
Handlungsempfehlungen
Kein Zwang: Statt einer Pflichtmitgliedschaft braucht es in einem Rechtsstaat eine unbürokratische Möglichkeit des Ausstiegs. Wer die Leistungen der Arbeiter- bzw. Wirtschaftskammer nicht in Anspruch nehmen möchte, sollte auch nicht dafür bezahlen müssen.
Beitragssenkung: Die Bundesregierung hat den Kammern das Vertretungsmonopol aber bereits zugesichert. Im Gegenzug sollten sich die Pflichtmitglieder aber geringere Beiträge erwarten dürfen.
Transparenz: Wer Zwangseinnahmen verwaltet und ausgibt, muss genau und zeitnah aufschlüsseln, wofür die Mittel eingesetzt werden. Aktuell muss man sich durch parlamentarische Anfragen arbeiten, um zu erfahren, wie das Geld aus den Pflichtbeiträgen genau eingesetzt wird. Für eine aufgeklärte Öffentlichkeit muss es Standard werden, dass sie sich jederzeit über das Gebaren der Kammern ein Bild verschaffen kann. Der Rechnungshof sollte umfassend prüfen und die Berichte auch verpflichtend veröffentlichen.
Trennung von Interessenvertretung und Politik: Eine stärkere Unabhängigkeit der Kammern von der Politik sollte dazu führen, dass sie ihre Funktion als beratendes und evaluierendes Gremium besser wahrnehmen können. Will die Kammer eine Selbstverwaltung ohne politische Einmischung, sollte sie sich auch nicht auf der Regierungsbank oder im Parlament wiederfinden.
Fokus: Die Kammern nehmen heute zu viele, weit über ihre eigentlichen Funktionen hinausgehende Aufgaben wahr. So sitzen ihre Funktionäre unter anderem im Beirat für Metrologie oder auch für historische Fahrzeuge. Einige Aufgaben gehören zu ihren Kernkompetenzen, wie die Interessenvertretung oder die Lohnverhandlungen, doch ihr Mitmischen im politischen Leben, der Gesetzgebung und der Unternehmenstätigkeit im Bildungsbereich nimmt einen zu großen Teil ein.
- Autor: Hanno Lorenz
- Themen: Arbeiterkammer, Kammern, Pflichtmitgleidschaft, Wirtschaftskammer, Zwangsmitgliedschaft
- Datum: 22. November 2019