Die wirtschaftliche Erholung wird zur zähen Angelegenheit. Verschärft wird die Lage durch Lockdowns, hohe Arbeitslosenzahlen, ein Heer an Kurzarbeitern und fehlende Gäste aus dem Ausland. Dass der stotternde Motor Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten Hilfen brauchen wird, steht außer Frage. Der Ausstieg aus der Kurzarbeit sollte dennoch schrittweise vorangetrieben werden.
Spätestens nach dem Ende der Schließungen sollte nur mehr für die tatsächlich ausgefallenen Stunden Kurzarbeitsgeld überwiesen werden, die Mindestarbeitszeit gehört erhöht. Es braucht wirtschaftspolitische Maßnahmen, um sich aus den Klauen des Virus zu befreien. Je länger der Ausstieg aus der Kurzarbeit nach hinten verschoben wird, desto größer werden die Anstrengungen in der Zukunft sein.
Auch wenn die Regierung die Kurzarbeit noch einmal bis Juni verlängert hat, sollte das Modell spätestens ab Juli reformiert werden und mit Ende 2021 auslaufen. Denn im derzeitigen System spielen für die Höhe des Entgelts die geleisteten Arbeitsstunden keine Rolle. Es ist schlichtweg egal, ob ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit nur die Mindestarbeitszeit von 30 oder die maximale Arbeitszeit von 80 Prozent arbeitet, die Person bekommt das Gleiche aufs Konto. Das ist kein Anreiz für Mehrarbeit. Aber: Natürlich braucht es weiterhin Ausnahmeregelungen für bestimmte Sektoren, wenn es zu einem weiteren Lockdown kommt oder die Ausübung der Tätigkeit staatlich eingeschränkt wird.
Zudem würde der Staat gegenüber dem derzeitigen Modell Geld sparen, da mehr gearbeitet werden muss. Die frei werdenden Mittel sollten durchaus weiter in den Arbeitsmarkt fließen. Das Entstehen neuer Jobs sollte so gefördert werden. Bei Neueinstellungen sollten die Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. Möglich wäre auch die Einführung eines Bonussystems: Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz erhält der Arbeitgeber monatlich einen Fixzuschuss von 250 Euro (auf Vollzeitbasis). Die Regelungen sollten bis Ende 2022 laufen. Je schneller Betriebe Jobs schaffen, umso mehr profitieren sie. Beide Regelungen sollten nur für neue Mitarbeiter gelten.
Gastkommentar von Dénes Kucsera in der „Kleinen Zeitung“ (05.03.2021).
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