Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in Österreich würde zweifellos Veränderungen bringen. Das sollte aber kein Grund sein, die Idee alleine schon deshalb zu verwerfen. Es gibt gute Gründe, die für eine Flexibilisierung der Lohnfindung sprechen.
Da wäre zunächst der politische Aspekt: Die Macht der Kammern würde mit einem Verzicht auf die Pflichtmitgliedschaft auf ein gesundes Maß zurechtgestutzt und das – im Gegensatz zu den Kammern – demokratisch legitimierte Parlament wieder an Bedeutung gewinnen. Damit wären die Kammern deshalb noch lange nicht zur Bedeutungslosigkeit verdammt. Das Beispiel Deutschlands zeigt, dass die Sozialpartner auch in Ländern ohne Pflichtmitgliedschaft eine Rolle spielen, aber nicht den Status einer ”Nebenregierung”haben, wie es in Österreich immer wieder heißt.
Eine flexiblere Handhabung der Kollektivverträge, zum Beispiel auf Betriebsebene, führt tendenziell zu einer höheren Beschäftigung (Brändle et al., 2011). Es ist ohnehin wahrschein- lich, dass sich die Unternehmen auch ohne Kammermitgliedschaft freiwillig an den Kollek- tivverträgen orientieren würden, um weiterhin als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen zu werden – in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Gut.
Des weiteren käme es durch den Wegfall des Arbeiterkammer-Beitrags auch zu einer Entlastung der Arbeitnehmer (auch wenn ein Teil davon in der Einkommensteuer zurück- bezahlt werden muss). Ein Arbeitnehmer mit einem Lohn in Höhe von 1.500 Euro brutto im Monat hätte jährlich etwa 80 Euro mehr zur Verfügung. Insgesamt läge die Entlastung aller Arbeitnehmer in Österreich bei etwa 300 – 350 Mio.[1] Euro jährlich. Unsere Abbildung 4 zeigt, welche Einkommensgruppe wie stark profitieren würde.
Abbildung 4: Die Abbildung zeigt welche Einkommensgruppe wie stark profitieren würden: in Arbeitnehmer mit einem Lohn in Höhe von 1.500 Euro brutto im Monat hätte jährlich etwa 80 Euro mehr zur Verfügung. Insgesamt läge die Entlastung aller Arbeitnehmer in Österreich bei etwa 300 – 350 Mio. 1 Euro jährlich.
Und nicht zuletzt würde das Ende der Pflichtmitgliedschaft bedeuten, dass sich Wirtschafts- wie Arbeiterkammer mehr um (freiwillige) Mitglieder bemühen müssten als derzeit. Denn Wettbewerb verbessert schließlich das Angebot.
Eine ökonomische Anleitung zum radikalen Förderstopp
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