Innenpolitik

Wie die Agenda Austria die „Strompreisbremse“ der Regierung beurteilt

Die türkis-grüne Bundesregierung hat ihre Verhandlungen über eine Subventionierung der Strompreise abgeschlossen. Dafür werden im Namen der Steuerzahler wieder einmal Milliarden in die Hand genommen. Eine Einordnung der Agenda Austria:

  • Treffsicherheit: Der Staat verkündet erneut ein Paket, das keine Treffsicherheit kennt. Davon profitieren vor allem kleine Haushalte. Dabei haben gerade größere Haushalte häufiger finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Problem soll möglicherweise noch durch zusätzliche Antragsmöglichkeiten für Bezieher geringer Einkommen und große Haushalte reduziert werden, bleibt aber nach wie vor bestehen.
  • Übersicht: Die Regierung macht eine Tür auf, die nicht mehr zu schließen ist. Auf den Stromrechnungsdeckel wird der Gaspreisdeckel folgen, wie von Bundeskanzler Karl Nehammer bereits in Aussicht gestellt. Am Ende kommt dann vielleicht auch noch ein Deckel für Lebensmittel und alle Mieten. Das wird teuer. Zahlen werden sich die Hilfen die Bürger selbst. Entweder über höhere Steuern oder wir bürden die Finanzierung unserer Wohlstandsillusion den kommenden Generationen auf.
  • Bürokratie: Der Rechnungsdeckel wird über die Energieversorger abgewickelt. Wie die Abwicklung des Energiegutscheins zeigt, ist das keine gute Nachricht. Eine unbürokratische Einmalzahlung wäre schneller zum selben Ergebnis gekommen.
  • Geschwindigkeit: Die „Bremse“ soll mit Dezember starten und damit im Wesentlichen erst 2023 wirksam werden. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch bereits die Löhne, die Pensionen und die meisten Sozialleistungen an die Inflation angepasst.
  • Notwendigkeit: Nach den ersten drei Entlastungspaketen fehlt eine Beurteilung zur Notwendigkeit weiterer Hilfen. 90 Prozent der Haushalte bekommen heuer knapp 1.000 Euro vom Staat zugeschossen, um die Teuerung abzufedern. Die Gelder sind noch gar nicht zur Gänze geflossen, aber schon jetzt wird die nächste Maßnahme beschlossen. Hinzu kommen Doppel- und Mehrfachförderungen zwischen Bund und Ländern. In Niederösterreich trifft die Rechnungsbremse auf einen bereits geschaffenen Strompreisrabatt. Während wir noch die Überförderung während der Corona-Pandemie kritisieren, macht die Regierung denselben Fehler wieder.
  • Sparanreize: Aufgrund der Ausgestaltung des Rechnungsdeckels verlieren viele Haushalte jeglichen Sparanreiz, weil die steigenden Preise zu 100 Prozent kompensiert werden oder teilweise sogar darüber hinaus.
  • Inflation: Zumindest die offizielle Inflationsrate sollte durch den Stromrechnungsdeckel in begrenztem Ausmaß und zumindest temporär gesenkt werden, was sich positiv auf Zweitrundeneffekte auswirken könnte. Allerdings zu sehr hohen Kosten. Grundsätzlich bleibt es aber Aufgabe der Europäischen Zentralbank, die Inflation zu bekämpfen.
  • Unternehmenshilfen: Auch bei Unternehmen führen die höheren Energiepreise zu massiv steigenden Kosten. Das schwächt die Wettbewerbssituation und kann im Ernstfall mit Betriebsschließungen in Österreich enden.
    • Dennoch sollten für Unternehmen keine Gießkannenförderungen beschlossen werden. Auch einen europäischen Förderwettbewerb gilt es zu verhindern.
    • Wenn Hilfen an Unternehmen fließen, sollten diese so ausgestaltet werden, dass sie zeitlich klar begrenzt sind. Eine Dauersubventionierung ist weder ökonomisch sinnvoll noch leistbar.
    • Sparanreize sind bei Unternehmen noch wichtiger als bei Haushalten. Hilfen dürfen also Sparsignale nicht aussetzen.
    • Bezugsberechtigt sollten nur jene Unternehmen sein, die im starken internationalen Wettbewerb stehen und die Kosten nicht weitergeben können.
    • Um Mitnahmeeffekte zu reduzieren, wären Hilfen auch in Form von zinslosen Krediten mit einer fixen Laufzeit möglich.
    • Darüber hinaus steht den Unternehmen zur Überbrückung das Instrument der Kurzarbeit zur Verfügung.

Besser wäre es gewesen, zielgerichtet und maßvoll zu unterstützen:

  • Würde für die Mindestsicherungs- und Wohnbeihilfebezieher aufs Jahr gerechnet die Teuerung auf zehn Prozent ansteigen, sollte die Regierung eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bis 200 Euro an die Betroffenen überweisen, um in Kombination mit den bereits beschlossenen Maßnahmen den Preisanstieg zu kompensieren. Bei 15 Prozent Preisauftrieb wären hierfür rund 800 Euro zusätzlich zu den ersten drei Paketen notwendig.
  • Im kommenden Jahr werden viele Sozialleistungen durch die Gesetzesänderungen valorisiert und entsprechend deutlich steigen. Sollte die Inflationsrate auch 2023 über dem doppelten Wert der Preisstabilität, also oberhalb von vier Prozent liegen, dann sollte die Regierung die Valorisierung bereits unterjährig, im Sommer unter Bezug auf die Inflationsprognosen der Wirtschaftsforschung, beschließen. Dadurch würde Geld schneller fließen und der Staat, anstatt die Mehrkosten im Nachhinein zurückzuerstatten, in Vorleistung treten.
  • Damit sich Arbeit auch nach der Erhöhung der Sozialleistungen weiterhin lohnt, sollte zudem die Negativsteuer entsprechend angehoben werden. Diese steht Arbeitnehmern zu, deren Einkommen so gering sind, dass diese nicht besteuert werden.
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