Beschäftigung

Wieviel Steuerlast lässt sich tragen?

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Runter mit den Steuern

Österreich braucht keine neuen Steuern, sondern eine Senkung der bestehenden. Besonders bei der Belastung des Faktors Arbeit gilt es anzusetzen, um den Bürgern wieder mehr Freiheit zu geben. Die Abgaben auf Arbeit sollten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer reduziert werden. Für Unternehmen bietet sich etwa eine Halbierung der Abgaben zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) an. Das würde die Arbeitskosten immerhin um 2,75 Milliarden Euro verringern. Darüber hinaus sollten besonders mittlere Einkommen entlastet werden, um Vollzeitarbeit wieder attraktiver zu machen. Spitzensteuersätze sollten auch nur für Spitzeneinkommen und nicht für den Durchschnittsbeschäftigten gelten.

Eine Abschaffung der Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts vereinfacht das System. Im Umkehrschluss müssten dann aber die Tarife auf die laufenden Einkommen gesenkt werden, damit die Vereinfachung zu keiner Mehrbelastung für die Arbeitnehmer führt.

Eine Abschaffung der Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts vereinfacht das System.

Aufgrund der hohen Abgaben ist auch der Traum vom Eigenheim für viele nur schwer umsetzbar. Um die Mittelschicht zu stärken und den Erwerb von Wohnraum zu erleichtern, sollte die Regierung auf die Einhebung der Grunderwerbsteuer für die Erstimmobilie verzichten – oder zumindest eine Staffelung je nach Höhe des Kaufpreises festsetzen. Erstimmobilien bis 500.000 Euro sollten dabei steuerfrei bleiben. Zudem sollten sich Grundbucheintragungsgebühren am Aufwand und nicht am Immobilienpreis orientieren. Kreditzinsen sollten bei der Erstimmobilie steuerlich abzugsfähig sein.

Staatliche Ausgaben einbremsen

Der Staat heizt nicht nur über immer neue Förderungen, sondern auch durch seine öffentlichen Konsumausgaben die Inflation weiter an. Eine Ausgabenbremse kann dabei helfen, diese Spirale zu beenden. Ein Vorbild ist Schweden: Dort gibt es für den Bund und das Pensionssystem ein Überschussziel von einem Drittel Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP).

Weil diese Vorgabe für den Zeitraum eines ganzen Konjunkturzyklus gilt, ist das Land in Krisenzeiten dennoch handlungsfähig. Begleitet wird die Regel von einer Ausgabenbeschränkung. Hierbei wird im Parlament das Budget für mindestens drei Jahre unter der Prämisse des Überschussziels beschlossen.

Anhebung des gesetzlichen Pensions-antrittsalters

Für das Pensionssystem muss der Staat jährlich viele Milliarden Euro an Zuschüssen leisten. Entsprechend hoch wäre das Einsparungspotenzial durch eine Reform. Dafür müssen keine Leistungen gekürzt werden, es würde genügen, der steigenden Lebenserwartung gemäß etwas länger zu arbeiten. Nach unserem Modell müsste das Antrittsalter jedes Jahr um zwei Monate angehoben werden, bis ein Antrittsalter von 67 Jahren erreicht ist.

Anschließend könnte eine automatische Anpassung an die Lebenserwartung den Kostendruck durch den demografischen Wandel abfedern. Eine Koppelung des Antrittsalters an die Lebenserwartung würde den Bundeshaushalt jährlich um rund zehn Milliarden Euro entlasten.

Die Fördergießkanne verstauen, den Förderrasenmäher anwerfen

Österreich ist Förderweltmeister, nicht nur in Zeiten von Krisen. Das hat über Jahrzehnte eine Anspruchshaltung genährt, die nur mehr schwer einzufangen ist. Daher sollte der Rasenmäher ausgepackt und die Förderungen auf das durchschnittliche Niveau der EU gesenkt werden. Das hätte den Staatshaushalt im Jahr 2022 um ca. 2,2 Milliarden Euro entlastet. Anfangen müsste man mit Förderungen, die anderen politischen Zielen explizit entgegenwirken – wie etwa dem Klimaschutz. Nach wie vor gibt es Förderungen, die fossile Energieträger künstlich verbilligen.

Anfangen müsste man mit Förderungen, die anderen politischen Zielen explizit entgegenwirken – wie etwa dem Klimaschutz.

Aktuelle Studien des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) sehen vor allem in den Bereichen Verkehr, Energie, Wohnen und Landwirtschaft großen Handlungsbedarf; sie erkennen aber zugleich hohe Hürden, da viele der Maßnahmen auf multilateralen Verträgen beruhen und daher oft nur im EU-Verbund abgeschafft werden könnten. Das gilt etwa für das Dieselprivileg, also die niedrigere Besteuerung dieses Kraftstoffs. Auch das Pendlerpauschale muss dringend überarbeitet werden. In der jetzigen Form begünstigt es lange Anfahrtswege, die auch noch mit dem Pkw zurückgelegt werden.

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