E-Government
Rechtliche Grundlagen der digitalen Infrastruktur
DownloadDie digitale Infrastruktur und die daraus entstehenden Möglichkeiten im Umgang mit Personendaten spiegeln sich auch in der rechtlichen Architektur Estlands wider. Als wesentliche Rechtsgrundlage dient in Estland das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten. Zur Überwachung von Einrichtungen, die personenbezogene Daten sammeln, wurde das Datenschutz-Inspektorat (Andmekaitse Inspektsioon / Estonian Data Protection Inspectorate) eingerichtet.
Seit 2008 gibt es in Estland ein Gesetz, das die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf deren Privatsphäre schützt und die Risiken, die aus der Verarbeitung persönlicher Daten entstehen können, abwägt. Grundsätzlich orientiert sich das Gesetz an der Idee „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Daten sollen nur mit einem bestimmten Ziel gesammelt werden und nur in dem Umfang, der für das Erreichen dieses Ziels notwendig ist. Ebenso soll eine Verarbeitung der Daten nur mit dem Einverständnis der Betroffenen oder mit Erlaubnis einer amtlichen Autorität möglich sein. Betroffene müssen über die Anfrage ihrer Daten informiert werden, sie erhalten Zugriff auf ihre Daten und dürfen diese gegebenenfalls korrigieren.
- Themen: Digitalisierung, Digitalpotenzial, Digitalpotenzial 3: Verwaltung, E-Government
- Datum: 30. November 2018