] Das führt zu einer ineffizienten Arbeitsverteilung, reduziert die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und wirkt sich im Aufschwung negativ aus.
Die Kurzarbeit einfach auslaufen zu lassen ist wenig zielführend, weil sonst manche Firmen auf einen Schlag Entlassungen vornehmen müssten. Wie schafft es Österreich also, aus der Kurzarbeit auszusteigen und gleichzeitig den Arbeitsmarkt nicht zu überfordern?
Wie wir aus der Kurzarbeit rauskommen – ein möglicher Weg
Durch graduelle Verschärfungen würde sowohl die große Arbeitslosen- als auch die erwartete Konkurswelle verhindert oder zumindest abgemildert. Man sollte einen einmaligen starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen vermeiden, da die Nachfrage nach Beschäftigten derzeit nicht vorhanden ist und die Betroffenen mit längerer Arbeitslosigkeitsdauer Fertigkeiten verlieren und immer schwerer in den Arbeitsmarkt zurückfinden.[2]
Das aktuelle Kurzarbeitsmodell läuft Ende März aus. Nach Ende des Lockdowns ist die Zeit gekommen, den Ausstieg aus der Kurzarbeit vorzubereiten. Ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhält noch bis inklusive März 80 bis 90 Prozent vom Nettoentgelt, das vor der Kurzarbeit bezogen wurde. Im derzeitigen System spielen die in der Kurzarbeit geleisteten Arbeitsstunden für die Höhe des Entgelts eines Arbeitnehmers keine Rolle: egal ob der Arbeitnehmer nur die Mindestarbeitszeit von 30 Prozent oder die maximale Arbeitszeit von 80 Prozent erbringt, das momentan geltende Kurzarbeitsmodell garantiert das gleiche Nettoentgelt.
Damit setzt das System falsche Anreize. Ein System sollte so ausgestaltet sein, dass so viel wie möglich normal gearbeitet werden kann, für die restliche Arbeitszeit sollte Arbeitnehmern eine finanzielle Entschädigung zustehen. Gegenwärtig ist das Gegenteil der Fall: Je stärker die Stundenreduktion, desto mehr trägt der Staat vom Lohn, womit die Arbeitgeber einen Anreiz haben, so viel Leistung wie möglich in so wenig Zeit wie möglich zu veranschlagen. Und auch für rationale Arbeitnehmer bedeutet das System: Je kürzer ich arbeite, desto mehr Freizeit habe ich bei gleichem Lohn.
Wo der Ausstieg bereits begonnen hat
Das Kurzarbeitergeld hält zwar Personen in Beschäftigung, führt aber nicht dazu, dass die Betroffenen in neue Berufsfelder oder Branchen wechseln, die auch mit der veränderten Nachfragestruktur nach der Krise im Einklang sind.[3] So haben einige Länder mit dem Ausstieg aus der Kurzarbeit bereits begonnen:[4]
- Frankreich: Ab Juni wurde die Kurzarbeit für Unternehmen verteuert. In Sektoren, die sich stabilisiert haben, müssen die Unternehmen einen Teil des Lohns für die ausgefallenen Stunden selber zahlen (15 Prozent). Im November wurden die Bedingungen für die Kurzarbeit weiter verschärft. Die Ersatzrate wurde von 70 Prozent auf 60 Prozent reduziert, die Unternehmen müssen 40 Prozent der Arbeitnehmerförderung selber finanzieren. Die Sektoren, die von den Lockdown-Maßnahmen betroffen sind (Tourismus, Kultur, Gastronomie), wurden von dieser Regelung ausgenommen.
- Niederlande: Das bestehende Kurzarbeitsmodell wurde in der Corona-Krise durch einen vorübergehenden Lohnzuschuss ersetzt. Arbeitgeber zahlen den Arbeitnehmern weiterhin 100 Prozent ihres üblichen Lohns, die Höhe der Förderung hängt aber nicht von der Arbeitszeitreduktion ab (wie in der klassischen Kurzarbeit), sondern ist zur Umsatzreduktion proportional. Ein Unternehmen, das einen Umsatzverlust von mindestens 20 Prozent erlitt, konnte ab März für einen Zeitraum von drei Monaten einen Gehaltsbeitrag beantragen, der je nach Umsatzverlust maximal 90 Prozent der Lohnkosten beträgt. Die maximale Ersatzrate wird seit Oktober 2020 in Drei-Monats-Abständen bis Juli 2021 auf 60 Prozent gesenkt. Zusätzlich wurde mit Jänner 2021 die Grenze des Mindestumsatzverlusts von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht.
- Vereinigtes Königreich: Der Ausstieg wurde relativ früh eingeleitet. Seit August müssen Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die ausgefallenen Stunden selber zahlen. Drei Monate nach Beendigung der Kurzarbeit (Ende Oktober 2020) können Unternehmen einen Bonus von 1.000 Pfund für jeden Arbeitnehmer beantragen, der nach Ende der Kurzarbeit weiterbeschäftigt wird.
Fußnoten
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