Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) reflektiert die Verbraucherpreise auf EU-Ebene. Die Zinsentscheidungen der EZB basieren auf dem HVPI. Nicht berücksichtigt wird in diesem Index die Entwicklung der Immobilienpreise. Wie bereits eingangs erwähnt, hat die EZB ihre späte Reaktion auf die steigenden Inflationsraten immer wieder damit erklärt, dass es sich bei den Preissteigerungen nur um kurzfristige Phänomene handle, die spätestens in den Jahren 2022 bis 2023 auslaufen würden.
Warum ist das nicht passiert? Die Antwort liefert ein Blick auf die Entwicklung der Immobilienpreise, die im HVPI nicht enthalten sind. Hier begann der Preisauftrieb schon deutlich früher, nämlich bereits im Jahr 2005. Man hätte also eher sehen können, was sich da zusammenbraute. Die EZB wollte die Immobilienpreise bei ihren Prognosen lange nicht berücksichtigen. Doch diese Auffassung wurde zuletzt verworfen. In Zukunft will die Zentralbank auch den Immobilienmarkt im Auge behalten. Die EZB hat gegenüber der Statistikbehörde Eurostat sogar den Wunsch geäußert, den Verbraucherpreisindex um die Immobilienpreise zu erweitern.
Die Regierung scheint aber schon einen Weg gefunden zu haben, wie sie das Budgetdesaster entschärfen will: mit der Wiedereinführung der Kalten Progression.
Aufgrund der schlechten Budgetsituation verbreitet sich das Gerücht, die kalte Progression stehe vor einem Comeback, in den Medien.
Vergangene Woche wurde publik, dass Österreichs Defizit nicht wie angenommen bei 4,5 Prozent, sondern bei 4,9 Prozent gemessen an der Wirtschaftsleistung (BIP) liegen soll.
Nein – zumindest nicht bei den Bestandsmieten. In Österreich sind die meisten Mietverträge an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Diese Wertsicherungsklauseln sorgen dafür, dass sich die Mieten parallel zur Inflation entwickeln – aber sie können ihr nicht davonlaufen. Selbst im freien Mietmarkt passen sich Bestandsmieten in aller Reg
Auf den ersten Blick klingt die neue Mietpreisbremse harmlos: Steigt die Inflation über drei Prozent, dürfen Mieten künftig nicht mehr voll an die Teuerung angepasst werden – sondern um maximal drei Prozent plus halbe Restinflation. Seit 1990 wäre das lediglich sieben Mal zum Tragen gekommen. Doch der entscheidende Punkt ist nicht nur, wie of
Nach heftiger Kritik an der 4,2-Prozent-Gehaltserhöhung für Kammermitarbeiter ruderte die Kammerführung zurück: Die Erhöhung bleibt, aber sie kommt um sechs Monate später.
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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