Wie sich die Kurzarbeit-Reform auswirkt
DownloadTrotz Absenkung der Ersatzraten führt das vorgeschlagene Kurzarbeitsmodell dazu, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit weiterhin zumindest 80 Prozent des Nettoverdienstes vor der Kurzarbeit erreichen. Ist der Arbeitnehmer über die erforderliche Mindestarbeitszeit hinaus beschäftigt, entspricht der Verdienst in Kurzarbeit bis zu 96 Prozent des vorherigen Nettoentgelts – und somit deutlich mehr als im gegenwärtigen System.
Dennoch spart sich der Staat gegenüber dem derzeitigen Modell Geld, da ein größerer Anteil von den Arbeitgebern getragen werden muss. Die freiwerdenden Mittel sollten daher weiter in den Arbeitsmarkt fließen. Allerdings nicht mehr mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, sondern das Entstehen neuer Jobs zu fördern. Eine Möglichkeit bietet hier die Reduktion der Abgaben auf den Faktor Arbeit auf Arbeitgeberseite. So sollten die Sozialversicherungsbeiträge für Neueinstellungen bis Ende des Jahres 2022 erlassen werden. Je früher neue Jobs geschaffen werden, desto stärker dadurch die Förderung.
- Themen: Der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit, Kurzarbeit, Reformen
- Datum: 30. Januar 2021