Innenpolitik

Ein Klimabonus für die Österreicher

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Handlungsempfehlungen

Zeitplan bei der Einführung des Klimabonus

Bis 2024 sind die gesamten Einnahmen pauschal an die Bevölkerung rückzuerstatten.

Stufe 1 von 2022 bis 2024: Mit der Einführung des Emissionshandels im Jahr 2022 ist die Höhe der Kostenüberwälzung von Produzenten auf Konsumenten noch nicht abschätzbar. In den ersten beiden Jahren (d. h. bis 2024) sind daher die gesamten Einnahmen pauschal an die Bevölkerung rückzuerstatten. Da die Kosten pro Tonne CO2 in diesen beiden Jahren noch vergleichsweise gering sind und ein hoher Grad der Kostenweitergabe an die Konsumenten zu erwarten ist, wäre die Belastung für Unternehmen vergleichsweise niedrig. Parallel dazu sollten entsprechende Daten erhoben werden, mit denen die tatsächliche Überwälzung der Kosten auf die Konsumentenpreise gezeigt werden kann (Monitoring). Die Erhebung der Preisentwicklung sollte durch die Statistik Austria im Zuge der regelmäßigen Inflationserhebungen abgedeckt werden. Anschließend sollte eine unabhängige Institution, beispielsweise der Budgetdienst oder der Rechnungshof, die Preisentwicklung mit dem langjährigen Trend in Österreich sowie mit der Entwicklung in der EU vergleichen und somit den tatsächlichen Grad der Überwälzung des CO2-Preises an die Konsumenten erheben.

Stufe 2 ab 2024: Ab diesem Zeitpunkt sollen die Einnahmen dann auf Basis der tatsächlichen Belastung zwischen Produzenten und Konsumenten aufgeteilt werden. Jener Teil, der bei der Bevölkerung anfällt, wird mittels Klimabonus an die Bevölkerung rückerstattet. Jener Teil, den die Unternehmen zu schultern haben, fließt an die Wirtschaft zurück. Analog zur Schweiz könnte dies proportional zu den bezahlten Lohnnebenkosten erfolgen.

Höhe des Klimabonus

Die exakte Höhe der Rückerstattung hängt von den tatsächlichen CO2-Emissionen sowie dem sich daraus ergebenden Preis ab. Bei einem Preis von 100 Euro pro Tonne CO2 würden sich die Einnahmen im Jahr 2024 auf einen Betrag zwischen 3,4 Milliarden Euro und 5,9 Milliarden Euro belaufen. Damit würde eine erwachsene Person zwischen rund 90 Euro (bei einer Überwälzung der Kosten in der Höhe von 30 Prozent) und rund 600 Euro pro Jahr (vollständige Überwälzung der Kosten) als Bonus erhalten.

Abbildung 2: Klimabonus für die Bevölkerung im Jahr 2024

Bestehende Strukturen nutzen: Ähnlich wie in der Schweiz sollten für die Rückerstattung bereits bestehende Strukturen genutzt werden. Damit könnten Kosten eingespart werden, die eine neugeschaffene Institution verursachen würde. Anbieten würden sich wie in der Schweiz ein Pauschalbetrag über die Gesundheitskassen.

Die Bevölkerung soll wissen, wo zusätzliche Kosten anfallen und warum sich klimafreundliches Verhalten besonders lohnt.

Kommunikation und Akzeptanz stärken: Zwar ist die Bekämpfung des Klimawandels vielen Österreichern ein Anliegen. Dennoch ist es wichtig, die Vorgaben der Regierung klar zu kommunizieren, um tatsächliche Akzeptanz für die Einzelmaßnahmen zu erreichen. Das beinhaltet regelmäßige Informationen über die Wirkung der Bepreisung und die tatsächliche Verwendung der Gelder. Die Bevölkerung soll wissen, wo zusätzliche Kosten anfallen, wie sie kompensiert werden sollen und warum sich klimafreundliches Verhalten besonders lohnt.

Einnahmen auf nationaler Ebene nutzen: Die Ausweitung des Emissionshandelssystems von nationaler auf europäische oder globale Ebene ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Trotzdem sollten die Einnahmen auf nationaler Ebene verbleiben, anstatt als weitere EU-Eigenmittel zu dienen. Aufgrund der raschen Einführung des Handelssystems benötigt es eine transparente Nutzung der Gelder, um die Bepreisung für die Bevölkerung akzeptabel zu machen. Dies ist auf nationaler Ebene einfacher machbar.

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