
Welche Maßnahmen setzt die Regierung konkret?
Was vom Doppelbudget der neuen Regierung zu halten ist
- Konkret soll den Ministerien maximal 1 Mrd. Euro an Mitteln gestrichen werden, die das Finanzministerium anhand der Überbudgetierung der letzten Jahre 2014 bis 2016 festgestellt hat.
- Im Bereich der Direktförderungen des Bundes soll es zu Einsparungen von 190 Mio. Euro kommen.
- Bei ausgegliederten Institutionen sollen 140 Mio. Euro bei Personal- und Sachaufwänden eingespart werden.
- Die Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland sollen Einsparungen in Höhe von 114 Mio. Euro bringen.
- Die Versicherungsbeiträge von Arbeitslosen für niedrige Einkommen sollen sinken. Kostenpunkt ab Juli 2018: 140 Mio. Euro.
- Ab November 2018 soll die Umsatzsteuer für Beherbergungen von 13 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden, das entspricht einer jährlichen Senkung der Abgabenbelastung um 120 Mio. Euro.
- Der „Familienbonus Plus“ soll Familien steuerlich entlasten. Ab 2019 schlägt das jährlich mit 1,2 Mrd. Euro zu Buche.
- Das Uni-Budget steigt 2019 um 280 Mio. Euro. Strukturierte Zugangsregeln sollen kommen.
- Es sollen Maßnahmen gesetzt werden, die das faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranführen. Zudem sollen Sonderprivilegien abgebaut werden.
- Die Sozialversicherungen sollen auf fünf an der Zahl reduziert werden, um die Versorgungsqualität zu erhöhen.
- Anspruch auf Mindestsicherung sollen nur jene haben, die die letzten 6 Jahre zumindest 5 Jahre legal in Österreich gelebt haben.
- Das Zugangsalter zur Altersteilzeit wird ab 2019 schrittweise um zwei Jahre angehoben, damit nach Ende der Regelzeit auch das Regelpensionsalter tatsächlich erreicht wird.
- Der Integrationsfonds erhält um 30 Prozent mehr Mittel.
- Kommen soll eine Tarifreform bei der Steuer. Die kalte Progression soll zumindest bekämpft werden.
- Eine Senkung der Körperschaftssteuer (Nicht-entnommene Gewinne) soll kommen, ebenso sollen Investitionsfreibeträge geschaffen werden.
- 2020 soll das Einkommensteuergesetz neu aufgesetzt und vereinfacht werden.
- Kommen soll eine Erhöhung der Ausgleichzulage für Alleinstehende auf 1.200 Euro mit 40 Beitragsjahren, für Ehepaare auf 1.500 Euro, sofern ein Partner 40 Beitragsjahre aufweist.
- Autor: Hanno Lorenz, Monika Köppl-Turyna, Dénes Kucsera, Michael Christl
- Datum: 23. März 2018