Doppelbudget 2027/28 im Faktencheck: Eine Entlastungsillusion für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ihr Doppelbudget für 2027 und 2028 vorgestellt. Verkauft wird es als Entlastungspaket für die Wirtschaft, als Reformpaket für den Sozialstaat, als Schritt in Richtung nachhaltiger Konsolidierung.

Bei näherem Hinsehen zerfällt diese Erzählung: Die viel beworbene Senkung der Lohnnebenkosten kommt erst 2028, die Belastungen kommen früher. Bei jenen Vorhaben, die ÖVP und NEOS als ihren Erfolg verkaufen, hat es die SPÖ geschafft, die Gegenfinanzierung der eigenen Klientel zu ersparen und sie stattdessen den Unternehmen umzuhängen. Die wirklich großen Brocken – Pensionen und Gesundheit – bleiben so gut wie unberührt. Eine mutige Zukunftsvision sucht man vergebens.

Ein paar Lichtblicke gibt es dennoch. Hier unsere Einschätzung der wichtigsten Maßnahmen:

1. Lohnnebenkosten-Senkung (FLAF −1 Prozentpunkt). Richtige Richtung – auf dem Papier. Die Gegenfinanzierung über die Körperschaftsteuer bedeutet aber de facto kaum eine Entlastung für Unternehmen. Außerdem ist ein Prozentpunkt zu wenig: Es genügt nicht einmal, um Österreich im OECD-Ranking der Steuerbelastung auf Arbeit auch nur einen Platz nach hinten zu rücken. Und: wirksam erst 2028.

2. KöSt-Erhöhung von 23 auf 24 Prozent (ab 1 Mio. € Gewinn). Falscher Hebel. Gegenfinanzierung gehört auf die Ausgabenseite. Wer ertragreiche Unternehmen extra besteuert, um damit die Entlastung schwächerer Unternehmen zu subventionieren, schwächt den Standort an beiden Enden.

3. Investitionsanreize (200 Mio. €) und Agrardiesel. Erst die Körperschaftsteuer erhöhen und dann Investitionen fördern – das ist Politik gegen rentable Unternehmen: Die Erfolgreichen werden bestraft, den weniger Erfolgreichen wird das Geld hinterhergeworfen. Der Agrardiesel wiederum ist klassische Klientelpolitik. Eltern werden bei Familienbonus und Valorisierung zur Kasse gebeten, Bauern bekommen das Geld zurück.

4. Sozialausgaben-Paket (600 Mio. €). Ambivalent. Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr ist überfällig und ökonomisch sinnvoll – jeder in frühkindliche Bildung investierte Euro zahlt sich vielfach zurück. Bei Pflege und Arbeitsmarkt entscheidet die konkrete Ausgestaltung darüber, ob es eine Investition wird oder eine Mehrausgabe ohne Wirkung.

5. Bankenstabilitätsabgabe verlängert (600 Mio. €). In Österreich hält nichts so lange wie temporäre Steuern. Wenn diese Abgabe die nicht-temporäre FLAF-Senkung gegenfinanzieren soll, ist „temporär” ohnehin nur ein Etikett. Außerdem: Der Trend, politisch unliebsame Branchen arbiträr mit Sondersteuern zu belegen, sollte so schnell wie möglich ein Ende finden. Für den Standort ist derartige Willkür Gift.

6. Pensionsanpassungen 0,25 Prozentpunkte unter Inflation (550 Mio. €). Symbolisch, aber zu wenig. Außerdem bedeutet die soziale Staffelung wieder einmal eine Kürzung nur zulasten der Nettozahler im System. Eine Anpassung von einem Prozentpunkt unter der Inflationsrate würde rund 800 Mio. € pro Jahr bringen – sozial gestaffelt und ohne den Sozialfrieden zu gefährden.

7. Arbeitslosenversicherungsbeiträge für alle. Grundsätzlich vernünftig. Derzeit wird Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeit tendenziell begünstigt; ein einheitlicher Beitragssatz korrigiert das. Trotzdem ist es eine Abgabenerhöhung – die Sanierung des Budgets sollte sich besser auf die Ausgabenseite konzentrieren.

8. Familienbonus-Kürzung (130 Mio. €). Vertretbar. Bei einem Volumen von rund 3 Mrd. € ist die Kürzung moderat, und dass Doppelverdiener-Haushalte ausgenommen sind, setzt die richtigen Anreize. Was fehlt: ein klarer zusätzlicher Anreiz für Vollzeitarbeit – das eigentliche arbeitsmarktpolitische Problem in Österreich.

9. FLAF-Pflicht für über 60-Jährige (400 Mio. €). Konterkariert die Bemühungen, Ältere länger im Arbeitsmarkt zu halten. Auch wenn die positive Diskriminierung nicht mehr zeitgemäß sein mag: zur falschen Zeit das falsche Signal.

10. Wartefrist bei der Sozialhilfe. Im Grundsatz gut, die Ausgestaltung ist abzuwarten.

11. Immobilienertragssteuer (150 Mio. €). Schon jetzt bei 30 Prozent. Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum Immobilien anders besteuert werden sollen als anderes Kapitalvermögen.

 

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