Unselbstständig Erwerbstätige machen in Österreich keine großen Sprünge. Das liegt insbesondere daran, dass der Staat den Großteil der Einkommen über Sozialabgaben und Steuern „abschöpft“.
Bereits ab einem Bruttojahreseinkommen von knapp 50.000 Euro zählt man laut Berechnungen der Agenda Austria in Österreich zum obersten Viertel der Einkommensbezieher. Diese Gruppe bezahlt drei Viertel der Lohnsteuer. Mit rund 70.000 Euro zählt man hierzulande zu den Top-10 Prozent der Einkommensbezieher, die mehr als die Hälfte der gesamten Lohnsteuer zu schultern hat.
Die Lohnsteuerzahler werden durch die großteils abgeschaffte kalte Progression jetzt zumindest ein wenig entlastet. Dabei hat die politische Debatte in den letzten Jahren absurde Züge angenommen. So wurde häufig moniert, dass geringe Einkommen von der Abschaffung der kalten Progression nichts hätten. Das liegt daran, dass diese gar keine Lohnsteuer zahlen und folglich nicht von der kalten Progression betroffen waren. Zudem entlastet die Tarifreform Pensionisten stärker als Arbeitnehmer. Weil Pensionisten über höhere Einkommen verfügen als viele Arbeitnehmer und deshalb auch stärker von der Lohnsteuer betroffen sind.
Um sich einen Liter Benzin kaufen zu können, müssen insgesamt 3,34 Euro erwirtschaftet werden. Doch in das eigentliche Produkt fließt nur ein kleiner Teil: 85 Cent entfallen auf den Benzin-Nettopreis und 2,49 Euro bestehen aus Steuern und Abgaben.
In weiten Teilen der Sozialdemokratie wächst die Überzeugung, die Höchstbeitragsgrundlage bei den Krankenkassen zu streichen. Die Idee hinter dem sperrigen Begriff: Wer mehr verdient, muss keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
In kaum einem anderen Industrieland der Welt steht ein so großer Teil der Wirtschaft unter staatlicher Kontrolle wie in Österreich.
Ist das Budget knapp, sprießen Ideen für neue oder noch höhere Steuern aus dem Boden wie Unkraut.
Glaubt man der stark aufgestockten PR-Abteilung der Bundesregierung, dann geht es Österreich prächtig.
Vor einigen Wochen wurde die Wiedereinführung der kalten Progression zur Sanierung des Budgetdefizits ins Spiel gebracht. Fest steht jedoch schon jetzt: Seit 2026 wird ein Drittel der kalten Progression wieder einbehalten, womit die Inflationsabgeltung der Löhne zumindest teilweise wieder besteuert wird. Die Tür für eine komplette Wiedereinfüh
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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